Die Bank of England hat eine Konsultation dazu eingeleitet, wie eine zentrale Gegenpartei (CCP) digitale Versionen zulässiger Sicherheiten akzeptieren kann. Sie erklärte, dass die geltenden Vorschriften dies erlauben, sofern die Vermögenswerte die Clearing-Standards erfüllen.

Der Entwurf einer Aufsichtserklärung soll präzisieren, welche Aspekte CCPs in Anträgen im Rahmen des derzeitigen Genehmigungsverfahrens behandeln müssen. Er umfasst bereits akzeptierte Sicherheiten sowie Arten von Sicherheiten, die nach dem vorgeschlagenen britischen CCP-Regelwerk zulässig, aber noch nicht im Einsatz sind. Die Erklärung würde keine neuen regulatorischen Pflichten schaffen.

Die BoE erklärte, tokenisierte Sicherheiten müssten auch unter Stressbedingungen weiterhin bewertet, übertragen und verwertet werden können. Ein schnellerer Transfer über Ländergrenzen hinweg könnte Unternehmen dabei helfen, Nachschussforderungen zu erfüllen, so die BoE.

„Mit der heutigen Konsultation verfolgt die Bank ihr nachgeordnetes Ziel, Innovationen in der Finanzmarktinfrastruktur zu fördern und zugleich die Finanzstabilität zu wahren. Sie ist Teil einer umfassenden Agenda von Behörden und Branche, die eine verantwortungsvolle Einführung der Tokenisierung an den Finanzmärkten ermöglichen soll“, sagte Sarah Breeden, stellvertretende Gouverneurin für Finanzstabilität.

Die Konsultation endet am 12. Februar 2027. Die Zentralbank rechnet damit, ihre Stellungnahme und die Regeln im Laufe dieses Quartals zu veröffentlichen.

Magazin: Privates, schnelles USDT kommt zu Bitcoin. Kann es mit Ethereum und Tron konkurrieren?