
Ein Aktionär von Circle Internet Financial hat beim US-Bezirksgericht für den District of Columbia Klage eingereicht. Darin wirft er Präsident Donald Trump, dem Krypto-Unternehmen seiner Familie World Liberty Financial und verbundenen Organisationen vor, mutmaßlich mit ausländischen Regierungen verknüpfte Zahlungen in Milliardenhöhe in das Stablecoin-Ökosystem gelenkt zu haben – zum Nachteil von Circle.
Laut der am Donnerstag eingereichten Klage argumentiert J. Benjamin Greenberg, Trump und ihm nahestehende Personen hätten einen Weg für ausländische Regierungen geschaffen, Werte mithilfe eines mit Trump verbundenen Stablecoins, USD1, zu transferieren. Dadurch werde Circles Wettbewerbsfähigkeit gegenüber USDC untergraben. Greenberg fordert verfassungsrechtliche Feststellungen, Unterlassungsverfügungen und Schadensersatz. Circle erklärte, das Unternehmen habe das Verfahren weder eingeleitet noch sich daran beteiligt.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Der Circle-Aktionär J. Benjamin Greenberg hat Klage eingereicht. Er wirft Trump und World Liberty Financial vor, über den Stablecoin USD1 einen Geldfluss mit Verbindungen zu einer ausländischen Regierung ermöglicht zu haben.
Im Mittelpunkt der Klage steht eine gemeldete Binance-Investition in Höhe von 2 Milliarden US-Dollar, die 2025 von der mit Abu Dhabi verbundenen Gesellschaft MGX mithilfe von USD1 getätigt wurde.
Greenberg zufolge verstößt das Vorgehen gegen die Foreign Emoluments Clause der US-Verfassung. Er fordert das Gericht auf, ähnliche Aktivitäten ohne Zustimmung des Kongresses zu untersagen.
Circle erklärt, das Unternehmen habe die Klage weder eingeleitet noch gesteuert, genehmigt oder sich daran beteiligt. Zu dem laufenden Verfahren wollte es sich nicht äußern.
Der Rechtsstreit findet vor dem Hintergrund des politischen Drucks im US-Wahlkampf wegen Trumps Verbindungen zur Kryptobranche statt. Demokraten greifen diese Vorwürfe in ihrer Wahlkampfbotschaft auf.
Kernvorwurf der Klage: Zugang für ausländisches Kapital über einen Stablecoin
Greenbergs Klage richtet sich gegen Trump, den US-Sondergesandten für den Nahen Osten Steve Witkoff, World Liberty Financial sowie verbundene Unternehmen im Umfeld der World-Liberty-Initiative. Der Kläger erklärt, Trump und seine Unternehmen hätten Geschäft von Circle abgezogen, indem sie „Hunderte Millionen Dollar von einer ausländischen Regierung“ angenommen hätten.
Die in der Klageschrift dargelegte Rechtsauffassung stützt sich auf die verfassungsrechtlichen Beschränkungen für den Erhalt ausländischer Zuwendungen durch Amtsträger des Bundes. Greenberg argumentiert, der Stablecoin USD1, der als Teil der Kryptoaktivitäten der Trump-Familie vermarktet wird, sei genutzt worden, um ausländisch verbundenen Akteuren Geschäftsmöglichkeiten zu verschaffen und so Circles Position auf dem Stablecoin-Markt zu schädigen.
Greenberg fordert das Gericht außerdem auf, das beanstandete Vorgehen für verfassungswidrig zu erklären und Unterlassungsverfügungen zu erlassen. Die Klage verlangt zudem eine Rechnungslegung über mutmaßliche Zahlungen ausländischer Staaten in Milliardenhöhe an Trump und verbundene Unternehmen sowie die Herausgabe unrechtmäßig erlangter Gewinne und Schadensersatz, einschließlich Strafschadensersatz.
MGX, Binance und die Spur der USD1-Zahlungen
Ein zentraler Bestandteil der Klage betrifft eine mit der Herrscherfamilie der Vereinigten Arabischen Emirate verbundene Gesellschaft aus Abu Dhabi, die in der Klageschrift als MGX bezeichnet wird. Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach MGX 2025 mithilfe des Stablecoins USD1 2 Milliarden US-Dollar in die Kryptobörse Binance investiert habe.
