Justin Sun Requests $264k Sanctions Over World Liberty Uae Disclosure

Tron-Gründer Justin Sun fordert ein Bundesgericht auf, gegen World Liberty Financial und dessen Anwälte Sanktionen in Höhe von 263.821,20 US-Dollar zu verhängen. Er argumentiert, das Unternehmen habe das Gericht darüber getäuscht, wem es letztlich gehört, und zwar während eines laufenden Rechtsstreits im Zusammenhang mit Suns Investition von 45 Millionen US-Dollar in WLFI-Token.

In einem beim US-Bezirksgericht für den Northern District of California eingereichten Schriftsatz machen Sun und zwei Mitkläger geltend, World Liberty habe zunächst Florida als seinen alleinigen Sitz angegeben und diese Angabe dann fast drei Monate später geändert – um eine Kette aus 22 natürlichen und juristischen Personen hinzuzufügen, darunter Parteien mit Verbindungen zu den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Justin Sun fordert Sanktionen in Höhe von 263.821,20 US-Dollar. Anlass ist eine seiner Aussage nach zunächst irreführende Offenlegung der Eigentumsverhältnisse und Staatsangehörigkeiten durch World Liberty Financial.

  • Sun behauptet, World Libertys Angaben zu den Staatsangehörigkeiten hätten sich fast drei Monate nach der ursprünglichen Einreichung geändert. Dabei sei die Eigentümerkette auf 22 Parteien und Unternehmen ausgeweitet worden, darunter auch solche mit Verbindungen zu den VAE.

  • Bei dem Rechtsstreit ging es auch um die Frage, ob der Fall vor ein Bundesgericht gehört oder einem Schiedsverfahren unterbreitet werden sollte.

  • Sun zufolge beabsichtigt er, nach der Entscheidung über den Sanktionsantrag erneut vor einem Gericht des Bundesstaats Kalifornien Klage einzureichen. Eine Anhörung ist für den 10. Dezember angesetzt.

Sanktionsantrag dreht sich um angebliche Änderungen bei der Offenlegung der Eigentumsverhältnisse

Suns Sanktionsantrag thematisiert, wie World Liberty seine Staatsangehörigkeiten zu Zuständigkeitszwecken angegeben hat. Laut der Gerichtsakte führte World Liberty zunächst Florida als einzige Staatsangehörigkeit an und änderte diese Angabe später, um eine komplexere Eigentümerstruktur abzubilden.

Sun zufolge erfolgte die geänderte Offenlegung kurz vor einem wichtigen Verfahrensschritt: sechs Tage nachdem ein Bundesrichter World Libertys Versuch hinterfragt hatte, Suns Ansprüche einem Schiedsverfahren zuzuführen. Die Anwälte von World Liberty argumentierten daraufhin, das Bundesgericht sei nicht zuständig, da angeblich ausländische Parteien – über ihre Staatsangehörigkeit in den VAE – Teil der Eigentümerkette des Unternehmens seien.

Sun erklärte in einem öffentlichen Beitrag, World Liberty habe „vermutlich immer gewusst, wer seine Eigentümer waren“. Auf die Frage, wie es zu der Änderung der Offenlegung gekommen sei, habe sich das Unternehmen nicht geäußert.

World Liberty Financial reagierte nicht umgehend auf die Bitte von Cointelegraph um eine Stellungnahme.

Warum die Verbindung zu den VAE für Zuständigkeit und Verfahren relevant ist

Im Mittelpunkt von Suns Beschwerde stehen die verfahrensrechtlichen Folgen von World Libertys geänderter Offenlegung. In den mit dem Fall eingereichten Anlagen erklärte Sam Cleveland, der Anwalt von World Liberty, in einer E-Mail vom 26. August, sein Team habe „vor Kurzem“ von zusätzlichen Informationen zu den Staatsangehörigkeiten erfahren.

