ZEC im Blick auf US-Überweisungsregeln|Vorschlag zur 250-Dollar-Schwelle zurückgezogen|Bei rund 1262 nicht dem Kurs hinterherlaufen

Ich betrachte diese regulatorische Nachricht als Veränderung der Grenze für Compliance-Kosten, nicht als Signal dafür, dass ZEC bereits eine Ausnahmegenehmigung erhalten hat. Auf Binance Square wird über #FinCENAndFedWithdraw$250CryptoTransferProposal diskutiert. Das US-amerikanische Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) gab am 6. November bekannt, dass es gemeinsam mit der Federal Reserve den 2020 vorgelegten Regelungsentwurf zurückzieht. Dieser Entwurf sollte die Aufbewahrungs- und Weitergabeschwelle für Informationen zu bestimmten Geldtransfers, die außerhalb der USA beginnen oder enden, von 3.000 auf 250 US-Dollar senken und den Anwendungsbereich für konvertierbare virtuelle Währungen klarstellen. Auch in den zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellten Dokumenten des Federal Register steht, dass die beiden Behörden diesen Entwurf nicht weiterverfolgen. Die offizielle Veröffentlichung ist für den 9. November vorgesehen. Heute ist der 8. November. Daher sollte man zwischen der Ankündigung, der öffentlichen Einsichtnahme und der offiziellen Veröffentlichung unterscheiden und nicht schreiben, „alle regulatorischen Regeln wurden heute aufgehoben“.

Der Bezug zu ZEC besteht über die Handelskanäle, nicht über die Blockchain selbst. Wäre die 250-Dollar-Schwelle in Kraft getreten, hätten Finanzinstitute bei der Abwicklung weiterer kleiner grenzüberschreitender Überweisungen möglicherweise zusätzliche Dokumentations-, Informationsweitergabe- und Prüfverfahren einführen müssen. Der Rückzug bedeutet, dass diese geplante zusätzliche Belastung nicht gemäß dem ursprünglichen Entwurf umgesetzt wird. Die geltende 3.000-Dollar-Regel, die Geldwäschebekämpfungspflichten, die Meldepflicht für verdächtige Transaktionen und die jeweiligen Richtlinien der Plattformen bleiben dadurch jedoch bestehen. Das Federal Register erwähnt ZEC nicht namentlich und hat keineswegs genehmigt, dass abgeschirmte Transaktionen an beliebigen Börsen uneingeschränkt ein- und ausgezahlt werden können. Die Verfügbarkeit von Privacy-Assets hängt weiterhin von der jeweiligen Gerichtsbarkeit, den Plattformregeln und dem Netzwerkstatus ab. Aus dem „Rückzug eines vorgeschlagenen Schwellenwerts“ direkt abzuleiten, dass „das Compliance-Risiko für ZEC auf null gesunken ist“, geht über das hinaus, was die Dokumente aussagen.

Auch der Markt zeigt keine eindeutige Bestätigung in eine Richtung. Beim Blick auf ZEC/USDT auf Binance lag der Kurs bei etwa 1262,35 US-Dollar. Im rollierenden 24-Stunden-Zeitraum betrugen Eröffnung, Hoch und Tief 1315,16, 1330,08 und 1236,64; damit lag der Kurs etwa 4,02 % unter dem Eröffnungskurs. Das sind aktuelle Kursdaten. Der gesamte Rückgang darf nicht dieser regulatorischen Mitteilung zugeschrieben werden. Der jüngste vollständig ausgewiesene Tageswert von Farside für den 6. November zeigt bei ZEC-Fonds Nettozuflüsse von etwa 1,8 Millionen US-Dollar; am Vortag waren es Nettoabflüsse von 11 Millionen US-Dollar. Ein leichter Zufluss an einem einzelnen Tag reicht nicht als Beleg für anhaltende institutionelle Käufe. Meine Beobachtungsmarken sind das Tief nahe 1236, die Rückeroberungsmarke bei 1275 und der Eröffnungsbereich um 1315. Fällt ZEC zunächst unter 1236 und scheitert der anschließende Rücklauf, ist meine Einschätzung der kurzfristigen Unterstützung widerlegt. Hält sich der Kurs über 1275 und verschlechtern sich die Kapitalflüsse sowie die Plattformzugänge anschließend nicht, gewinne ich mehr Vertrauen in die Nachhaltigkeit einer Erholung. Sollte die Politik eine erneute Konsultation zu neuen Regeln einleiten oder sollten Börsen den Umfang ihrer ZEC-Unterstützung ändern, muss ich meine Einschätzung ebenfalls umgehend neu bewerten.

Wenn ich selbst handeln würde, bliebe ich derzeit außen vor; meine Positionsgröße beträgt 0 %. Als Richtung käme für mich nur ein leichter Long-Einstieg am Spotmarkt nach Erfüllung bestimmter Bedingungen infrage, mit höchstens 0,3 % des Gesamtkapitals und ohne Hebel. Für einen Einstieg müsste der Stundenkurs oberhalb von 1275 schließen, ein anschließender Rücksetzer auf 1270 bis 1275 müsste halten, und ich müsste prüfen, ob Ein- und Auszahlungen von ZEC sowie die Markttiefe auf der genutzten Plattform normal funktionieren. Das erste Kursziel liegt bei 1315; dort würde ich die Hälfte der Position verkaufen. Das zweite Ziel liegt bei 1330. Bei unzureichendem Volumen würde ich vorher vollständig aussteigen. Den festen Stop-Loss setze ich bei 1234; wird dieser Kurs erreicht, schließe ich die gesamte Position. Fällt der Kurs nach dem Einstieg wieder unter 1270 und erholt sich innerhalb einer Stunde nicht, steige ich ebenfalls vollständig aus. Fällt der Kurs zunächst unter 1236, verwerfe ich den Plan und bleibe weiter an der Seitenlinie. Es handelt sich um einen Plan, nicht um eine bereits ausgeführte Order.

Quellen: Mitteilung von FinCEN, zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellte Dokumente des Federal Register, Tabelle der ZEC-Fonds von Farside, Spot-Kurs von Binance. #ZEC

Dies ist lediglich meine persönliche Marktbeobachtung und keine Anlageberatung.