Südkorea wollte ursprünglich ab Januar nächsten Jahres Steuern auf Kryptogewinne erheben, doch nun wird erneut über einen Aufschub diskutiert. Newsis zitierte heute das Präsidialamt mit den Worten, man prüfe die Frage noch und habe noch keine Entscheidung getroffen. Sollte es zu einem Aufschub kommen, wäre das meiner Meinung nach gut, damit südkoreanische Anleger weiterhin mit Vermögenswerten wie $BTC handeln können.
Nach den derzeitigen Erläuterungen der Nationalen Steuerbehörde können bei Coins, die bereits vor 2027 gehalten wurden, als steuerliche Anschaffungskosten entweder der tatsächliche Kaufpreis oder der Marktpreis Ende 2026 angesetzt werden – je nachdem, welcher höher ist. Liegt der Marktpreis zum Jahresende höher, gilt dieser Preis anschließend als Anschaffungskosten für die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns; der niedrigere ursprüngliche Kaufpreis wird also nicht dauerhaft zugrunde gelegt. Deshalb lässt sich nicht allein aus der für nächstes Jahr geplanten Besteuerung schließen, dass südkoreanische Anleger ihre Coins zum Jahresende massenhaft verkaufen müssen.
Wird der Aufschub umgesetzt, müssen südkoreanische Anleger diese Steuerlast erst später tragen, was ihnen zugutekommen und den weiteren Handel mit BTC fördern könnte. Zwischen der Bereitschaft, weiter zu handeln, und dem Einsatz neuen Geldes für den Kauf von Coins liegt jedoch ein Unterschied. Allein aufgrund der Nachricht über einen Aufschub würde ich den positiven Effekt auf den Coinpreis nicht zu hoch einschätzen.
Bis zum ursprünglich geplanten Inkrafttreten sind es nur noch gut zwei Monate, und die Regeln könnten sich ebenfalls noch ändern – das macht die Planung für Händler ziemlich mühsam. Sollte es tatsächlich zu einem Aufschub kommen, muss außerdem klargestellt werden, ob sich dadurch auch die Regelung ändert, nach der die Anschaffungskosten anhand des Marktpreises Ende 2026 berechnet werden.
Nach den derzeitigen Erläuterungen der Nationalen Steuerbehörde können bei Coins, die bereits vor 2027 gehalten wurden, als steuerliche Anschaffungskosten entweder der tatsächliche Kaufpreis oder der Marktpreis Ende 2026 angesetzt werden – je nachdem, welcher höher ist. Liegt der Marktpreis zum Jahresende höher, gilt dieser Preis anschließend als Anschaffungskosten für die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns; der niedrigere ursprüngliche Kaufpreis wird also nicht dauerhaft zugrunde gelegt. Deshalb lässt sich nicht allein aus der für nächstes Jahr geplanten Besteuerung schließen, dass südkoreanische Anleger ihre Coins zum Jahresende massenhaft verkaufen müssen.
Wird der Aufschub umgesetzt, müssen südkoreanische Anleger diese Steuerlast erst später tragen, was ihnen zugutekommen und den weiteren Handel mit BTC fördern könnte. Zwischen der Bereitschaft, weiter zu handeln, und dem Einsatz neuen Geldes für den Kauf von Coins liegt jedoch ein Unterschied. Allein aufgrund der Nachricht über einen Aufschub würde ich den positiven Effekt auf den Coinpreis nicht zu hoch einschätzen.
Bis zum ursprünglich geplanten Inkrafttreten sind es nur noch gut zwei Monate, und die Regeln könnten sich ebenfalls noch ändern – das macht die Planung für Händler ziemlich mühsam. Sollte es tatsächlich zu einem Aufschub kommen, muss außerdem klargestellt werden, ob sich dadurch auch die Regelung ändert, nach der die Anschaffungskosten anhand des Marktpreises Ende 2026 berechnet werden.
