Kurzfassung:
In ihrem Beitrag zum CLARITY Act sagte Cynthia Lummis, die Demokraten hätten eine jährliche Obergrenze von 50 Millionen Dollar beantragt, statt 75 Millionen Dollar, sowie eine lebenslange Obergrenze von 200 Millionen Dollar.
Lummis sagte, die Obergrenzen seien in den CLARITY Act aufgenommen worden, und warf den Demokraten anschließend vor, gegen Regeln gestimmt zu haben, die ihrer Aussage nach zum Schutz von Kleinanlegern verfasst worden waren.
Bei der Senatsabstimmung am 15. September handelte es sich um eine Abstimmung über die Beendigung der Debatte mit 49 zu 50 Stimmen, um H.R. 3633 voranzubringen, nicht um eine separate Abstimmung über eine der beiden Obergrenzen für Kryptowährungen in der Regulation.
Das offizielle Abstimmungsprotokoll verzeichnete 49 Ja-Stimmen, 50 Nein-Stimmen und einen Senator, der nicht abstimmte; unter den Nein-Stimmen waren vier Republikaner und zwei Unabhängige.
Senatorin Cynthia Lummis sagte, die Demokraten hätten sich gegen ein Vorantreiben des CLARITY Act ausgesprochen, nachdem die geforderten Obergrenzen hinzugefügt worden seien. In ihrem X-Beitrag vom 25. Oktober erklärte sie, die Demokraten hätten eine niedrigere jährliche Obergrenze für Regulation Crypto gefordert. Sie wollten sie von 75 Millionen auf 50 Millionen US-Dollar senken. Außerdem hätten sie eine lebenslange Obergrenze von 200 Millionen US-Dollar verlangt.
Lummis sagte, beide Änderungen seien in den Gesetzentwurf aufgenommen worden, und warf den Demokraten anschließend vor, Regeln abzulehnen, die sie zum Schutz von Kleinanlegern verfasst hätten. Die Verfahrensabstimmung des Senats zu H.R. 3633 am 15. September scheiterte mit 49 zu 50 Stimmen. Die Senatoren stimmten über das Vorantreiben des gesamten Gesetzentwurfs ab, nicht über eine der beiden Obergrenzen für sich genommen. Ihr Beitrag kündigte an diesem Tag keine weitere Überarbeitung des Gesetzentwurfs an.
CLARITY Act setzt Grenzen für die Mittelbeschaffung durch Regulation Crypto
Im Rahmen des CLARITY Act bietet Regulation Crypto bestimmten Urhebern von Nebenanlagen einen Weg zur Mittelbeschaffung. Die Obergrenzen beschränken die über diesen Rahmen eingeworbenen Erlöse, nicht aber sämtliche Mittel, die ein Kryptounternehmen beschaffen kann. Die jährliche Obergrenze gilt für die jährliche Mittelbeschaffung, während die lebenslange Obergrenze den Gesamtbetrag begrenzt, der unter dieser Bestimmung eingeworben werden darf.
Die Demokraten baten darum, die jährliche Obergrenze für die Mittelbeschaffung durch Regulation Crypto von 75 Millionen auf 50 Millionen US-Dollar zu senken und eine lebenslange Grenze von 200 Millionen US-Dollar hinzuzufügen. Wir haben beiden Änderungen zugestimmt und sie in den Clarity Act aufgenommen.
Die Demokraten stimmten gegen die Regeln, die sie zum Schutz von Kleinanlegern verfasst hatten.
— Senatorin Cynthia Lummis (@SenLummis) 25. Oktober 2026
Ein detailliertes Dokument zum CLARITY Act aus Lummis’ Büro führt die jährliche Obergrenze von 50 Millionen US-Dollar und die lebenslange Obergrenze von 200 Millionen US-Dollar auf. Es ordnet beide Änderungen den Bestimmungen zu, die das Büro der Senatorin auf Forderungen der Demokraten zurückführt. Dem Dokument zufolge dürfen Urheber von Nebenanlagen unter Berufung auf Regulation Crypto diese Beträge einwerben. Die Änderungen werden darin nicht als separate Gesetzentwürfe oder eigenständige Regeln dargestellt.
