Französischer Vorschlag: Kryptoplattformen, die Nutzer aktiv in DeFi-Protokolle lotsen, sollen bei Problemen haften.

Vorweg das Fazit: Frankreich richtet sich diesmal nicht gegen DeFi an sich, sondern zieht eine Grenze bei der Haftungsbefreiung für „vollständig dezentrale Dienste ohne Intermediäre“: Das „Brückenbauen“ regulierter Plattformen könnte künftig unter die Aufsicht fallen.

1. Der Wortlaut des Vorschlags. Am 21. Oktober reagierten das französische Finanzministerium, die Finanzmarktaufsicht (AMF), die Banque de France sowie die Aufsichts- und Abwicklungsbehörde (ACPR) gemeinsam auf die Konsultation der Europäischen Kommission zur MiCA-Überarbeitung: „CASPs sollten für bestimmte Vorfälle zulasten ihrer Kunden haften, wenn sie den Zugang aktiv ermöglicht haben.“ Dafür müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Die Plattform leitet Nutzer aktiv zu einem DeFi-Protokoll; und sie hat es versäumt, eine angemessene Prüfung vorzunehmen, oder bekannte Sicherheitsrisiken des Protokolls ignoriert.

2. Wo die Grenze verläuft. Die derzeitige MiCA-Auslegung nimmt Dienste aus, die „vollständig dezentral und ohne Intermediäre“ sind. Frankreich tastet reines DeFi diesmal nicht an. Im Visier ist die Rolle regulierter Plattformen als „Verbindungsglied“: Wenn eine App eine Schaltfläche für die „Teilnahme mit einem Klick“ anbietet und Kunden damit zu einem bestimmten Protokoll führt, das anschließend gehackt wird und zu Verlusten führt, muss die Plattform erklären, welche Due-Diligence-Prüfung sie zuvor vorgenommen hat. Die meisten DeFi-Protokolle, die derzeit von Plattformen integriert werden, laufen auf Ethereum ($ETH ). Zunächst dürften daher vor allem diese Zugangsangebote betroffen sein.

3. Bedeutung und Zeitplan. Dass die Stellungnahme von vier Behörden gemeinsam unterzeichnet wurde, macht sie zur offiziellen französischen Position und nicht zur persönlichen Aussage eines einzelnen Amtsträgers – sie hat also mehr Gewicht als ein bloßer „Appell“. Es handelt sich jedoch nur um eine Antwort auf eine Konsultation, noch nicht um ein Gesetz. Der Bericht der Europäischen Kommission zur MiCA-Überarbeitung muss den Gesetzgebern erst bis zum 30. Juni 2027 vorgelegt werden. Eine tatsächliche Gesetzesänderung käme frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2027. Das wird ein langer Prozess.

4. Am selben Tag überarbeiten die USA eine andere Seite des Marktes. Am 21. Oktober verabschiedete das OCC die endgültigen Regeln für Stablecoins im Rahmen des GENIUS Act (Inkrafttreten am 18.01.2027). Finanzminister Bessent bezeichnete dies auf X als „Wendepunkt“ für das US-Finanzwesen und verglich es mit dem National Currency Act von 1863 unter Lincoln. Zu beobachten ist: Die USA regulieren die Emissionsseite, die EU nimmt die Vertriebsseite ins Visier. Beide Seiten des Atlantiks drängen das „wilde Treiben ohne Lizenz“ in Richtung lizenzierter Geschäfte.

Meine Einschätzung: Für zentralisierte Plattformen wird der Zugang zu DeFi-Aggregatoren künftig zu einem Compliance-Kostenpunkt. Protokoll-Whitelists und Due-Diligence-Prozesse könnten zum Standard werden. Für reines On-Chain-DeFi bleibt die Haftungsgrenze vorerst unberührt. Entscheidend ist allein, ob die Europäische Kommission in ihrem Bericht Ende Juni 2027 den französischen Ansatz übernimmt. Die Richtung steht fest, nur der Zeitplan ist noch offen.

Nur meine persönliche Einschätzung; dies stellt keine Anlageberatung dar.

#MiCA #DeFi监管 $ETH