Um weiterhin Geld für den Ausbau seiner KI-Kapazitäten aufzutreiben, verändert Meta diesmal sogar seine Kapitalstruktur. Das Unternehmen plant, neue Aktien der Klasse C ohne Stimmrecht einzuführen. Zunächst soll jeder Inhaber einer A- oder B-Aktie eine C-Aktie erhalten. Künftig sollen C-Aktien außerdem zur Finanzierung, für Übernahmen und als Mitarbeiteraktien eingesetzt werden können.
Wenn das Unternehmen künftig durch die Ausgabe von C-Aktien Kapital aufnimmt, wird dadurch der Stimmrechtsanteil der bestehenden Aktionäre nicht verwässert. So kann Zuckerberg leichter die Kontrolle behalten. Nach der erstmaligen Zuteilung bleibt der jeweilige Anteil der Aktionäre am Unternehmen jedoch unverändert. Werden später weitere C-Aktien ausgegeben, wird der Anteil jedes Aktionärs verwässert – auch der von Zuckerberg. Die neue Satzung soll am 19. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Der Stichtag und der Ausgabetag für die Aktien stehen noch nicht fest.
Metas Werbeeinnahmen wachsen weiter, doch der freie Cashflow lag im dritten Quartal bereits bei minus 2,12 Milliarden US-Dollar. Zwar verfügt das Unternehmen noch über beträchtliche Barmittel und Wertpapiere, bereitet aber bereits weitere Finanzierungsmöglichkeiten für künftige KI-Investitionen vor.
Ich kann nachvollziehen, dass Meta seine Expansion möglichst wenig mit den vorhandenen Barmitteln finanzieren möchte. Damit aber auch der Aktienkurs davon profitiert, müssen die künftigen Investitionen den Gewinn je Aktie steigern. Wenn die Zahl der Aktien schneller wächst als der Gewinn, sinkt der Gewinn je Aktie. Eine einfachere Finanzierung ist daher nicht unbedingt eine gute Nachricht für die gewöhnlichen Aktionäre.
Wenn das Unternehmen künftig durch die Ausgabe von C-Aktien Kapital aufnimmt, wird dadurch der Stimmrechtsanteil der bestehenden Aktionäre nicht verwässert. So kann Zuckerberg leichter die Kontrolle behalten. Nach der erstmaligen Zuteilung bleibt der jeweilige Anteil der Aktionäre am Unternehmen jedoch unverändert. Werden später weitere C-Aktien ausgegeben, wird der Anteil jedes Aktionärs verwässert – auch der von Zuckerberg. Die neue Satzung soll am 19. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Der Stichtag und der Ausgabetag für die Aktien stehen noch nicht fest.
Metas Werbeeinnahmen wachsen weiter, doch der freie Cashflow lag im dritten Quartal bereits bei minus 2,12 Milliarden US-Dollar. Zwar verfügt das Unternehmen noch über beträchtliche Barmittel und Wertpapiere, bereitet aber bereits weitere Finanzierungsmöglichkeiten für künftige KI-Investitionen vor.
Ich kann nachvollziehen, dass Meta seine Expansion möglichst wenig mit den vorhandenen Barmitteln finanzieren möchte. Damit aber auch der Aktienkurs davon profitiert, müssen die künftigen Investitionen den Gewinn je Aktie steigern. Wenn die Zahl der Aktien schneller wächst als der Gewinn, sinkt der Gewinn je Aktie. Eine einfachere Finanzierung ist daher nicht unbedingt eine gute Nachricht für die gewöhnlichen Aktionäre.
