Die französische Nationalversammlung wird am Dienstag die Debatte über den Einnahmenteil des Staatshaushalts 2027 fortsetzen, statt wie geplant darüber abzustimmen.
Laut der Mitteilung der Nationalversammlung zum Ende der Sitzung nach der Zusammenkunft am Montag umfasst die Tagesordnung für Dienstag Fragen an die Regierung und die Fortsetzung der Debatte über den Einnahmenteil des Haushalts, zu dem noch 758 Änderungsanträge geprüft werden müssen.
Damit wird die Abstimmung zum zweiten Mal verschoben. Die ursprünglich für den 20. Oktober angesetzte Abstimmung war vertagt worden, weil noch mehr als 2.000 Änderungsanträge zur Debatte standen, berichtete die französische Zeitung Le Monde.
Die Nationalversammlung hat bis Mitternacht am 17. November Zeit, ihre Prüfung in erster Lesung abzuschließen. Wird der Einnahmenteil abgelehnt, geht der ursprüngliche Haushaltsentwurf der Regierung ohne die von den Abgeordneten angenommenen Änderungen an den Senat.
Frankreich lehnt Vorschläge für eine Wegzugssteuer auf Kryptowährungen ab
Die Nationalversammlung lehnte am Freitag zwei Vorschläge ab, die nicht realisierte Gewinne aus Kryptowährungen mit einer Wegzugssteuer belegt hätten, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Laut dem offiziellen Abstimmungsprotokoll der Nationalversammlung wurde der erste Vorschlag mit 27 Ja-Stimmen, 55 Nein-Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt. Der Vorschlag zielte darauf ab, Krypto-Vermögenswerte in das bestehende Wegzugssteuerregime des Landes aufzunehmen.
Ein weiterer Vorschlag wurde mit 31 Ja-Stimmen und 60 Nein-Stimmen abgelehnt. Er hätte nicht realisierte Gewinne aus Krypto-Beständen privater Haushalte im Wert von mehr als 800.000 Euro (897.000 US-Dollar) besteuert, wenn Steuerpflichtige ihren steuerlichen Wohnsitz ins Ausland verlegt hätten, sofern sie in mindestens sechs der vorangegangenen zehn Jahre in Frankreich steuerlich ansässig gewesen wären.
Weitere Vorschläge im Zusammenhang mit Kryptowährungen stehen noch zur Debatte. Dazu gehört die Pflicht, den Steuerbehörden selbstverwahrte Krypto-Bestände mit einem Gesamtwert von mindestens 100.000 Euro (112.000 US-Dollar) zu melden, berechnet auf Grundlage ihres Werts zum Jahresende.
Ein weiterer Vorschlag würde Gewinne aus Zahlungen mit Kryptowährungen für Waren und Dienstleistungen von der Steuer befreien, sofern der Gesamtwert dieser Zahlungen im Steuerjahr 1.000 Euro (1.120 US-Dollar) nicht übersteigt.
Die Abgeordneten stimmten am 16. Oktober einem Vorschlag zu, Gewinne aus der Umwandlung von Krypto-Vermögenswerten in an Fiatgeld gekoppelte Stablecoins zu besteuern. Die Maßnahme ist noch nicht Gesetz geworden.
Magazin: Können die kryptofreundlichen Regeln von SEC und CFTC aufgehoben werden? Rechtliche Einschätzung
