Wenn sich ein Compliance-Stichtag nähert, ändern sich die Wege für bestehende Bestände oft früher als die Schlagzeilen.

Laut Berichten von PANews, good.box und anderen wird Coinbase am 30. Oktober die Guthaben von Privatkunden im Europäischen Wirtschaftsraum in 14 eingeschränkten Kryptowerten (darunter USDT und PYUSD) automatisch umwandeln. Token ohne MiCA-Zulassung werden vom Handel ausgesetzt. Nutzer müssen ihre Bestände bis zum Stichtag selbst auf eine externe Wallet übertragen; nach Ablauf der Frist könnten sie in unterstützte Assets wie USDC umgewandelt werden.

Einordnung: Hier geht es um die Umsetzung regionaler Compliance-Vorgaben, nicht um ein generelles Scheitern von Stablecoins. Allerdings verändert dies die Auswahl handelbarer Assets für europäische Privatanleger und die Wege, auf denen ihre Gelder fließen. Besonders im Blick behalten sollte man die Einzelheiten der Umwandlung, die Möglichkeit, ihr zu widersprechen, und ob andere Anbieter dem Delisting-Kurs folgen. Für Privatanleger ist vor allem eines sinnvoll: erst den Rechtsraum des eigenen Kontos und die gehaltenen Assets prüfen und „Auszahlungen sind noch möglich“ nicht mit „Käufe sind weiterhin möglich“ gleichsetzen.

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