Suns Anwälte bestreiten diese Darstellung. Sie argumentieren, World Liberty habe bereits zum Zeitpunkt der Klageeinreichung im April eine Staatsangehörigkeit in den VAE gehabt. Außerdem habe das Rechtsteam von World Liberty nur begrenzte Unterlagen zu dessen Eigentümerstruktur vorgelegt und sich geweigert zu erklären, warum die ursprüngliche Offenlegung gegenüber dem Gericht keine Informationen mit Bezug zu den VAE enthielt.

Mit seiner Gerichtsakte will Sun nicht nur prüfen lassen, was World Liberty offengelegt hat, sondern auch, wann das Unternehmen von den Informationen erfuhr und wie die Änderung mit dem Versuch zusammenhängt, den Streit einem Schiedsverfahren zuzuführen.

Wie die Höhe der Sanktionen berechnet wurde

Der Streit über die geänderte Offenlegung entwickelte sich rasch zu einem Streit über Sanktionen. Suns Seite zufolge bezieht sich die Forderung über 263.821,20 US-Dollar auf Anwaltskosten für Arbeiten zur Abwehr des Schiedsverfahrens – konkret für vier Anwälte.

Suns Vertreter erklären außerdem, dass der geforderte Betrag keine weiteren Anwaltskosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Ermittlung zuständigkeitsrelevanter Tatsachen und dem Sanktionsantrag selbst umfasst.

Suns Anwälte argumentieren im Grunde, dass das mutmaßliche Problem mit der Offenlegung zusätzliche juristische Arbeit erforderlich gemacht habe, darunter Bemühungen, den Fall vor dem Bundesgericht zu halten und sich dem Schiedsverfahren zu widersetzen. Das Gericht solle diese Kosten durch Sanktionen ausgleichen.

Zeitleiste des umfassenderen Rechtsstreits um WLFI-Token

Der Sanktionsantrag ist Teil eines umfassenderen Musters von Rechtsstreitigkeiten zwischen Sun und World Liberty Financial.

Sun verklagte World Liberty im April und warf dem Unternehmen Betrug sowie das unrechtmäßige Einfrieren seiner Token vor. World Liberty reagierte im Mai mit einer Verleumdungsklage gegen Sun und warf ihm falsche Aussagen sowie Verstöße gegen die Bedingungen des Token-Verkaufs vor. Sun wies diese Vorwürfe zurück.

Dem Rechtsstreit ging ein in früheren Berichten beschriebener Deal voraus: Ein von Abu Dhabi unterstütztes Investmentvehikel erklärte sich bereit, für 500 Millionen US-Dollar einen Anteil von 49 % an World Liberty zu erwerben. Sun hatte zuvor Krypto-Projekte der Trump-Familie unterstützt – sowohl durch Investitionen in World Liberty als auch durch den Kauf des TRUMP-Memecoins von Präsident Donald Trump.

Den in früheren Berichten beschriebenen Schriftsätzen zufolge sind Suns Beteiligung und die Strukturierung der Eigentumsverhältnisse von World Liberty zu zentralen Streitpunkten geworden – nicht nur in der Sache selbst, sondern auch hinsichtlich der Frage, wo der Fall verhandelt werden soll.

Wie es weitergeht

Eine Anhörung zum Sanktionsantrag ist für den 10. Dezember angesetzt. Sun erklärte außerdem, er wolle nach Abschluss des Sanktionsverfahrens erneut vor einem Gericht des Bundesstaats Kalifornien Klage einreichen. Die nächsten Schritte könnten somit nicht nur darüber entscheiden, ob Sanktionen verhängt werden, sondern auch darüber, wo die zugrunde liegenden Ansprüche verhandelt werden und wie die Zuständigkeitsfragen den Fall beeinflussen.

Dieser Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel „Justin Sun fordert Sanktionen in Höhe von 264.000 US-Dollar wegen Offenlegung der VAE durch World Liberty“ auf Crypto Breaking News veröffentlicht – Ihrer vertrauenswürdigen Quelle für Kryptonachrichten, Bitcoin-Nachrichten und Blockchain-Updates.