Die irische Zentralbank hat Coinbase Ireland gerade mit einer Geldbuße von €3.252.618 belegt.
Das war keine „mündliche Verwarnung“: Laut offizieller Mitteilung der Central Bank of Ireland vom 22.10.2026 erfüllte Coinbase Ireland von November 2020 bis August 2025 die Anforderungen an die Verwahrung von Kundengeldern (Safeguarding) und die Governance beim Outsourcing im Rahmen der E-Geld-Regulierung nicht. Das Unternehmen verließ sich zu stark auf die US-Zentrale, die lokalen Möglichkeiten zur Überwachung der Gelder reichten nicht aus, und auf den dafür vorgesehenen Verwahrkonten kam es über längere Zeit zu Unterdeckungen. Der Vergleich wurde am 21.10. geschlossen. Die ursprüngliche Geldbuße von rund €4,647 Millionen wurde um 30 % reduziert und beträgt nun €3,253 Millionen; wirksam wird sie erst nach Bestätigung durch den High Court. Coinbase räumte die Verstöße ein und erklärte, Kunden hätten keinen tatsächlichen Verlust erlitten.
Nur Lizenzen einsammeln, statt sich mit den Regeln auseinanderzusetzen: Für große Börsen in der EU sind die Verwahrungsvorschriften keine bloße Formsache. Die Höhe der Geldbuße stammt aus dem Originaltext der Zentralbank. Bezeichnet das nicht als exklusive Analyse einer „zweiten Geldbuße“.
Keine Anlageberatung.
Das war keine „mündliche Verwarnung“: Laut offizieller Mitteilung der Central Bank of Ireland vom 22.10.2026 erfüllte Coinbase Ireland von November 2020 bis August 2025 die Anforderungen an die Verwahrung von Kundengeldern (Safeguarding) und die Governance beim Outsourcing im Rahmen der E-Geld-Regulierung nicht. Das Unternehmen verließ sich zu stark auf die US-Zentrale, die lokalen Möglichkeiten zur Überwachung der Gelder reichten nicht aus, und auf den dafür vorgesehenen Verwahrkonten kam es über längere Zeit zu Unterdeckungen. Der Vergleich wurde am 21.10. geschlossen. Die ursprüngliche Geldbuße von rund €4,647 Millionen wurde um 30 % reduziert und beträgt nun €3,253 Millionen; wirksam wird sie erst nach Bestätigung durch den High Court. Coinbase räumte die Verstöße ein und erklärte, Kunden hätten keinen tatsächlichen Verlust erlitten.
Nur Lizenzen einsammeln, statt sich mit den Regeln auseinanderzusetzen: Für große Börsen in der EU sind die Verwahrungsvorschriften keine bloße Formsache. Die Höhe der Geldbuße stammt aus dem Originaltext der Zentralbank. Bezeichnet das nicht als exklusive Analyse einer „zweiten Geldbuße“.
Keine Anlageberatung.