Die Schweizerische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat am 20. Oktober 2026 den ersten börsengehandelten Fonds des Landes für Privatanleger genehmigt, der direkt in Bitcoin investiert. Damit ist der regulatorische Weg für den Bitcoin Fund ETF von BIT Asset Management frei. Er wird unter dem Tickersymbol BBIT gehandelt. Der Emittent rechnet damit, dass der Handel an der SIX Swiss Exchange im November 2026 beginnt.

BBIT soll im November an der SIX starten

BIT Asset Management bezeichnete das genehmigte Produkt als Bitcoin Fund ETF, kurz BBIT. Das Unternehmen teilte mit, dass der Fonds voraussichtlich im November 2026 den Handel an der SIX Swiss Exchange aufnehmen wird. Damit steht für den Marktstart nach der Genehmigung ein konkreter, wenn auch noch zukünftiger Zeitplan fest.

FINMA bezeichnete ihre Entscheidung als Genehmigung des ersten Schweizer Retail-ETF, der direkt in Bitcoin investiert. Die Ankündigung der Aufsichtsbehörde und die Produktkennzeichnung des Emittenten belegen, dass BBIT das von der Entscheidung erfasste Anlagevehikel ist und keine allgemeine Zulassung für Krypto-Produkte für Privatanleger.

Einstufung als alternative Anlage

FINMA stufte den Fonds nach Schweizer Recht als „übrigen Fonds für alternative Anlagen“ mit besonderen Risiken ein und gewährte ihm eine Ausnahme von den geltenden Diversifizierungsvorschriften.

Durch diese Einstufung fällt das Produkt unter den Rahmen für alternative Anlagen in der Schweiz. Es handelt sich um einen Retail-Fonds mit direktem Bitcoin-Engagement und nicht um einen herkömmlichen, breit diversifizierten Retail-Fonds. FINMA stellte die Zulassung nicht so dar, als würden dadurch die damit verbundenen Risiken für Privatanleger entfallen.

FINMA erklärte, dass der Zugang für Privatanleger an Schutzvorkehrungen gegen Verwahrungs- und operationelle Risiken geknüpft ist. Diese Anforderungen sind besonders relevant für ein Anlagevehikel, das Bitcoin direkt hält, da der Umgang mit dem Basiswert und dessen Kontrolle zum operationellen Risikoprofil des Fonds gehören.

Werbebild für den Bitcoin Fund ETF (BBIT) von BIT Asset Management mit Bitcoin, der Schweizer Flagge und ETF-Branding. — Quelle: BIT Asset Management

Schutzvorkehrungen bei Verwahrung, Offenlegung und Vertrieb

FINMA erklärte, dass der Zugang für Privatanleger an Schutzvorkehrungen gegen Verwahrungs- und operationelle Risiken geknüpft ist. Diese Anforderungen sind besonders relevant für ein Anlagevehikel, das Bitcoin direkt hält, da der Umgang mit dem Basiswert und dessen Kontrolle zum operationellen Risikoprofil des Fonds gehören.

Die Aufsichtsbehörde verlangte außerdem klare Risikohinweise und Verhaltensregeln am Verkaufsort gemäß dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz. Die Offenlegungs- und Vertriebsbedingungen bedeuten, dass BBIT Privatanlegern nur unter Anforderungen angeboten wird, die sicherstellen sollen, dass Anleger Risikoinformationen erhalten und beim Angebot des Produkts Verhaltensstandards gelten.

Der nächste konkrete Meilenstein ist vorerst der von BIT Asset Management angekündigte voraussichtliche Handelsstart im November an der SIX Swiss Exchange. In den Unterlagen zur Genehmigung wurde kein genaues Startdatum genannt.

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