
Frankreich verschärft möglicherweise die Meldevorschriften für Kryptowährungen, während Abgeordnete über den Haushaltsentwurf 2027 beraten. Die Nationalversammlung hat einen Änderungsantrag verabschiedet, der Steuerpflichtige dazu verpflichten würde, den Steuerbehörden selbstverwahrte Kryptowerte zu melden, sobald ihre Bestände einen hohen Schwellenwert überschreiten.
Separat lehnte die Nationalversammlung einen Vorschlag ab, der kleine Kryptozahlungen von der Besteuerung ausnehmen sollte. Damit bekräftigte sie, dass Frankreichs Ansatz weiterhin auf steuerpflichtige Vorgänge statt auf Bagatellgrenzen ausgerichtet ist.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Die Nationalversammlung hat Änderungsantrag I-2701 verabschiedet, der die Offenlegung selbstverwahrter Kryptobestände im Wert von mindestens 100.000 € vorschreibt. Maßgeblich ist der Wert der Vermögenswerte am 31. Dezember des Steuerjahres.
Die Meldepflicht ist Teil des Finanzgesetzes für 2027 und muss in der endgültigen Gesetzgebung enthalten bleiben, damit sie in Kraft tritt.
Ein separater Änderungsantrag, der eine Freigrenze von 1.000 € für Zahlungen mit Kryptowährungen für Waren und Dienstleistungen vorsah, wurde von den Abgeordneten abgelehnt.
Der Zeitplan für den Haushalt bleibt ein akutes Risiko: Die Nationalversammlung hat die Abstimmung über den Einnahmenteil erneut verschoben, und ein Public-Affairs-Manager warnte, eine wahrscheinliche Ablehnung könne den gesamten Gesetzentwurf zu Fall bringen.
Zu den früheren Abstimmungen in der Nationalversammlung gehörten sowohl Maßnahmen zur Wegzugsbesteuerung nicht realisierter Gewinne bei einer Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes (abgelehnt) als auch eine neue steuerliche Behandlung der Umwandlung von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins (angenommen).
Meldepflicht für selbstverwahrte Kryptowerte kommt in die endgültige Gesetzgebung
Am Dienstag nahm die französische Nationalversammlung den Änderungsantrag I-2701 an, der Steuerpflichtige dazu verpflichten würde, selbstverwahrte Kryptobestände zu melden, sobald deren Wert 100.000 € (etwa 112.000 $) erreicht. Dem offiziellen Abstimmungsprotokoll der Nationalversammlung zufolge wurde der Änderungsantrag mit 150 zu 44 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen.
Die Maßnahme soll die Offenlegungspflichten für Personen vereinheitlichen, die Kryptowährungen außerhalb herkömmlicher Verwahrungsmodelle halten. Im Änderungsantrag ist festgelegt, dass der Schwellenwert am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres ermittelt wird. Steuerpflichtige müssen daher voraussichtlich den Verwahrungsstatus und den Wert ihrer Vermögenswerte zu diesem Zeitpunkt im Blick behalten, statt sich nur auf die Transaktionen im Laufe des Jahres zu stützen.
Der Änderungsantrag ist in den Gesetzgebungsunterlagen der Nationalversammlung als Änderungsantrag I-2701 dokumentiert; die Abstimmung ist im offiziellen Abstimmungsprotokoll der Nationalversammlung verzeichnet.
Vorschlag für Steuerbefreiung bei Kryptozahlungen gescheitert
In einer zweiten Abstimmung lehnte die Nationalversammlung einen Änderungsantrag ab, der Gewinne aus der Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen von der Steuer ausgenommen hätte. Der abgelehnte Vorschlag hätte die Befreiung auf Zahlungsvorgänge mit einem Gesamtwert von höchstens 1.000 € (etwa 1.120 $) innerhalb des Steuerjahres begrenzt.
Laut dem Sitzungsprotokoll der Nationalversammlung wurde der Änderungsantrag mit 69 zu 14 Stimmen abgelehnt. Das Ergebnis deutet darauf hin, dass die Abgeordneten keine weitreichende Ausnahme für „Kleinbetragszahlungen“ schaffen wollen, die den Aufwand für die Erfassung steuerpflichtiger Ereignisse im Zusammenhang mit der Nutzung von Kryptowährungen verringern würde.
