Digitale Sammlerstücke: Steuerliche Compliance klar geregelt – das ab 2026 geltende Mehrwertsteuerrecht und die dazugehörigen Mitteilungen schaffen eine eindeutige Rechtsgrundlage dafür, digitale Sammlerstücke in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuererhebung aufzunehmen. Kurz gesagt: Ab jetzt müssen alle Nutzer und Unternehmen sowie die IP-Ausgeber – einschließlich einzelner Kreativer – nach dem Gesetz Steuern zahlen.
Das ist wirklich so: Es fängt einfach alles an, besteuert zu werden. #nft