Kleinere Kryptowährungen könnten im Rahmen eines Regelungsvorschlags des US-Arbeitsministeriums in den US-amerikanischen 401(k)-Rentenplänen verfügbar werden. Experten zufolge könnten sie jedoch vor größeren Herausforderungen stehen als Bitcoin (BTC) und Ether (ETH).
Der Vorschlag wurde am Donnerstag zur abschließenden Prüfung an das Weiße Haus weitergeleitet, wie das Office of Information and Regulatory Affairs mitteilte. Ziel ist es, Rentenplänen das Angebot alternativer Anlagen wie Kryptowährungen zu erleichtern und Arbeitgebern sowie Planverwaltern zugleich mehr Rechtssicherheit zu bieten.
Der Vorschlag des Arbeitsministeriums vom März legt weder fest, welche digitalen Vermögenswerte aufgenommen werden könnten, noch schreibt er eine Mindestmarktkapitalisierung vor. Er gibt Verwaltern von Rentenplänen jedoch sechs Kriterien an die Hand, die sie bei der Auswahl berücksichtigen sollen: Wertentwicklung, Gebühren, Liquidität, Bewertung, Vergleichsmaßstäbe und Komplexität.
Der Vorschlag könnte den Weg für weitere Kryptowährungen in Altersvorsorgeplänen ebnen, garantiert jedoch nicht, dass sie angeboten werden. Bei kleineren Token könnten laut Experten jedoch Herausforderungen auftreten, da sie nur eine kurze Historie haben und mit Liquiditäts- sowie weiteren Risiken verbunden sind.
Warum kleinere Kryptowährungen vor Herausforderungen stehen könnten
Teresa Goody Guillén, geschäftsführende Gesellschafterin bei Bellementis PLLC, sagte, Bitcoin und Ether seien aufgrund ihrer etablierten Märkte und Anlageprodukte wahrscheinlich die ersten Kryptowährungen, die angeboten würden. Bitcoin und Ether sind gemessen an der Marktkapitalisierung die beiden größten Kryptowährungen. Laut CoinGecko-Daten vom 6. November, 20:01 UTC, beläuft sich ihre Marktkapitalisierung auf etwa 1,5 Billionen beziehungsweise 273 Milliarden US-Dollar.
Das schließe Altcoins jedoch nicht automatisch aus, sagte sie. Stattdessen müssten die Verantwortlichen für 401(k)-Pläne nachweisen, dass ihre Anlageoptionen sinnvoll sind.
„Die eigentliche Frage ist nicht, welche Kryptowährungen die Aufsichtsbehörden auswählen – sondern ob eine Anlage dieselben Standards in puncto Sorgfalt, Liquidität, Bewertung und Anlegerschutz erfüllt wie jede andere Altersvorsorgeoption“, sagte Guillén.
Sie fügte hinzu, dass die Marktkapitalisierung eines digitalen Vermögenswerts zwar eine Rolle spiele, aber nicht ausschlaggebend sein sollte. „Groß bedeutet nicht geeignet, und klein bedeutet nicht ausgeschlossen“, sagte Guillén. „Digitale Vermögenswerte sollten weder bevorzugt behandelt noch ausgeschlossen werden, nur weil sie eine andere Technologie nutzen.“
Bernardo Brites, Mitgründer und CEO von Trace Finance, schloss sich Guilléns Einschätzung an und fügte hinzu: „Prüft man einen beliebigen Token anhand dieser Kriterien, ist die Antwort schnell gefunden. Bitcoin besteht die Prüfung eindeutig. Ether besteht sie ebenfalls; bei allen anderen scheitert es an der Erfolgsbilanz oder an Vergleichsmaßstäben, noch bevor ein Treuhänder überhaupt die Marktkapitalisierung berücksichtigt.“
Brites erklärte, dass die Marktkapitalisierung in diesem Zusammenhang nur indirekt eine Rolle spiele. „Die praktische Prüfung ist einfacher: Kann ein Anlageausschuss einen täglichen, verlässlichen Preis aus einem regulierten Anlagevehikel dokumentieren?“, sagte er. „Wenn nicht, wird die Anlage nicht aufgenommen.“
ETFs könnten direkten Kryptobeständen vorausgehen
Der Vorschlag des Arbeitsministeriums beschränkt Kryptoanlagen zwar nicht auf börsengehandelte Fonds (ETFs) oder verwaltete Fonds, doch Experten zufolge dürften diese Produkte vor direkten Kryptobeständen angeboten werden.
„ETFs und verwaltete Fonds werden wahrscheinlich zuerst kommen, weil sie sich in bestehende Verwahrungs- und Dokumentationssysteme einfügen“, sagte Guillén. Direkt gehaltene Kryptowährungen würden dagegen zusätzliche Bedenken hinsichtlich Verwahrung, Cybersicherheit und Preisbildung aufwerfen, sagte Guillén. Sie fügte jedoch hinzu, dass diese Risiken sie nicht automatisch ausschließen sollten.
Auch Brites erwartet, dass Kryptoanlagen schrittweise verfügbar werden. Seiner Meinung nach dürften zunächst bestehende Brokerage-Angebote kommen, gefolgt von eigenständigen ETFs und Fonds, die geringe Mengen an Kryptowährungen enthalten.
Er erwartet, dass einige Krypto-Anlageoptionen 2027 verfügbar werden, gefolgt von ETFs bei größeren Arbeitgebern später im selben Jahr. Bis 2028 könnten Kryptowährungen in Altersvorsorgefonds breiter verfügbar sein, sagte er.
„Die Regelung ändert das rechtliche Risiko, nicht die Infrastruktur – und deren Anpassung dauert länger“, sagte Brites. „Die Prüfung durch das Weiße Haus kann bis zu neunzig Tage dauern, danach folgen die Veröffentlichung und schließlich ein Inkrafttreten, das in der Regel sechzig Tage später erfolgt.“
Rechtliche Unsicherheiten bleiben bestehen
Brites erklärte außerdem, dass rechtliche Unsicherheit die Einführung ebenfalls verlangsamen könnte. Der Vorschlag würde Verantwortlichen für Altersvorsorgepläne einen gewissen Schutz vor Klagen bieten, sie aber nicht davor bewahren, wegen ihrer Anlageentscheidungen verklagt zu werden.
Er warnte zudem, dass künftige Regierungen die Regelung rückgängig machen könnten. Diese Möglichkeit könnte Arbeitgeber davon abhalten, Kryptowährungen in langfristige Altersvorsorgepläne aufzunehmen.
„Die Leitlinien von 2022 wurden 2025 zurückgenommen. Wer als Treuhänder einen zehnjährigen Plan entwirft und unterzeichnet, muss berücksichtigen, dass auch diese Regelung wieder aufgehoben werden könnte“, sagte er. „Und da Gerichte den Behörden weniger Ermessensspielraum zugestehen, ist auch unklar, welches Gewicht der Safe-Harbor-Schutz in einem Rechtsstreit tatsächlich hat.“
