Kanadische Regierung veröffentlicht Entwurf zur Stablecoin-Regulierung – Emittenten sollen keine Erträge an Inhaber zahlen dürfen
Am 27. Oktober: Die kanadische Regierung hat kürzlich auf ihrer Website den Entwurf der „Stablecoin Regulations“ veröffentlicht und eine 60-tägige öffentliche Konsultation gestartet. Stellungnahmen können bis zum 23. Dezember eingereicht werden.
Die meistbeachtete Bestimmung des Entwurfs ist das ausdrückliche Verbot von Ertragszahlungen. Dem Text zufolge dürfen Stablecoin-Emittenten Inhabern weder direkt noch über Dritte Zinsen oder andere Erträge zahlen.
Belohnungen, die an die Nutzung geknüpft sind, sind davon jedoch ausgenommen. Damit werden Stablecoins klar als Zahlungsmittel und nicht als verzinsliche Produkte eingeordnet. Dies bildet zugleich den zentralen Ansatz der Regulierung im gesamten Entwurf.
Auch für Reserven und Verwahrung gelten strenge Anforderungen. Nicht-bankliche Emittenten müssen Reservevermögen in Höhe von mindestens dem umlaufenden Bestand vorhalten und dieses bei einer zugelassenen Verwahrstelle in Kanada verwahren lassen, damit die Reserven den umlaufenden Token vollständig entsprechen.
Auch die Möglichkeiten für Nutzer, ihre Stablecoins zurückzugeben, sind klar geregelt. Emittenten müssen die Rückzahlung innerhalb von drei Werktagen abwickeln, dürfen keinen Mindestbetrag für Rücknahmen festlegen und höchstens eine Gebühr von 1 Prozent erheben. Das bedeutet, dass Inhaber unabhängig von der Höhe des Betrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist und zu geringen Kosten aussteigen können.
Im Gesetzgebungsverfahren dient der Entwurf der Umsetzung des in diesem Jahr verabschiedeten kanadischen Stablecoin Act. Das gesamte Regelwerk soll im Herbst 2027 in Kraft treten.
Vor dem Inkrafttreten steht jedoch noch ein letzter Schritt an. Die während der 60-tägigen Konsultation eingereichten Stellungnahmen könnten darüber entscheiden, wie der endgültige Text im Detail angepasst wird und welche Richtung er einschlägt.
#加拿大稳定币 #稳定币监管
Am 27. Oktober: Die kanadische Regierung hat kürzlich auf ihrer Website den Entwurf der „Stablecoin Regulations“ veröffentlicht und eine 60-tägige öffentliche Konsultation gestartet. Stellungnahmen können bis zum 23. Dezember eingereicht werden.
Die meistbeachtete Bestimmung des Entwurfs ist das ausdrückliche Verbot von Ertragszahlungen. Dem Text zufolge dürfen Stablecoin-Emittenten Inhabern weder direkt noch über Dritte Zinsen oder andere Erträge zahlen.
Belohnungen, die an die Nutzung geknüpft sind, sind davon jedoch ausgenommen. Damit werden Stablecoins klar als Zahlungsmittel und nicht als verzinsliche Produkte eingeordnet. Dies bildet zugleich den zentralen Ansatz der Regulierung im gesamten Entwurf.
Auch für Reserven und Verwahrung gelten strenge Anforderungen. Nicht-bankliche Emittenten müssen Reservevermögen in Höhe von mindestens dem umlaufenden Bestand vorhalten und dieses bei einer zugelassenen Verwahrstelle in Kanada verwahren lassen, damit die Reserven den umlaufenden Token vollständig entsprechen.
Auch die Möglichkeiten für Nutzer, ihre Stablecoins zurückzugeben, sind klar geregelt. Emittenten müssen die Rückzahlung innerhalb von drei Werktagen abwickeln, dürfen keinen Mindestbetrag für Rücknahmen festlegen und höchstens eine Gebühr von 1 Prozent erheben. Das bedeutet, dass Inhaber unabhängig von der Höhe des Betrags innerhalb der vorgeschriebenen Frist und zu geringen Kosten aussteigen können.
Im Gesetzgebungsverfahren dient der Entwurf der Umsetzung des in diesem Jahr verabschiedeten kanadischen Stablecoin Act. Das gesamte Regelwerk soll im Herbst 2027 in Kraft treten.
Vor dem Inkrafttreten steht jedoch noch ein letzter Schritt an. Die während der 60-tägigen Konsultation eingereichten Stellungnahmen könnten darüber entscheiden, wie der endgültige Text im Detail angepasst wird und welche Richtung er einschlägt.
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