Gestern Abend beantragte mein Anwalt beim Gericht Sanktionen gegen World Liberty Financial (@worldlibertyfi). Der Grund: Erst Monate nachdem ich das Unternehmen verklagt hatte, gab es bekannt, dass es Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate 🇦🇪 unter seinen Eigentümern hat.
Zunächst eine kurze Einführung für alle, die den Streit erst seit Kurzem verfolgen: Ich bin einer der frühesten und größten Investoren von World Liberty. Im November 2024 unterzeichnete ich mit World Liberty einen Token-Kaufvertrag und erklärte mich zum Kauf von WLFI-Token im Wert von 30 Millionen US-Dollar bereit. Später erhöhte ich meine Gesamtinvestition auf 45 Millionen US-Dollar.
Im April dieses Jahres verklagte ich World Liberty. Ich warf dem Unternehmen vor, mich durch Betrug zu einer Investition verleitet und anschließend meine Token rechtswidrig eingefroren zu haben.
Gemäß meinem Token-Kaufvertrag habe ich das Recht, vor einem Bundes- oder Staatsgericht in Kalifornien zu klagen.
Ich entschied mich für ein Bundesgericht.
Ein Bundesgericht kann einen Fall wie meinen nur verhandeln, wenn die Parteien aus unterschiedlichen Orten stammen. Ein ausländischer Kläger wie ich kann vor einem Bundesgericht gegen einen US-amerikanischen Beklagten klagen, in der Regel aber nicht gegen einen ausländischen Beklagten. Bei dieser Frage gilt ein Unternehmen wie World Liberty als Bürger jedes Landes, dessen Staatsangehörigkeit auch nur einer seiner Eigentümer besitzt. Ist also auch nur ein Eigentümer ausländischer Staatsbürger, gilt das Unternehmen als ausländisch.
Mit anderen Worten: Mein Fall kann vor einem Bundesgericht verhandelt werden, solange World Liberty und alle seine Eigentümer US-Amerikaner sind.
Nach den Regeln der Bundesgerichte musste World Liberty zu Beginn des Verfahrens eine Offenlegungserklärung einreichen, in der alle Eigentümer und ihre jeweilige Staatsangehörigkeit aufgeführt sind. In World Libertys Offenlegungserklärung war nur eine Einheit aufgeführt: World Liberty selbst. Als Staatsangehörigkeit war Florida angegeben. Außerdem bestätigte der Anwalt des Unternehmens mit seiner Unterschrift, dass ihm keine weiteren offenzulegenden Personen bekannt seien.
Anschließend beantragte World Liberty, mich zur Einleitung eines Schiedsverfahrens zu verpflichten, um meinen Fall aus dem öffentlichen Gerichtssaal in ein vertrauliches Schiedsverfahren zu verlagern.
Ich widersprach diesem Antrag. Mein Anwalt investierte dafür mehrere Monate und Hunderttausende von Dollar. Bei einer Anhörung im August erklärte das Gericht, es sei nicht der Auffassung, dass sämtliche meiner Ansprüche einem Schiedsverfahren unterzogen werden müssten. Das Gericht entschied, dass einige meiner Ansprüche vor Gericht verhandelt und andere einem Schiedsverfahren unterzogen werden sollten. Es ordnete an, dass beide Seiten gemeinsam eine Vereinbarung ausarbeiten, in der festgelegt wird, welche Ansprüche vor Gericht bleiben und welche ins Schiedsverfahren gehen.
Weniger als eine Woche später „korrigierte“ World Liberty plötzlich seine Offenlegungserklärung. Zuvor war in der Eigentümerstruktur nur ein Mitglied aufgeführt gewesen; nun waren es 22. Auch die angegebenen Staatsangehörigkeiten hatten sich geändert: aufgeführt waren nun Florida, Delaware, Puerto Rico und die Vereinigten Arabischen Emirate.
World Liberty behauptet nun, das Bundesgericht sei für meinen Fall nicht zuständig, weil es auch Eigentümer mit Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate gebe und damit auf beiden Seiten des Verfahrens ausländische Parteien stünden.
