Vor Kurzem habe ich eine ziemlich schockierende Nachricht aus Japan gesehen.
Den Animationsfilm „Your Name.“ haben wahrscheinlich alle gesehen. Sein Produzent, Kōichirō Itō, suchte über einen langen Zeitraum hinweg auf sozialen Plattformen nach jungen Frauen, darunter auch minderjährigen Mädchen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zahlte er in den vergangenen zehn Jahren mindestens mehr als 100 Frauen Geld und nahm wiederholt sexuelle Handlungen mit ihnen vor. Darunter waren auch Mädchen unter 18 Jahren.
Noch ungeheuerlicher ist, dass er nicht nur dafür bezahlte, Sex mit minderjährigen Mädchen zu haben, sondern auch heimlich intime Aufnahmen von ihnen machte.
Das Gericht stellte schließlich 11 Fälle des Kaufs sexueller Dienstleistungen von Kindern, 9 Fälle des illegalen Anfertigens sexueller Aufnahmen sowie die Herstellung und den Besitz von Kinderpornografie und einen Fall von Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung fest.
Am Ende verurteilte ihn ein japanisches Gericht zu vier Jahren Haft.
Als ich dieses Urteil sah, fragte ich mich:
Was wäre, wenn so etwas in China passiert wäre?
Nach dem chinesischen Strafgesetz wird Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 14 Jahren als Vergewaltigung behandelt. Liegen erschwerende Umstände vor, etwa die Schädigung mehrerer Personen, kann die gesetzliche Höchststrafe sogar die Todesstrafe sein.
$BNB
Den Animationsfilm „Your Name.“ haben wahrscheinlich alle gesehen. Sein Produzent, Kōichirō Itō, suchte über einen langen Zeitraum hinweg auf sozialen Plattformen nach jungen Frauen, darunter auch minderjährigen Mädchen.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zahlte er in den vergangenen zehn Jahren mindestens mehr als 100 Frauen Geld und nahm wiederholt sexuelle Handlungen mit ihnen vor. Darunter waren auch Mädchen unter 18 Jahren.
Noch ungeheuerlicher ist, dass er nicht nur dafür bezahlte, Sex mit minderjährigen Mädchen zu haben, sondern auch heimlich intime Aufnahmen von ihnen machte.
Das Gericht stellte schließlich 11 Fälle des Kaufs sexueller Dienstleistungen von Kindern, 9 Fälle des illegalen Anfertigens sexueller Aufnahmen sowie die Herstellung und den Besitz von Kinderpornografie und einen Fall von Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung fest.
Am Ende verurteilte ihn ein japanisches Gericht zu vier Jahren Haft.
Als ich dieses Urteil sah, fragte ich mich:
Was wäre, wenn so etwas in China passiert wäre?
Nach dem chinesischen Strafgesetz wird Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen unter 14 Jahren als Vergewaltigung behandelt. Liegen erschwerende Umstände vor, etwa die Schädigung mehrerer Personen, kann die gesetzliche Höchststrafe sogar die Todesstrafe sein.
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