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Entwickler, die Trading-Bots für den britischen Markt schreiben, sollten sich schon mal auf strengere Regeln einstellen!
Die britische FCA hat ein Ultimatum gestellt: Apps, die mithilfe von Algorithmen selbstständig Börsen auswählen und im Namen der Nutzer Aufträge ausführen, müssen bis Februar 2027 eine Lizenz beantragen. Glaubt nicht, dass ihr euch aus der Verantwortung ziehen könnt, indem ihr sagt, der „Bot läuft automatisch“ – die FCA nimmt sowohl die Entwickler als auch die Betreiber in die Pflicht! Die Antragsphase läuft noch bis zum 28.02.2027. Nur reine Benutzeroberflächen zur Weiterleitung von Aufträgen, die diese nicht selbst „manipulieren“, sind davon ausgenommen.
Was sollten Trader tun? Stellt euch darauf ein, dass bekannte Trading-Bots aus Großbritannien vorübergehend den Betrieb einstellen oder strengere KYC-Prüfungen einführen könnten. Prüft am besten, ob euer Bot unter die Kategorie „im Visier der FCA“ fällt, und legt euch einen Plan B zurecht – damit euer Kapital nicht plötzlich feststeckt, falls der Bot gesperrt wird!
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