In Lummis’ Mitteilung zum CLARITY Act vom 10. September hieß es, der aktualisierte Entwurf spiegele mehr als 114 von demokratischen Kollegen geforderte Bestimmungen wider. Die Mitteilung beschrieb die umfassenderen Verhandlungen, führte aber nicht alle geforderten Änderungen auf. Ein separates Dokument des Büros nennt die Obergrenzen für die Mittelbeschaffung in seiner Liste der von den Demokraten geforderten Überarbeitungen. Zusammengenommen stützen die beiden Dokumente Lummis’ Darstellung, dass die Obergrenzen in den ausgehandelten Text aufgenommen wurden.
In ihrem Beitrag vom 25. Oktober brachte sie die Änderungen mit einer Aussage zum Schutz von Kleinanlegern in Verbindung. Sie präzisierte nicht, ob sie sich mit ihrer Kritik auf die Obergrenzen für die Mittelbeschaffung bezog. Der Beitrag nannte außerdem keine einzelnen Abgeordneten und erläuterte nicht, wie diese über bestimmte Bestimmungen abgestimmt hatten. Im Mittelpunkt ihrer Darstellung stehen die Forderungen der Verhandler und die Inhalte des Gesetzentwurfs.
Im Dokument ihres Büros werden auch Finanzberichte als Offenlegungspflichten aufgeführt. Demnach müssen Urheber geprüfte Finanzberichte vorlegen, sobald die Bruttoerlöse 25 Millionen US-Dollar übersteigen; unterhalb dieser Schwelle reichen geprüfte Berichte mit eingeschränkter Prüfung aus. Die Berichtspflichten stehen in der Liste des Büros neben den Obergrenzen für die Mittelbeschaffung.
Die Liste des Büros umfasst Offenlegungspflichten vor Weiterverkäufen und erhält die einzelstaatlichen Verbraucherschutzgesetze aufrecht. Außerdem wahrt sie die Zuständigkeit der SEC bei Betrug und Marktmanipulation. Diese Bestimmungen bilden den Rahmen für Lummis’ allgemeinere Bezugnahme auf den Schutz von Kleinanlegern und sind von den Obergrenzen für die Mittelbeschaffung zu unterscheiden.
Bei der Abstimmung zum CLARITY Act ging es um den Gesetzentwurf, nicht um einzelne Obergrenzen
Aus dem namentlichen Abstimmungsprotokoll des Senats geht hervor, dass bei der Abstimmung zum CLARITY Act über den Abschluss der Debatte zu einem Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu H.R. 3633 abgestimmt wurde. Es war keine separate Abstimmung über eine der beiden Obergrenzen. Im Protokoll sind 49 Ja-Stimmen, allesamt von Republikanern, und 50 Nein-Stimmen verzeichnet, darunter vier Republikaner und zwei Unabhängige. Der Demokrat Chris Coons stimmte nicht ab; der Antrag verfehlte die Dreifünftelmehrheit.
Der Senat benötigte 60 Stimmen, um den Antrag voranzubringen. Mit 49 zu 50 Stimmen wurde diese Zahl verfehlt, und die Beratung endete an diesem Verfahrensschritt. Die Obergrenzen wurden dadurch nicht aus dem Entwurf gestrichen, und die Senatoren stimmten auch nicht separat über sie ab.
Lummis stimmte dafür, den Gesetzentwurf voranzubringen. Das Abstimmungsprotokoll dokumentiert die verfahrensbezogene Ablehnung des gesamten CLARITY Act, nicht der Obergrenzen allein. Senatoren konnten den Antrag aus Gründen ablehnen, die andere Abschnitte des Gesetzentwurfs betrafen. Aus dem Protokoll geht weder hervor, welche Motive die einzelnen Senatoren hatten, noch ob sie die Obergrenzen jeweils unterstützten.
Der Gesetzentwurf des Repräsentantenhauses regelt digitale Rohstoffe unter der Zuständigkeit der Securities and Exchange Commission und der Commodity Futures Trading Commission. Die Verfahrensabstimmung des Senats brachte den Gesetzentwurf nicht zur Schlussabstimmung. Das offizielle Ergebnis des Senats lautet weiterhin: Der Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens scheiterte mit 49 zu 50 Stimmen.
Der Beitrag „Abstimmung zum CLARITY Act stockt, nachdem Lummis erklärt hat, Änderungen an den Obergrenzen seien aufgenommen worden“ erschien zuerst auf Blockonomi.
