Quantenminen schreiben den „Quantenangriff“ von einem technischen Countdown zu einem Spiel um Sicherheiten um – doch diese Einschätzung gilt nur für BTC, deren Besitzer noch über den privaten Schlüssel verfügen. Meiner Einschätzung nach handelt es sich eher um einen Schutzansatz für ruhende Coins, deren Eigentum noch geltend gemacht werden kann, als um eine Lösung für alle Bitcoins.

Laut einem Bericht von PANews vom 6. November hat der Bitcoin-Core-Entwickler Cory Fields diese Idee vorgeschlagen: Angreifer, die mit Quantencomputern Bitcoins stehlen wollen, müssten zunächst eine gleichwertige Menge Bitcoin als Sicherheit hinterlegen. Die ursprünglichen Besitzer könnten einen verborgenen Eigentumsnachweis vorab festlegen und ihre Bitcoins innerhalb der Sperrfrist (zum Beispiel 30 Tage) zurückfordern sowie die Sicherheit einziehen. Bevor Angreifer Geld einsetzen, können sie nicht wissen, bei welchen Beständen eine „Mine“ vergraben ist. Das verändert die Kostenstruktur für Angreifer: Sie müssen nicht nur die Kryptografie knacken, sondern zunächst gleichwertige Vermögenswerte riskieren und die Gefahr einer Einziehung tragen.

Daraus lässt sich schließen, dass der entscheidende Punkt des Mechanismus in der Informationsasymmetrie und der Sperrfrist liegt. Angreifer können nicht erkennen, ob ein Ziel geschützt ist; die Sicherheitsleistung wird damit zur Eintrittsschwelle. Das 30-tägige Zeitfenster gibt dem ursprünglichen Besitzer Zeit zu reagieren. Der Bericht stellt jedoch ausdrücklich klar, dass der Vorschlag nur für Besitzer gilt, die noch über ihre privaten Schlüssel verfügen, und nicht für Bitcoins, deren private Schlüssel verloren gegangen sind. Für inaktive Wallets sieht Fields gesonderte Auktionen vor: Bieter hinterlegen vorab verdeckte Gebote in gefährdeten Wallets. Im Falle eines Angriffs wird automatisch der Smart Contract des Höchstbietenden ausgelöst, der die Ziel-Coins vernichtet, die Sicherheit einzieht und sie als Belohnung überträgt.

Dabei ist zu beachten, dass es sich bei all dem um „Gedankenexperimente“ handelt und vorausgesetzt wird, dass Bitcoin bereits quantenresistente Wallets besitzt. Die entsprechenden Ausführungsregeln wurden noch nicht geschrieben. Meiner Einschätzung nach macht der Auktionsmechanismus „Coins, deren Eigentum niemand geltend macht“ zu einem schützbaren, versteigerbaren Ziel. Doch wer bieten darf und wie der Vertrag feststellt, ob ein Angriff stattgefunden hat, geht aus der vorliegenden Zusammenfassung nicht hervor. Das lässt sich nicht als bereits festgelegte Regel behandeln.

Wann sich die Einschätzung als falsch erweisen könnte: Wenn quantenresistente Wallets auf sich warten lassen oder der Vorschlag nicht in die BIP-Diskussion aufgenommen wird, bleibt die Anreizkette bloße Theorie. Im Blick zu behalten sind diese beiden Entwicklungen – statt die Idee als bereits eingeführten Schutz zu betrachten. Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar.

$BTC

#BTC #Sicherheit der Wallet

Quellen:
PANews (ursprünglich veröffentlicht am 06.11., 10:27 Uhr Pekinger Zeit)
https://www.panewslab.com/zh/articles/01a1aeae-bafb-7540-9532-515bd7c4b1ca