Der Sicherheitsrat von Arbitrum hat am 30. Oktober etwas getan, das in der L2-Governance selten vorkommt: Er hat Vermögenswerte direkt aus der Adresse eines Angreifers entfernt.
1. Umfang der eingefrorenen Mittel (30. Oktober, CoinDesk / Disruption Banking): Der Sicherheitsrat von Arbitrum führte eine Notfalltransaktion aus und überwies 74.559.805 ARB sowie 8.425 ETH, die mit dem Binance-Vorfall in Verbindung standen, in eine Zwischen-Wallet für eingefrorene Vermögenswerte. Zusammen entsprach das einem Wert von etwa 30,5 Millionen US-Dollar. Die Mittel können erst wieder bewegt werden, wenn der Sicherheitsrat weitere Maßnahmen ergreift oder eine Governance-Abstimmung der Arbitrum DAO stattfindet.
2. Unterschied zum Einfrieren von Stablecoins: Stablecoin-Emittenten frieren Vermögenswerte mithilfe einer Blacklist ein; die Vermögenswerte selbst werden dabei nicht bewegt. Diesmal hat die Netzwerk-Governance-Ebene die Vermögenswerte direkt von der ursprünglichen Adresse entfernt. Der Rat erklärte zudem, dass die Maßnahme keine anderen Arbitrum-Nutzer oder -Anwendungen beeinträchtigt habe.
3. Es gibt einen Präzedenzfall (Rückblick von CoinDesk, 30. Oktober): Am 21. April hatte derselbe Rat auf ähnliche Weise ETH im Wert von rund 71 Millionen US-Dollar eingefroren, die mit dem Kelp-DAO-Vorfall in Verbindung standen. Die Notfallbefugnis ist kein spontan für diesen Anlass erfundener Schalter, sondern ein Mechanismus, der bereits einmal eingesetzt wurde.
4. Einfrieren bedeutet nicht Rückerlangung: Die eingefrorenen Vermögenswerte können vorerst lediglich nicht vom Angreifer bewegt werden. Über ihre endgültige Verwendung muss weiterhin im Rahmen eines späteren Governance- oder Rechtsverfahrens entschieden werden. Kurzfristig ändert das Einfrieren nichts an der Gesamthöhe des Verlusts; langfristig wird es ein Präzedenzfall dafür sein, wo die Grenzen der Notfallbefugnisse auf L2 liegen.
$ARB
#Arbitrum #ARB
Nur meine persönliche Meinung; dies stellt keine Anlageberatung dar
1. Umfang der eingefrorenen Mittel (30. Oktober, CoinDesk / Disruption Banking): Der Sicherheitsrat von Arbitrum führte eine Notfalltransaktion aus und überwies 74.559.805 ARB sowie 8.425 ETH, die mit dem Binance-Vorfall in Verbindung standen, in eine Zwischen-Wallet für eingefrorene Vermögenswerte. Zusammen entsprach das einem Wert von etwa 30,5 Millionen US-Dollar. Die Mittel können erst wieder bewegt werden, wenn der Sicherheitsrat weitere Maßnahmen ergreift oder eine Governance-Abstimmung der Arbitrum DAO stattfindet.
2. Unterschied zum Einfrieren von Stablecoins: Stablecoin-Emittenten frieren Vermögenswerte mithilfe einer Blacklist ein; die Vermögenswerte selbst werden dabei nicht bewegt. Diesmal hat die Netzwerk-Governance-Ebene die Vermögenswerte direkt von der ursprünglichen Adresse entfernt. Der Rat erklärte zudem, dass die Maßnahme keine anderen Arbitrum-Nutzer oder -Anwendungen beeinträchtigt habe.
3. Es gibt einen Präzedenzfall (Rückblick von CoinDesk, 30. Oktober): Am 21. April hatte derselbe Rat auf ähnliche Weise ETH im Wert von rund 71 Millionen US-Dollar eingefroren, die mit dem Kelp-DAO-Vorfall in Verbindung standen. Die Notfallbefugnis ist kein spontan für diesen Anlass erfundener Schalter, sondern ein Mechanismus, der bereits einmal eingesetzt wurde.
4. Einfrieren bedeutet nicht Rückerlangung: Die eingefrorenen Vermögenswerte können vorerst lediglich nicht vom Angreifer bewegt werden. Über ihre endgültige Verwendung muss weiterhin im Rahmen eines späteren Governance- oder Rechtsverfahrens entschieden werden. Kurzfristig ändert das Einfrieren nichts an der Gesamthöhe des Verlusts; langfristig wird es ein Präzedenzfall dafür sein, wo die Grenzen der Notfallbefugnisse auf L2 liegen.
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Nur meine persönliche Meinung; dies stellt keine Anlageberatung dar
