Mi-ge gleich vorweg: Bei dieser neuen Initiative in Hongkong geht es nicht bloß darum, positive Nachrichten zu verkünden. Vielmehr werden sowohl die Verwalter von Kundengeldern als auch die Anbieter von Beratung unter eine Lizenzpflicht gestellt. Die Regeln werden immer umfassender – für Privatanleger wird es dadurch einfacher, einen Dienstleister auszuwählen. Am 3. November stellte der stellvertretende Minister für Finanzdienstleistungen und das Schatzamt, Chen Ho-lim, auf dem Hauptforum der Hong Kong FinTech Week einen Zeitplan vor: Für vier Arten von Dienstleistungen rund um virtuelle Vermögenswerte – Handel, Verwahrung, Beratung und Verwaltung – sollen Lizenzsysteme eingeführt werden. Der Gesetzentwurf soll noch im Laufe des Jahres 2026 dem Legislativrat vorgelegt werden. Wichtig: Wir befinden uns noch in der Planungs- und Entwurfsphase. Es handelt sich nicht um ein Gesetz, das schon morgen in Kraft tritt; das Gesetzgebungsverfahren muss erst noch durchlaufen werden. Mi-ge sieht drei entscheidende Punkte: Erstens geht es bei der Verwahrung darum, wer die privaten Schlüssel der Kunden kontrolliert. Jede Konstruktion, mit der Vermögenswerte einseitig transferiert werden können, fällt unter die Regeln. Zweitens orientiert sich die Beratung an der traditionellen Lizenzkategorie 4: Empfehlungen zum Kauf und Verkauf sowie Analyseberichte fallen darunter. Auch wer das Ganze als Bildung oder Signaldienst verpackt, kann die Regeln nicht umgehen. Drittens orientiert sich die Vermögensverwaltung an Kategorie 9: Wer Portfolios für Kunden verwaltet, braucht eine Lizenz. Laut offizieller Aussage gibt es keine Übergangsregelung, nach der Anbieter als bereits lizenziert gelten. Institute in einer Grauzone müssen also entweder möglichst früh einen Antrag stellen oder sich zurückziehen. Auch das Gesamtbild sollte man im Blick behalten: Die Lizenzen für Handelsplattformen sind bereits eingeführt; öffentlich genannten Angaben zufolge gibt es etwa 13 lizenzierte Anbieter. Außerdem wurden bereits zwei Lizenzen für Stablecoin-Emittenten vergeben. Mit diesem Schritt werden nun die beiden Bereiche Verwahrung und Beratung ergänzt. Damit geht es nicht mehr nur um die Zugänge zum Handel, sondern um den gesamten Lebenszyklus der Vermögenswerte. Der praktische Ansatz ist einfach: Wer seine Coins bei einem Drittanbieter verwahren lässt oder über einen bezahlten Berater handelt, sollte zunächst drei Dinge prüfen: Hat der Anbieter eine Lizenz? Sind die Kundenvermögen getrennt verwahrt? Und wie werden private Schlüssel und Auszahlungen gehandhabt? Ist auch nur einer dieser Punkte unklar, sollte man vorerst nicht aufstocken und abwarten, bis der Gesetzentwurf veröffentlicht und die Verwahrungsregeln konkretisiert sind. Wer seine privaten Schlüssel selbst in einer Cold Wallet verwahrt, fällt normalerweise nicht unter die Definition dieser lizenzpflichtigen Tätigkeiten und muss daher nicht gleich in Panik geraten. Mi-ges Einschätzung: Kurzfristig sollte man keinen Trends hinterherlaufen. Wirklich positiv zu bewerten sind erst drei Signale: Der Gesetzentwurf wird tatsächlich vorgelegt, die Verwahrungsregeln werden klar formuliert und das institutionelle Verwahrvolumen wächst kontinuierlich. Erst wenn alle drei zusammenkommen, lohnt es sich, über Chancen zu sprechen. Würdet ihr eure Coins lieber einer lizenzierten Verwahrstelle anvertrauen oder weiterhin ausschließlich eine selbstverwaltete Cold Wallet nutzen? Schreibt eure Meinung in die Kommentare. #香港拟设虚拟资产托管顾问牌照