Nigeria verfolgt bei der Regulierung von Stablecoins einen strengeren Ansatz.

Am 5. November führte die Zentralbank neue Vorschriften ein, die algorithmische Stablecoins verbieten, deren Kursbindung hauptsächlich durch Code und Anpassungen des Angebots aufrechterhalten wird.

Nach dem neuen Regelwerk müssen Emittenten zu 100 % über anrechnungsfähige Reserven verfügen, einen zusätzlichen Puffer von 2 % vorhalten und die Rücknahme zum Nennwert garantieren.

Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Stablecoins verboten sind. Vollständig durch Reserven gedeckte Stablecoins dürfen mit der entsprechenden Lizenz weiterhin betrieben werden.

Die größere Frage lautet: Werden weitere Länder Nigerias Beispiel folgen und verlangen, dass Stablecoins durch reale Vermögenswerte gedeckt sind?

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