Die französische Nationalversammlung hat einen Änderungsantrag angenommen: Selbstverwahrte Wallets müssen gemeldet werden, sobald ihr Gesamtwert 100.000 Euro erreicht. Bei einer versäumten Meldung droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro; eine noch strengere Version mit einer Schwelle von 5.000 Euro wurde abgelehnt. Der Änderungsantrag muss noch das weitere Haushaltsverfahren und das Senatsverfahren durchlaufen und ist daher noch nicht endgültig in Kraft.
Die Kontroverse dreht sich nicht um die Frage, „ob man Steuern zahlen sollte“, sondern darum, dass die Offenlegung von Wallet-Adressen gleichbedeutend damit sein könnte, eine vollständige On-Chain-Historie in eine Datenbank einzutragen. In Frankreich kam es bereits zu mehreren Entführungen von Krypto-Besitzern. Wenn eine Liste von Wallets mit hohen Vermögenswerten durchsickert: Bedeutet das steuerliche Transparenz oder eine für Kriminelle vorbereitete Liste?
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