Die russische Zentralbank hat am 6. November Klartext gesprochen: Nicht qualifizierte Anleger dürfen nur diese drei Coins kaufen – $BTC, $ETH und $USDT.

Die dazugehörige Anweisung tritt am 17. November in Kraft. Von diesem Tag an können diese drei Coins öffentlich an Börsen gehandelt werden. Privatpersonen können sie über Broker, Vermögensverwalter oder lizenzierte Wechselstuben kaufen und verkaufen; der jährliche Kaufbetrag ist bei jedem einzelnen Vermittler auf 300.000 Rubel (etwas mehr als 3.000 US-Dollar) begrenzt. Für qualifizierte Anleger gilt diese Obergrenze nicht. Doch alle müssen zunächst einen Test bestehen und die Risikohinweise lesen.

Die Zentralbank sagt, sie habe diese drei wegen ihrer Marktkapitalisierung, des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens und einer mindestens fünfjährigen Geschichte der Preisbildung im Ausland ausgewählt – das klingt eher so, als würde sie einkreisen, was man „anfassen darf“, statt die ganze Speisekarte freizugeben. Die Moskauer Börse hatte zuvor angekündigt, am 1. Dezember einen Pilotversuch für den Kryptohandel zu starten. Das hat mit dieser Liste nichts zu tun: Hier geht es darum, „was man kaufen darf“, dort darum, „was an welcher Börse gehandelt werden kann“.

Inlandszahlungen sind weiterhin verboten. Die Einstiegshürde ist nicht hoch, und die Szene ist auch nicht groß.

Keine Anlageberatung.

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