Die Ironie liegt auf der Hand. In seinem „Gold Paper“ verkündet World Liberty: „World Liberty Financial wurde bewusst nicht offshore gegründet“. Es sei „ein US-amerikanisches, steuerzahlendes Unternehmen, das sich dafür einsetzt, DeFi in seine wahre Heimat zurückzubringen: die Vereinigten Staaten“. Das Unternehmen verspricht, eine „in den USA ansässige dezentrale Plattform“ aufzubauen, die auf den „amerikanischen Idealen von Freiheit, Privatsphäre und freiem Handel“ beruht. Es bezeichnet private Transaktionen ohne Mittelsmänner als „Kernwert Amerikas“ und prahlt damit: „World Liberty Financial wendet sich nicht von Amerika ab, sondern nimmt Amerika an und macht es zur globalen Kryptohauptstadt der Zukunft.“
Beim Verkauf seiner Token war World Liberty ein stolzes amerikanisches Unternehmen 🇺🇸. Erst als es einen Weg suchte, sich dem US-Bundesgericht zu entziehen, „entdeckte“ es seine Wurzeln in den Vereinigten Arabischen Emiraten 🇦🇪.
World Liberty muss schon immer gewusst haben, wer seine Eigentümer sind. Dennoch behaupten seine Anwälte, sie hätten erst nach Einreichung der ursprünglichen Offenlegungserklärung erfahren, dass das Unternehmen Eigentümer mit Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate hat.
Wie in meinem Antrag dargelegt, gilt, falls das stimmt, entweder: Die Anwälte von World Liberty haben ihre Pflicht zur angemessenen Prüfung vernachlässigt, oder World Liberty hat seine Anwälte nicht ehrlich informiert. Wir haben sie gefragt, wie es dazu kam. World Liberty weigert sich, zu antworten.
Token-Inhaber haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Projekte, in die sie investieren, der Öffentlichkeit und den Gerichten die Wahrheit sagen. Mit diesem Antrag will ich World Liberty und seine Anwälte zur Verantwortung ziehen, weil ich der Auffassung bin, dass sie dem Gericht eine irreführende Offenlegungserklärung vorgelegt haben. Außerdem will ich sicherstellen, dass World Liberty selbst die Folgen seiner Trickserei trägt und nicht ich.
Sobald das Bundesgericht über diesen Sanktionsantrag entschieden hat, werde ich World Liberty erneut vor einem kalifornischen Staatsgericht verklagen.
Ich werde mich weiter für die Transparenz einsetzen, die diese Community verdient.
Zunächst eine kurze Einführung für alle, die den Streit erst seit Kurzem verfolgen: Ich bin einer der frühesten und größten Investoren von World Liberty. Im November 2024 unterzeichnete ich mit World Liberty einen Token-Kaufvertrag und erklärte mich zum Kauf von WLFI-Token im Wert von 30 Millionen US-Dollar bereit. Später erhöhte ich meine Gesamtinvestition auf 45 Millionen US-Dollar.
Im April dieses Jahres verklagte ich World Liberty. Ich warf dem Unternehmen vor, mich durch Betrug zu einer Investition verleitet und anschließend meine Token rechtswidrig eingefroren zu haben.
Gemäß meinem Token-Kaufvertrag habe ich das Recht, vor einem Bundes- oder Staatsgericht in Kalifornien zu klagen.
Ich entschied mich für ein Bundesgericht.
Ein Bundesgericht kann einen Fall wie meinen nur verhandeln, wenn die Parteien aus unterschiedlichen Orten stammen. Ein ausländischer Kläger wie ich kann vor einem Bundesgericht gegen einen US-amerikanischen Beklagten klagen, in der Regel aber nicht gegen einen ausländischen Beklagten. Bei dieser Frage gilt ein Unternehmen wie World Liberty als Bürger jedes Landes, dessen Staatsangehörigkeit auch nur einer seiner Eigentümer besitzt. Ist also auch nur ein Eigentümer ausländischer Staatsbürger, gilt das Unternehmen als ausländisch.
Mit anderen Worten: Mein Fall kann vor einem Bundesgericht verhandelt werden, solange World Liberty und alle seine Eigentümer US-Amerikaner sind.
Nach den Regeln der Bundesgerichte musste World Liberty zu Beginn des Verfahrens eine Offenlegungserklärung einreichen, in der alle Eigentümer und ihre jeweilige Staatsangehörigkeit aufgeführt sind. In World Libertys Offenlegungserklärung war nur eine Einheit aufgeführt: World Liberty selbst. Als Staatsangehörigkeit war Florida angegeben. Außerdem bestätigte der Anwalt des Unternehmens mit seiner Unterschrift, dass ihm keine weiteren offenzulegenden Personen bekannt seien.
