
Justin Sun fordert Sanktionen wegen des mutmaßlichen Versäumnisses von World Liberty Financial, in einer ersten Gerichtsakte seine Staatsangehörigkeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten offenzulegen.
World Liberty änderte nach einer Anhörung im August seine Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und nannte 22 Mitglieder aus Florida, Delaware, Puerto Rico und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Sun plant, seine Klage erneut bei einem Gericht des Bundesstaates Kalifornien einzureichen, sobald über den Sanktionsantrag entschieden wurde. Vorausgegangen war der Streit um eingefrorene WLFI-Token im Wert von 45 Millionen US-Dollar.
Tron-Gründer Justin Sun fordert Sanktionen gegen das mit Trump verbundene Unternehmen World Liberty Financial und dessen Anwälte. Er wirft ihnen vor, die Staatsangehörigkeit des Unternehmens in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor einem Bundesgericht in Kalifornien verschwiegen zu haben. Sun gab den Antrag am 3. November bekannt – Monate nach Beginn seiner Klage wegen eingefrorener WLFI-Token.
Sun stellt die Offenlegung von World Liberty infrage
Sun erklärte, er habe im November 2024 dem Kauf von WLFI-Token im Wert von 30 Millionen Dollar zugestimmt und seine Investition später auf 45 Millionen Dollar erhöht. Er bezeichnete sich als einen der ersten und größten Investoren von World Liberty.
Im April verklagte Sun das Unternehmen und warf ihm Betrug sowie das unrechtmäßige Einfrieren seiner Token vor. Sein Kaufvertrag erlaubte Klagen vor einem staatlichen oder bundesstaatlichen Gericht in Kalifornien, und er entschied sich für ein Bundesgericht. Sun erklärte, die bundesrechtlichen Zuständigkeitsregeln für Fälle zwischen Parteien unterschiedlicher Staatsangehörigkeit verlangten, dass die Parteien unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben.
Für diesen Zweck wird einem Unternehmen die Staatsangehörigkeit seiner Eigentümer zugerechnet. In der ursprünglichen Offenlegung von World Liberty waren nur das Unternehmen selbst und Florida als dessen einzige Staatsangehörigkeit aufgeführt. Seine Anwälte hätten bestätigt, dass ihnen keine weiteren offenzulegenden Eigentümer bekannt seien, erklärte Sun.
Eigentümer aus den VAE tauchten nach Anhörung im August auf
World Liberty beantragte ein vertrauliches Schiedsverfahren, doch Sun widersetzte sich dem Antrag. Seine Anwälte hätten monatelang und mit Kosten von Hunderttausenden Dollar dagegen gekämpft, erklärte er.
Bei einer Anhörung im August entschied das Gericht, dass einige Ansprüche vor einem öffentlichen Gericht verhandelt werden sollten und andere vor ein Schiedsgericht gehörten. Weniger als eine Woche später änderte World Liberty seine Offenlegung und nannte 22 Mitglieder in seiner Eigentümerstruktur.
Die überarbeitete Einreichung führte Florida, Delaware, Puerto Rico und die VAE auf, erklärte Sun. World Liberty argumentiert nun, dass dem Bundesgericht die Zuständigkeit fehle, weil beide Seiten ausländische Parteien umfassen.
Sun will die Klage in Kalifornien erneut einreichen
Sun erklärte, die Anwälte von World Liberty hätten behauptet, erst nach Einreichung der ursprünglichen Offenlegung von der Staatsangehörigkeit der VAE erfahren zu haben. Er argumentierte, entweder hätten sie nicht gründlich genug nachgeforscht oder das Unternehmen habe ihnen unvollständige Informationen gegeben. World Liberty habe sich geweigert, das Versäumnis zu erklären, sagte er.
Mit seinem Antrag fordert Sun Sanktionen gegen das Unternehmen und seine Anwälte wegen einer seiner Ansicht nach irreführenden gerichtlichen Einreichung. Sun verwies auf die öffentliche Selbstdarstellung von World Liberty als amerikanisches, steuerzahlendes Unternehmen, das nicht im Ausland gegründet worden sei.
World Liberty reichte im Mai eine Gegenklage gegen Sun ein und bezeichnete seine Ansprüche als „substanzlosen PR-Stunt“. Das Unternehmen hatte zuvor das Einfrieren seiner Token verteidigt und war für eine Stellungnahme zu den jüngsten Vorwürfen nicht erreichbar. Sun erklärte, er werde die Klage nach einer Entscheidung über den Sanktionsantrag erneut bei einem staatlichen Gericht in Kalifornien einreichen.