Wie es weitergeht: Ausschussfristen und Zeitplan des Senats
Beide Abstimmungen fanden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Finanzgesetz 2027 statt. Die Meldepflicht tritt nicht automatisch in Kraft; sie muss in der endgültigen Fassung der Gesetzgebung erhalten bleiben. Laut einer in den Unterlagen der Parlamentsleitung genannten Frist soll die Nationalversammlung ihre erste Lesung bis zum 17. November abschließen. Die Nationalversammlung nannte diesen Zeitplan in einer Zusammenfassung der Sitzungsergebnisse.
Die Debatte im Senat soll in der nächsten Phase des Gesetzgebungsverfahrens am 20. November beginnen, wie aus der veröffentlichten Tagesordnung des Senats hervorgeht.
Größere Unsicherheit beim Haushalt könnte mehrere Krypto-Bestimmungen betreffen
Die Krypto-Abstimmungen in der Nationalversammlung finden parallel zu umfassenderen haushaltspolitischen Verhandlungen statt. Die Nationalversammlung verschob am Dienstag zum zweiten Mal die geplante Abstimmung über den Einnahmenteil des Haushalts, während die Abgeordneten weiter über Änderungsanträge debattierten. Die Abstimmung war ursprünglich für den 20. Oktober angesetzt, wurde jedoch erneut vertagt; eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Auch wenn eine einzelne Verschiebung den Inhalt der Krypto-Debatte möglicherweise nicht verändert, liegt das Risiko im Verfahren: Wird der Einnahmenteil abgelehnt, könnte das gesamte Gesetzespaket gefährdet sein. Faustine Fleuret, globale Leiterin für Public Affairs beim Kreditprotokoll Morpho, sagte gegenüber Cointelegraph, eine „wahrscheinliche Ablehnung“ des Einnahmenteils könne „zur Ablehnung des gesamten Gesetzentwurfs in der Nationalversammlung führen, einschließlich der im Wege von Änderungsanträgen angenommenen Bestimmungen“.
Unabhängig davon lehnte die Nationalversammlung am Freitag auch Vorschläge ab, die eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Kryptogewinne vorgesehen hätten, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen. Zu einem früheren Zeitpunkt im Gesetzgebungsverfahren hatten die Abgeordneten am 16. Oktober einen Änderungsantrag angenommen, der Gewinne aus der Umwandlung von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins besteuern würde. Dieser angenommene Änderungsantrag betrifft Stablecoins, die nach EU-Recht als E-Geld-Token eingestuft werden, muss jedoch noch in die endgültige Gesetzgebung übernommen werden.
Für Leser, die den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen, berichtete Cointelegraph bereits zuvor über Frankreichs Vorhaben zum automatischen Austausch von Kryptosteuerdaten sowie über die Debatte zu Stablecoins und zur Wegzugsbesteuerung. In diesem Zusammenhang berichtete Cointelegraph auch, dass die Nationalversammlung die Abstimmung über den Haushalt 2027 verschoben hat, und erläuterte, wie sich das Verfahren auf kryptobezogene Bestimmungen auswirken könnte. Siehe die frühere Berichterstattung von Cointelegraph.
Anleger und Entwickler sollten zwei Dinge im Auge behalten, während der Gesetzentwurf seinen Weg durch das Parlament nimmt: ob es der Nationalversammlung gelingt, den Änderungsantrag zur Offenlegung von selbstverwahrten Beständen bis zur Frist für die erste Lesung am 17. November beizubehalten, und ob die für den 20. November angesetzte Debatte im Senat sowie der Ausgang der Haushaltsabstimmungen in der Nationalversammlung andere bereits im Ausschuss angenommene Steuerbestimmungen für Kryptowährungen verändern oder streichen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel „Frankreich will die Meldung selbstverwahrter Kryptowährungen im Wert von über 100.000 € unterstützen“ auf Crypto Breaking News veröffentlicht – Ihrer vertrauenswürdigen Quelle für Krypto- und Bitcoin-Nachrichten sowie Blockchain-Updates.