Anschließend beantragte World Liberty, mich zur Einleitung eines Schiedsverfahrens zu verpflichten, um meinen Fall aus dem öffentlichen Gerichtssaal in ein vertrauliches Schiedsverfahren zu verlagern.
Ich widersprach diesem Antrag. Mein Anwalt investierte dafür mehrere Monate und Hunderttausende von Dollar. Bei einer Anhörung im August erklärte das Gericht, es sei nicht der Auffassung, dass sämtliche meiner Ansprüche einem Schiedsverfahren unterzogen werden müssten. Das Gericht entschied, dass einige meiner Ansprüche vor Gericht verhandelt und andere einem Schiedsverfahren unterzogen werden sollten. Es ordnete an, dass beide Seiten gemeinsam eine Vereinbarung ausarbeiten, in der festgelegt wird, welche Ansprüche vor Gericht bleiben und welche ins Schiedsverfahren gehen.
Weniger als eine Woche später „korrigierte“ World Liberty plötzlich seine Offenlegungserklärung. Zuvor war in der Eigentümerstruktur nur ein Mitglied aufgeführt gewesen; nun waren es 22. Auch die angegebenen Staatsangehörigkeiten hatten sich geändert: aufgeführt waren nun Florida, Delaware, Puerto Rico und die Vereinigten Arabischen Emirate.
World Liberty behauptet nun, das Bundesgericht sei für meinen Fall nicht zuständig, weil es auch Eigentümer mit Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate gebe und damit auf beiden Seiten des Verfahrens ausländische Parteien stünden.
Die Ironie liegt auf der Hand. In seinem „Gold Paper“ verkündet World Liberty: „World Liberty Financial wurde bewusst nicht offshore gegründet“. Es sei „ein US-amerikanisches, steuerzahlendes Unternehmen, das sich dafür einsetzt, DeFi in seine wahre Heimat zurückzubringen: die Vereinigten Staaten“. Das Unternehmen verspricht, eine „in den USA ansässige dezentrale Plattform“ aufzubauen, die auf den „amerikanischen Idealen von Freiheit, Privatsphäre und freiem Handel“ beruht. Es bezeichnet private Transaktionen ohne Mittelsmänner als „Kernwert Amerikas“ und prahlt damit: „World Liberty Financial wendet sich nicht von Amerika ab, sondern nimmt Amerika an und macht es zur globalen Kryptohauptstadt der Zukunft.“
Beim Verkauf seiner Token war World Liberty ein stolzes amerikanisches Unternehmen 🇺🇸. Erst als es einen Weg suchte, sich dem US-Bundesgericht zu entziehen, „entdeckte“ es seine Wurzeln in den Vereinigten Arabischen Emiraten 🇦🇪.
World Liberty muss schon immer gewusst haben, wer seine Eigentümer sind. Dennoch behaupten seine Anwälte, sie hätten erst nach Einreichung der ursprünglichen Offenlegungserklärung erfahren, dass das Unternehmen Eigentümer mit Staatsangehörigkeit der Vereinigten Arabischen Emirate hat.
Wie in meinem Antrag dargelegt, gilt, falls das stimmt, entweder: Die Anwälte von World Liberty haben ihre Pflicht zur angemessenen Prüfung vernachlässigt, oder World Liberty hat seine Anwälte nicht ehrlich informiert. Wir haben sie gefragt, wie es dazu kam. World Liberty weigert sich, zu antworten.
Token-Inhaber haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Projekte, in die sie investieren, der Öffentlichkeit und den Gerichten die Wahrheit sagen. Mit diesem Antrag will ich World Liberty und seine Anwälte zur Verantwortung ziehen, weil ich der Auffassung bin, dass sie dem Gericht eine irreführende Offenlegungserklärung vorgelegt haben. Außerdem will ich sicherstellen, dass World Liberty selbst die Folgen seiner Trickserei trägt und nicht ich.
Sobald das Bundesgericht über diesen Sanktionsantrag entschieden hat, werde ich World Liberty erneut vor einem kalifornischen Staatsgericht verklagen.
Ich werde mich weiter für die Transparenz einsetzen, die diese Community verdient.