Die französische Nationalversammlung hat eine Änderung gebilligt, die Steuerpflichtige dazu verpflichten würde, den Steuerbehörden selbstverwahrte Kryptobestände im Gesamtwert von mindestens 100.000 Euro (112.000 US-Dollar) zu melden.

Änderungsantrag I-2701 wurde am Dienstag laut dem offiziellen Abstimmungsprotokoll der Nationalversammlung mit 150 zu 44 Stimmen bei acht Enthaltungen angenommen. Der Schwellenwert würde zum 31. Dezember des betreffenden Steuerjahres ermittelt.

Separat lehnte die Nationalversammlung einen Änderungsantrag ab, der Gewinne aus Kryptozahlungen für Waren und Dienstleistungen von der Steuer befreit hätte, sofern sich die Zahlungen im Steuerjahr auf höchstens 1.000 Euro (1.120 US-Dollar) beliefen. Laut dem Protokoll der Nationalversammlung wurde der Vorschlag mit 69 zu 14 Stimmen abgelehnt.

Die Meldepflicht ist Teil des Finanzgesetzentwurfs für 2027 und müsste in der endgültigen Gesetzesfassung beibehalten werden, damit sie Gesetzeskraft erlangt. Die Nationalversammlung hat bis zum 17. November Zeit, die erste Lesung des Gesetzentwurfs abzuschließen. Die Senatsdebatte soll laut Zeitplan am 20. November beginnen.

Kryptomaßnahmen warten auf die endgültige Haushaltsgenehmigung

Die Nationalversammlung verschob am Dienstag zum zweiten Mal die geplante Abstimmung über den Einnahmenteil des Haushalts, während die Abgeordneten weiter über Änderungsanträge debattierten. Die Abstimmung war ursprünglich für den 20. Oktober angesetzt.

Die Verschiebung der Abstimmung an sich stellt keine bedeutende Änderung dar. Eine „wahrscheinliche Ablehnung“ des Einnahmenteils des Haushalts könnte jedoch „zur Ablehnung des gesamten Gesetzentwurfs in der Nationalversammlung führen, einschließlich der im Wege von Änderungsanträgen angenommenen Bestimmungen“, sagte Faustine Fleuret, globale Leiterin für Public Affairs beim Kreditprotokoll Morpho, gegenüber Cointelegraph.

Am Freitag lehnte die Nationalversammlung zwei Vorschläge ab, die eine Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Kryptogewinne vorgesehen hätten, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen.

Die Abgeordneten billigten außerdem am 16. Oktober einen Änderungsantrag, der Gewinne aus der Umwandlung von Kryptowährungen in Stablecoins besteuern würde. Der Vorschlag betrifft Stablecoins, die nach EU-Vorschriften als E-Geld-Token eingestuft werden, und müsste noch in der endgültigen Gesetzesfassung beibehalten werden.