Greenberg argumentiert, diese durch den Stablecoin ermöglichten Transaktionen seien nicht bloß kommerzielle Aktivitäten, sondern Teil eines umfassenderen Musters, das Circle benachteilige und verfassungsrechtliche sowie ethische Bedenken aufwerfe. Die Klageschrift hebt hervor, dass USD1 als Instrument zur Wertübertragung bei Geschäften dienen kann, an denen Kapital mit Verbindungen zu ausländischen Regierungen beteiligt ist.
Im Februar berichtete das Wall Street Journal über eine weitere mit World Liberty verbundene Investitionsstruktur: Ein von Scheich Tahnoon bin Zayed Al Nahyan unterstütztes Anlagevehikel soll sich bereit erklärt haben, für 500 Millionen US-Dollar einen Anteil von 49 Prozent an World Liberty zu erwerben. Diese früheren Berichte werden im Kontext der aktuellen Klage als Teil des Gesamtbilds ausländisch verbundener Beteiligungen angeführt.
Wer klagt und wie Circle reagiert hat
Der Kläger Greenberg gibt an, 10.000 Stammaktien von Circle zu halten. Er fordert das Gericht auf, festzustellen, dass Trump gegen die Foreign Emoluments Clause verstoßen hat, und Unterlassungsverfügungen zu erlassen, die den Präsidenten und Witkoff daran hindern sollen, ohne Zustimmung des Kongresses ähnliche finanzielle Interessen zu verfolgen.
Auch Mitbegründer von World Liberty werden in der Klage genannt. Darin heißt es, Zach Witkoff, Witkoffs Sohn, sei Mitbegründer von World Liberty. Auch Trump und seine drei Söhne seien Mitbegründer des Kryptounternehmens.
Circle erklärte über einen Sprecher, das Unternehmen habe die Klage weder eingeleitet noch gesteuert, genehmigt oder sich daran beteiligt. Der Sprecher wollte sich zudem nicht zu dem laufenden Verfahren äußern. World Liberty und das Weiße Haus haben sich laut Bericht bislang nicht öffentlich zu der Klage geäußert.
Wahlen verschärfen die politische Brisanz von Trumps Kryptogeschäften
Abseits des Gerichtssaals fällt der Streit offenbar in eine politisch heikle Phase für Trumps Verbindungen zur Kryptobranche. Dem Artikel zufolge sind der US-Präsident und seine Familie mit mehreren Kryptounternehmen verbunden. Berichten zufolge hatten diese Projekte erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Anleger.
Während die Zwischenwahlen 2026 näher rücken und in einigen Bundesstaaten die vorzeitige Stimmabgabe bereits begonnen hat, nutzen demokratische Abgeordnete, die sich zur Wiederwahl stellen, Trumps Kryptoaktivitäten Berichten zufolge als Streitthema. Der Bericht verweist auf einen Wahlkampfspot von Senator Mark Warner, der vergangene Woche veröffentlicht wurde und hervorhebt, dass Trump mit einem Krypto-Memecoin „mehr als 600 Millionen US-Dollar“ verdient habe.
Der breitere Kontext zeigt, warum die Argumentation der Klage über USDC und den Wettbewerb unter Stablecoins hinaus von Bedeutung ist. Vorwürfe verfassungswidrigen Handelns und ausländischer Einflussnahme dürften sowohl bei Wählern als auch bei Aufsichtsbehörden auf Resonanz stoßen, insbesondere wenn sie mit bekannten Kryptoprojekten in Verbindung stehen, an denen hochrangige Politiker beteiligt sind.
Was als Nächstes für Circle, USDC-Nutzer und den Stablecoin-Markt wichtig ist
Für Marktteilnehmer im Stablecoin-Bereich besteht die unmittelbare Unsicherheit eher in rechtlichen als in technischen Fragen: Wird das Gericht die Verfassungsvorwürfe anerkennen, und werden letztlich Unterlassungsverfügungen oder Schadensersatz angeordnet? Beobachtet werden sollte auch, wie World Liberty und das Weiße Haus in ihren Schriftsätzen reagieren und ob die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen – insbesondere die mutmaßlichen Zahlungen ausländischer Regierungen im Zusammenhang mit USD1 – im weiteren Verlauf des Verfahrens mit Belegen bestritten werden.
Dieser Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel „Circle-Aktionär verklagt Trump und World Liberty wegen Kryptogeschäften“ bei Crypto Breaking News veröffentlicht – Ihrer vertrauenswürdigen Quelle für Kryptonachrichten, Bitcoin-News und Blockchain-Updates.
