Die Bedeutung des ersten Bitcoin-Spot-ETF der Schweiz liegt nicht in seiner Größe, sondern in seiner Struktur: Zum ersten Mal in Europa wurde ein Fonds, der Bitcoin direkt hält, als ETF aufgelegt, der öffentlich an Privatanleger verkauft werden kann – und dessen Bestände vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt sind.

1. Genehmigung (Bericht von CoinDesk vom 29. Oktober): Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigte am 20. Oktober den Bitcoin Fund ETF (BBIT) und erteilte ihm in einem seltenen Schritt eine Ausnahme von der Vorschrift zur Risikostreuung, sodass er sein gesamtes Vermögen in Bitcoin investieren darf. Die Börsennotierung an der SIX Swiss Exchange wird für November erwartet; ein konkretes Datum steht noch nicht fest.

2. Struktureller Unterschied: Die meisten Bitcoin-Anlageprodukte in Europa sind Schuldverschreibungen von Emittenten. Anleger halten dabei eine Forderung gegenüber dem jeweiligen Emittenten. BBIT ist ein regulierter Anlagefonds, dessen Bitcoin-Bestände vom Vermögen der Verwaltungsgesellschaft getrennt sind. Bei finanziellen Problemen der Verwaltungsgesellschaft genießen Anleger daher einen anderen rechtlichen Schutz.

3. Zugang: Rund 90 Schweizer und ausländische Banken und Broker sind am Handel an der SIX beteiligt. Ausländische Institutionen können über zugelassene Handelsteilnehmer direkt oder indirekt Zugang erhalten. Der öffentliche Vertrieb ist derzeit jedoch nur in der Schweiz genehmigt. Ob das Produkt Kunden in anderen Ländern angeboten werden darf, hängt von den jeweiligen lokalen Vorschriften ab.

4. Vergleich mit den US-Mittelzuflüssen (von Farside am 29. Oktober veröffentlicht): Am 28. Oktober verzeichneten US-amerikanische Bitcoin-Spot-ETFs Nettozuflüsse von rund 137,3 Millionen US-Dollar. Damit flossen bereits den dritten Handelstag in Folge Gelder zu; über die drei Tage summierten sich die Nettozuflüsse auf rund 423,6 Millionen US-Dollar. Auf das einzelne Produkt IBIT entfielen rund 136 Millionen US-Dollar – die Zuflüsse sind also weiterhin stark konzentriert.

Es zeigt sich, dass regulierte Zugangswege in beiden Märkten gleichzeitig ausgeweitet werden. Ob die Nachfrage jedoch vom bloßen „Kaufenkönnen“ zu anhaltenden Käufen übergeht, wird vom tatsächlichen Handelsvolumen des BBIT nach seiner Notierung im November abhängen – ebenso davon, ob sich die US-Zuflüsse über IBIT hinaus verbreitern.

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