Der Richter hält es für wahrscheinlich, dass die CFTC ihre Befugnisse überschritten hat, lässt den Handel mit Aktien-Perpetuals aber weiterlaufen. Entscheidend ist die Definition: Ohne Ablaufdatum und ohne Lieferung einzelner Aktien gelten sie nicht als „Wertpapier-Futures“, sondern eher als Swaps, für die die SEC zuständig ist. Damit gerät die regulatorische Grundlage der CFTC ins Wanken.

Die Freigabe gilt nur vorläufig: Für einen Handelsstopp muss ein „tatsächlicher und unmittelbar drohender, nicht wiedergutzumachender Schaden“ nachgewiesen werden. Das Gericht befand, die Kläger hätten lediglich Vermutungen vorgebracht; die Entscheidung nimmt das Verfahren nicht vorweg. Für Kryptoplattformen bedeutet das: Bei einer ebenso „ablaufdatumsfreien“ Konstruktion ist ein Bundesrichter zumindest vorläufig der Ansicht, dass sie nicht wie Futures aussieht. Der vorliegende Fall betrifft jedoch nur Wertpapier-Futures auf Aktien und entscheidet nicht unmittelbar über BTC-Perpetuals.