• Die FIU Südkoreas verwies Aegis Ventures, Tether Max und Super Trust am 30. Oktober zur Untersuchung.

• Die FIU beantragte Zugangssperren im Inland für die Websites und Apps von Tether Max und Super Trust.

• Nicht registrierter Geschäftsbetrieb kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von 50 Millionen Won geahndet werden.

Südkoreas FIU verweist drei nicht registrierte Betreiber an die Strafverfolgungsbehörden

Die Financial Intelligence Unit (FIU) Südkoreas hat am 30. Oktober drei nicht registrierte Betreiber virtueller Vermögenswerte – Aegis Ventures, Tether Max und Super Trust – an die Strafverfolgungsbehörden verwiesen. Außerdem ersuchte sie die Korea Communications Standards Commission, den Zugang zu den Websites und mobilen Apps von zwei der Unternehmen, Tether Max und Super Trust, im Inland zu sperren. Die FIU, die für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständige Stelle der Financial Services Commission, leitet mutmaßliche Verstöße zur Untersuchung an Ermittler weiter. Der Antrag auf Zugangssperren geht einen Schritt weiter: Er soll Nutzer von den Plattformen fernhalten, während die Verfahren laufen. Aegis Ventures wird nur in der Verweisung an die Strafverfolgungsbehörden genannt. Die FIU beantragte keine Sperre für das Unternehmen, da es für sein Geschäft mit virtuellen Vermögenswerten keine eigene Website oder App betreibt; seine allgemeine Unternehmenswebsite bleibt jedoch online. Die Aufsichtsbehörde begründete die Maßnahme mit zwei Zielen: einer konsequenteren Durchsetzung der Vorschriften gegenüber nicht registrierten Betreibern auf dem heimischen Web3-Markt und der Einschränkung des Nutzerzugangs zu illegalen Geschäftsangeboten. Nach dem Gesetz über spezifische Finanzinformationen muss sich ein Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte vor Aufnahme seiner Geschäftstätigkeit bei der FIU registrieren. Dieselbe Pflicht gilt für ausländische Betreiber, die sich an koreanische Nutzer richten; dazu gehören auch die Geldwäschebekämpfungs- und KYC-Kontrollen, die mit der Registrierung einhergehen. Geschäftstätigkeit ohne Registrierung kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe von 50 Millionen Won geahndet werden. Die Maßnahmen betreffen einen Markt mit einem eng begrenzten Kreis zugelassener Anbieter: Im Register der FIU waren zum 30. September 28 registrierte Anbieter von Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte verzeichnet. Die Maßnahme vom 30. Oktober ist noch nicht endgültig. Das Ergebnis der Prüfung durch die Kommission, der Zeitpunkt etwaiger tatsächlicher Sperren und der Stand der Strafverfahren wurden nicht bekannt gegeben. Die Aufsichtsbehörde hat auch nicht bestätigt, ob gegen eines der drei Unternehmen Anklage erhoben wurde.

Bithumb stoppt Transfers an die drei Unternehmen

Bithumb setzte Tether Max, Super Trust und Aegis Ventures in einer am 30. Oktober veröffentlichten offiziellen Mitteilung auf seine Liste der Beschränkungen für Ein- und Auszahlungen. Auch Upbits öffentliche Liste nicht registrierter Betreiber enthält dieselben drei Namen. Die Maßnahmen der Börsen und der Sperrantrag der Aufsichtsbehörde laufen über getrennte Kanäle. Eine Beschränkung von Ein- und Auszahlungen verhindert, dass Nutzer virtuelle Vermögenswerte zwischen ihren Börsenkonten und den markierten Unternehmen verschieben. Der Antrag auf Sperrung von Websites und Apps zielt dagegen auf Online-Zugangswege und wird erst nach einer Prüfung wirksam. Ein Antrag ist keine Anordnung. Die Korea Communications Standards Commission prüft jeden Fall und entscheidet anschließend, ob der Dienst gesperrt oder seine Nutzung beendet werden soll. Dieser Unterschied ist für den zeitlichen Ablauf wichtig: Aus den Unterlagen der FSC vom 13. Oktober geht hervor, dass die Kommission bereits in Sitzungen am 6. und 7. Oktober über 27 frühere Anträge zur Sperrung von Websites entschieden hatte. Für jeden einzelnen Fall beschloss sie eine Sperre oder die Beendigung der Nutzung. Die beiden neuen Anträge befinden sich noch in der Prüfungsphase und sind von diesen 27 Fällen getrennt. Dieselben Unterlagen beschreiben eine zweite Maßnahme: Neue Installationen und Aktualisierungen der Apps nicht registrierter Betreiber werden über die App-Marktplätze von Google und Apple blockiert. Bei einem inländischen Server oder Betreiber wird die Nutzung beendet, bei einem ausländischen Standort der Zugang gesperrt. Ebenso klar ist, was aus den neuen Anträgen nicht hervorgeht: Die offizielle Mitteilung der Börse und die Angaben der Aufsichtsbehörde enthalten keinen gerichtlichen Befund. Kein Gericht hat über das Verhalten der drei Unternehmen entschieden, und eine strafrechtliche Sanktion wurde nicht bestätigt. In Unterlagen vom 14. Oktober erklärte die FIU, sie werde bei festgestelltem nicht registriertem Geschäftsbetrieb unabhängig von Meldungen Betroffener stets eine Prüfung beantragen und neue Betreiber oder Ersatz-Websites weiter überprüfen.

Prüfung steht noch aus

Der Ablauf zeigt ein mehrschichtiges Vorgehen: Die FIU leitet die Unternehmen an die Ermittler weiter, die Kommunikationsaufsicht prüft die Zugangswege, und die Börsen beschränken unterdessen die Vermögenswerttransfers zwischen registrierten Handelsplätzen und den markierten Unternehmen. Die Sperranträge haben keine unmittelbare Wirkung. Entscheidend sind daher als Nächstes die Entscheidung der Kommission zu den Anträgen gegen Tether Max und Super Trust sowie eine etwaige Bestätigung der Staatsanwaltschaft, dass gegen alle drei Unternehmen Verfahren eingeleitet wurden. Transaktionen mit nicht registrierten Plattformen fallen außerdem außerhalb der Prüfungen, die registrierte Börsen durchführen – etwa Kontrollen, bei denen Geldflüsse zu einem Krypto-Mixer auffallen. Dies ist eines der Nutzerrisiken, auf die die FIU hinweist. Bislang schreitet die Durchsetzung der Vorschriften schneller voran als die Prüfung der Fälle; in dieser Lücke besteht derzeit das Risiko für Nutzer.