In der vergangenen Woche wurden keine neuen Rechtsvorschriften, Änderungen der Steuerpolitik oder Entscheidungen zur Zulassung von Handelsplattformen bekannt gegeben.
- Bemerkenswert ist, dass das Finanzministerium konkreter auf die Aktivitäten von Binance, P2P und tokenisierten Produkten eingegangen ist.
1. Finanzministerium bestätigt: Keine Handelsplattform zugelassen
- In einer Antwort auf eine Anfrage vom 28.10.2026 bestätigte das Finanzministerium, dass bis zum Zeitpunkt der Antwort kein Anbieter von Dienstleistungen für kryptografische Vermögenswerte zugelassen wurde; der inländische Markt ist noch nicht in Betrieb. Daher hat die sechsmonatige Übergangsfrist für Transaktionen außerhalb zugelassener Organisationen noch nicht begonnen.
=> In der Praxis sind CAEX, SCEX und TCEX trotz der Bekanntgabe, die Prüfung ihrer Unterlagen zur Informationssicherheit der Stufe 4 abgeschlossen zu haben, weiterhin nur Bewerber. Keine Einheit sollte als „zugelassene Handelsplattform“ bezeichnet werden, solange keine entsprechende Entscheidung des Finanzministeriums vorliegt.

2. Noch keine direkte Stellungnahme zu Binance P2P und tokenisierten Produkten
- Bürger fragten konkret nach dem Kauf von USDT über Binance P2P, dem Handel mit dem Produkt KORUB/USDT und der Auszahlung von VND auf ein Bankkonto. Das Finanzministerium kam nicht zu dem Schluss, dass dieser Ablauf erlaubt oder verboten ist:
- Fragen zu Banküberweisungen und Konten von Gegenparteien im Zusammenhang mit Geldern aus illegalen Quellen fallen in die Zuständigkeit der Staatsbank von Vietnam und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit.
- Das Finanzministerium teilte mit, dass keine Informationen zur Klassifizierung von KORUB/USDT vorliegen.
- Zur Frage der Steuerpflicht wurde an die Steuerverwaltung und die Steuerbehörde verwiesen.
=> Warum das bemerkenswert ist: Dies ist kein „sicherer Hafen“ für Binance oder P2P. Dass Sanktionen für Transaktionen außerhalb von Handelsplattformen nach sechs Monaten noch nicht greifen, schließt Risiken im Zusammenhang mit der Herkunft der Gelder, Devisen, Geldwäsche, Wertpapierprodukten oder Steuerpflichten nicht aus.
=> Hinweis: P2P-Kunden sollten Kontoauszüge, Orderverläufe, Angaben zu Gegenparteien, Wallet-Adressen und Nachweise zur Herkunft der Gelder aufbewahren. Bei tokenisierten Aktien, gehebelten ETFs oder Produkten mit Bezug zu ausländischen Wertpapieren sollte nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass es sich lediglich um gewöhnliche kryptografische Vermögenswerte handelt.

*Wichtige Termine im Blick behalten
- Die Zulassung der ersten Handelsplattform bleibt der wichtigste Meilenstein. Außerdem sind direkte Leitlinien der Steuerbehörde zu Gewinnen aus ausländischen Handelsplattformen sowie die Position der Staatsbank von Vietnam zu VND-Zahlungsströmen über P2P abzuwarten.

