Binance gibt am 21. September die Berechtigung für bStocks-Leverage-Sicherheiten von VIP 3 und höher auf alle Nutzer frei – gültig für sowohl Full-Cross-Leverage als auch Unified-Margin-Konten.

Die eigentlichen Informationen stehen jedoch im ergänzenden Risikokontroll-Leitfaden, der am selben Nachmittag veröffentlicht wird: Nutzer der VIP-Stufen 0–2 werden nur dann eingeschränkt, wenn sie gleichzeitig drei Bedingungen erfüllen – bStocks als Sicherheiten halten, bStocks nach Anpassung des Beleihungswerts eine Nettowertquote von über 60 % haben und gleichzeitig nicht unter 100 USD liegen sowie die Netto-Exposure des effektiven Leverage bei illiquiden Vermögenswerten mehr als 2× beträgt oder bei weniger illiquiden Vermögenswerten mehr als 5×.

Während der Einschränkungsphase können keine weiteren bStocks übertragen werden; außerdem dürfen weder illiquide noch weniger illiquide Vermögenswerte gekauft oder geliehen werden. Im Unified-Margin-Konto ist nur ein Reduzieren der Position möglich. Hochliquide Vermögenswerte sowie Nutzer mit VIP 3 und höher sind vollständig nicht betroffen. Nach Wiederherstellung des Risikoniveaus werden die Einschränkungen automatisch aufgehoben, und es erfolgt keine zwangsweise Liquidation.

bStocks sind tokenisierte Wertpapiere, keine Aktien; sie dienen nur als Sicherheiten und werden vorerst nicht für Kredite unterstützt.

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