Von 45 in der EU registrierten Stablecoins wurde nur USDC herausgegriffen. Noch letzten Monat bat der Stablecoin die EU, seine Reserven nicht in Banken zu drängen. Diese Woche wurde er nun in die Kategorie eingeordnet, die am stärksten der Bankenaufsicht unterliegt.
Am 14. Oktober gab die Europäische Bankenaufsichtsbehörde bekannt, USDC als „bedeutenden E-Geld-Token“ einzustufen. Es ist der erste in der EU – und der einzige unter den 45 registrierten E-Geld-Token.
Was ändert sich durch diese Einstufung? Ab dem 12. November überträgt die französische Aufsichtsbehörde für Banken und Versicherungen vier Aufgaben: Wie die Reserven gehalten werden, ob genügend Liquidität vorhanden ist, ob es einen Rückzahlungsplan gibt und wie hoch das Eigenkapital ist. Governance, Outsourcing und Interessenkonflikte bleiben in Frankreich. Für das Geld ist Brüssel zuständig, für das Unternehmen Paris.
Circles Reaktion lohnt einen genaueren Blick. Am 1. Oktober reichte das Unternehmen bei der EU-Kommission eine Stellungnahme ein und bat darum, die MiCA-Regel zu überdenken, die Reserven in Banken drängt. Die Begründung war schlicht: Bankeinlagen bergen selbst ein Bankenrisiko, daher ergibt es keinen Sinn, sie als Sicherheitsgarantie für Stablecoins zu verwenden.
Und nun wurde das Unternehmen ausgerechnet diese Woche in die Kategorie „bedeutend“ eingestuft – genau in jene Kategorie, auf die diese Regel am stärksten durchschlägt.
Es fürchtet kein abstraktes Risiko. Als die Silicon Valley Bank 2023 zusammenbrach, waren rund 3,3 Milliarden US-Dollar an USDC-Reserven vorübergehend nicht verfügbar. Am Sekundärmarkt wurde USDC deutlich unter einen Dollar gedrückt, und viele, die darauf gesetzt hatten, mussten Verluste hinnehmen.
Wie streng diese Regel konkret ausfallen wird, ist unklar. Medien haben aus dem MiCA-Text eine Vorgabe herausgelesen, nach der die Mindesteinlage bei Banken für Emittenten mit bedeutendem Status von 30 % auf 60 % steigen soll. Diese Zahl stammt nur von einem Medium; die Europäische Bankenaufsichtsbehörde selbst hat sie nicht genannt. Ich behandle sie daher als unbestätigt. Ob sie letztlich in die offiziellen Anforderungen aufgenommen wird, ist ungewiss.
Auch bei der Größe herrscht ziemliches Durcheinander. Für ein und denselben USDC nennen drei Medien drei verschiedene Zahlen: Reserven von 74,3 Milliarden und ein Umlaufvolumen von 74,1 Milliarden, eine Marktkapitalisierung von 73 Milliarden oder 72,68 Milliarden auf einer Kursseite. Die Unterschiede gehen auf verschiedene Berechnungsmethoden und Stichtage zurück. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat nicht veröffentlicht, welche Zahl sie verwendet.
Warum gerade USDC unter den 45? Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat keine Begründung genannt, sondern nur das Verfahren erläutert.
Meine Einschätzung: Europa beginnt, die Reserven von Stablecoins so zu betrachten wie die Bilanz einer Bank. Dieser Status wiegt schwerer als jede einzelne konkrete Regel.
Der Gegenpol ist USDT. Tethers Geschäftsführer Ardoino hat gesagt, dass eine der Gründe für den Verzicht auf eine MiCA-Zulassung die Vorgabe zu Bankeinlagen ist. Damit steht Europas Börsen eine Entscheidungsfrage bevor: Wen behalten sie im Angebot?
Für Inhaber gibt es nur wenig, was sich überprüfen lässt. Bis zum 12. November muss Circle einen Liquiditätsplan vorlegen, den die Europäische Bankenaufsichtsbehörde absegnet. Dann wird sich zeigen, ob das Unternehmen ihn veröffentlicht.
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