Hast du deine eigene Karte „nur für einen Moment“ an einen bekannten „Drop-Organisator“ weitergegeben? Dann kann das jetzt nicht einfach nur eine dumme Entscheidung sein, sondern eine strafrechtliche Geschichte.

Am 28. Oktober hat die Werchowna Rada den Gesetzentwurf Nr. 16013 zur Haftung für die Weitergabe von Karten, Zahlungsdaten und dem Zugriff auf Konten für Betrug oder andere Straftaten verabschiedet.

Aber es gibt einen Haken: Nicht jede Weitergabe einer Karte bedeutet automatisch Gefängnis. Entscheidend sind der Zweck und die konkreten Umstände. Für bestimmte Handlungen sieht der neue Artikel eine Geldstrafe vor, für andere - Freiheitsbeschränkung oder 2–4 Jahre Haft. Bei wiederholter Verletzung oder Handlungen einer organisierten Gruppe im Rahmen dieses Artikels - 4–6 Jahre. Die „acht Jahre“ aus den Schlagzeilen mancher Kanäle sind keine allgemeine Strafe für jeden Dropper.

Mein Rat ist einfach: Gib deine Karte, deinen PIN-Code, SMS-Codes oder den Zugang zum Online-Banking nicht gegen Bezahlung oder als „Gefallen für einen Bekannten“ weiter. Wenn über dein Konto fremde Gelder laufen, musst nicht nur den Organisatoren des Schemas die Herkunft der Transaktionen erklären.

In der finanziellen Sicherheit ist „ich habe doch nur die Karte gegeben“ kein Zaubersatz. Abonniere @MoonMan567 - wir analysieren Risiken, bevor sie zum Problem werden.