Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat am 20. Oktober einen Fonds mit dem Kürzel BBIT genehmigt. Im November wird er an der Schweizer Börse SIX in Zürich gelistet. Es ist der erste echte Bitcoin-ETF der Schweiz, der Bitcoin hält und Privatanlegern angeboten wird. Als die USA ihren ersten genehmigten, war es Januar 2024. Dazwischen lagen zwei Jahre und neun Monate.

Viele halten die Schweiz für ein Krypto-Paradies: größte Produktauswahl, lockerste Regulierung. Dieser Eindruck stimmt zur Hälfte. An der SIX waren im vergangenen August 487 kryptobezogene Produkte gelistet – mehr als an jeder anderen europäischen Börse. Das klingt beeindruckend. Aber echte ETFs? Keiner.

Diese Produkte heißen ETPs, also börsengehandelte Produkte. Der Name klingt ähnlich. Rechtlich sind sie etwas völlig anderes. Die meisten ETPs sind Schuldverschreibungen: Wenn du eines kaufst, schuldet dir der Emittent Geld. Bitcoin dient nur als Referenzwert für diese Schuldverschreibung. Zahlt der Emittent nicht, bleibt dir nur ein Stück Papier. Ein ETF besteht aus Fondsanteilen. Die Coins werden von einer unabhängigen Verwahrstelle gehalten und vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Wo liegt der Unterschied? Wenn der Emittent seine Schulden nicht begleichen kann.

Warum erst dieses Jahr? Das Schweizer Kollektivanlagengesetz enthält eine strikte Vorschrift: Fonds müssen Risiken streuen und dürfen ihr gesamtes Vermögen nicht auf einen einzigen Anlagewert setzen. Bitcoin ist aber nur ein einzelner Vermögenswert. Wie soll man da streuen? Deshalb hatten Schweizer in all den Jahren nur zwei Möglichkeiten, wenn sie in Bitcoin investieren wollten: entweder ein ETP kaufen und damit zusätzlich das Emittentenrisiko tragen oder selbst ein Konto bei einer Kryptobörse eröffnen und die Seed-Phrase eigenständig verwahren – geht sie verloren, gibt es keinen Ersatz. Diesmal gewährte die FINMA eine Ausnahme. Als Begründung stand in der Mitteilung, Bitcoin habe eine ausreichend lange Handelshistorie und ein ausreichend hohes Handelsvolumen.

Diesen Satz sollte man sich genauer ansehen. Die Aufsicht hat nicht gesagt, Bitcoin sei sicher. Sie sagte, Bitcoin sei groß genug. Der Maßstab hat sich verschoben: weg von der Frage „Kann diese Anlage das Kapital erhalten?“ hin zu „Ist sie groß genug, um nicht manipuliert werden zu können?“ Gemessen daran hat Bitcoin die Hürde genommen, andere Coins nicht einmal ansatzweise. Die FINMA ergänzte ausdrücklich, diese Genehmigung bedeute weder eine generelle Lockerung der Schweizer Fondsregeln noch, dass andere Krypto-Assets dieselbe Behandlung erhalten würden.

Für normale Anleger ist Folgendes wichtig: Die Coins, die du in deinem Börsenkonto siehst, sind rechtlich gesehen meist etwas, das die Börse dir schuldet. Beim ETF kommt eine zusätzliche Schutzschicht hinzu. Der Preis dafür sind ein weiterer Mittelsmann und eine Verwaltungsgebühr. Es ist zwar derselbe Bitcoin, aber je nachdem, in welcher Hülle er steckt, liegt das Risiko bei unterschiedlichen Parteien. Wenn wirklich etwas schiefgeht, muss man sich im einen Fall in die Abwicklungsschlange einreihen und wartet womöglich mehr als ein halbes Jahr, ohne sicher zum Zug zu kommen. Im anderen Fall kann man noch am selben Tag zurückgeben. Auf dem Papier ist der Betrag gleich, aber wenn es darum geht, ihn in Geld umzuwandeln, liegen Welten dazwischen.

Die Bedeutung dieser Entwicklung liegt für mich nicht beim Preis, sondern im Regal. Erst wenn ein Produkt in Altersvorsorgekonten aufgenommen, von Bankberatern empfohlen und in der Broker-App neben anderen Fonds angeboten werden kann, ist Bitcoin wirklich in der Vermögensbilanz normaler Menschen angekommen. Genau das hat IBIT in den USA geschafft und sich in etwas mehr als zwei Jahren zu einem der größten Bitcoin-Halter weltweit entwickelt. Die Schweiz ist erst jetzt so weit. Ist das spät? Nicht wirklich. Aber von einem Vorsprung kann man auch nicht sprechen.

Alles, worauf es ankommt, steckt in den Details, zu denen es noch keine klaren Angaben gibt. Wie hoch sind die Gebühren? Wer ist die Verwahrstelle? Wer vertreibt das Produkt an Privatanleger? In der Mitteilung steht dazu kein Wort. Wirklich keines. In den USA wurde vor allem über die Gebühren konkurriert: Schon ein Unterschied von wenigen Hundertstelprozentpunkten kann das gesamte Kapital abziehen. Ist BBIT teuer, können die Schweizer einfach weiter ETPs kaufen. Schließlich unterscheiden sich nur die Hüllen, nicht die Kursbewegungen.

Am Tag der Börsennotierung im November reichen zwei Zahlen: Fondsvolumen und Verwaltungsgebühr. Steigt das Volumen schnell, zeigt das, dass normale Anleger das Produkt tatsächlich nutzen und nicht bloß Institutionen ihre Positionen verschoben haben. Wer weiß.

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