Die Sicherheitsgrenze bei Self-Custody verläuft möglicherweise nicht dort, wo du deine privaten Schlüssel verwahrst, sondern in der Firmware, die du nicht überprüfen kannst. Laut PANews geht aus einer öffentlich zugänglichen Klageschrift vor dem Ontario Superior Court of Justice in Kanada hervor, dass der Hardware-Wallet-Hersteller von Coldcard, Coinkite, sowie zwei Mitgründer mit einer Sammelklage konfrontiert sind. Die Kläger machen geltend, dass die Firmware seit März 2021 aufgrund eines Fehlers beim Build auf den Pseudozufallszahlengenerator Yasmarang von MicroPython zurückgriff, wodurch sich Seed-Phrasen rekonstruieren ließen. Angreifer hätten diese Schwachstelle seit dem 30. Juli 2026 ausgenutzt und innerhalb der ersten 25 Minuten rund 594 BTC abgezogen. Der Gesamtschaden belaufe sich auf mehr als 140 Millionen US-Dollar. In der Klageschrift heißt es außerdem, die beiden Gründer hätten spätestens im Mai 2025 von dem Fehler gewusst.
Meiner Einschätzung nach ist an diesem Fall nicht einfach nur ein weiterer Diebstahl bemerkenswert. Vielmehr macht er deutlich, dass die Vertrauenskette bei Hardware-Wallets ein grundlegendes Mechanismusproblem ist. Das zentrale Verkaufsargument von Hardware-Wallets lautet meist: private Schlüssel bleiben offline, Seed-Phrasen sind nie mit dem Internet verbunden. Die Erzeugung der Seed-Phrase hängt jedoch von der internen Quelle für Zufallszahlen im Gerät ab. Lässt sich der Zufallszahlengenerator selbst reproduzieren, wird die Schutzmaßnahme der Offline-Signatur bereits bei der Erzeugung umgangen. Nutzer können überprüfen, wie sie ihre privaten Schlüssel verwahren, nicht aber den Firmware-Build-Prozess oder die verwendeten Bibliotheken. Daraus lässt sich schließen, dass das Sicherheitsversprechen von Hardware-Wallets in der Praxis auch die Build-Umgebung des Herstellers, die Versionen von Drittanbieterbibliotheken und die Veröffentlichungsaudits umfasst – Bereiche, die für normale Nutzer nahezu eine Blackbox sind.
Wichtig ist dabei: Die geschilderte Ursache der Schwachstelle, der zeitliche Ablauf und der Zeitpunkt, zu dem die Gründer davon erfahren haben sollen, sind Behauptungen der Kläger in der Klageschrift. Sie wurden von einem Gericht noch nicht festgestellt. Zudem liegt bislang nur ein einzelner Medienbericht vor; die Angaben sollten daher weiterhin den Klägern zugeschrieben werden.
Ob sich diese Einschätzung bestätigt, lässt sich anhand von drei Punkten verfolgen: Wird die Sammelklage zur Gruppenklage zugelassen? Legt Coinkite die Auditverfahren für Firmware-Builds und Abhängigkeiten offen? Werden weitere Gerätechargen als betroffen eingestuft? Sollte die Gruppenklage nicht zugelassen oder der Umfang der Schwachstelle auf bestimmte Chargen beschränkt werden, müsste der Geltungsbereich dieser Einschätzung entsprechend eingegrenzt werden. Das vorliegende Material enthält keine offizielle Stellungnahme von Coinkite; entsprechende Belege stehen noch aus.
#BTC #钱包安全 #加密安全
Quellen:
PANews (ursprünglich veröffentlicht am 22.10., 13:11 Uhr Pekinger Zeit)
https://www.panewslab.com/zh/articles/01a16205-dd9d-77fc-bf44-1c451cad315a
Meiner Einschätzung nach ist an diesem Fall nicht einfach nur ein weiterer Diebstahl bemerkenswert. Vielmehr macht er deutlich, dass die Vertrauenskette bei Hardware-Wallets ein grundlegendes Mechanismusproblem ist. Das zentrale Verkaufsargument von Hardware-Wallets lautet meist: private Schlüssel bleiben offline, Seed-Phrasen sind nie mit dem Internet verbunden. Die Erzeugung der Seed-Phrase hängt jedoch von der internen Quelle für Zufallszahlen im Gerät ab. Lässt sich der Zufallszahlengenerator selbst reproduzieren, wird die Schutzmaßnahme der Offline-Signatur bereits bei der Erzeugung umgangen. Nutzer können überprüfen, wie sie ihre privaten Schlüssel verwahren, nicht aber den Firmware-Build-Prozess oder die verwendeten Bibliotheken. Daraus lässt sich schließen, dass das Sicherheitsversprechen von Hardware-Wallets in der Praxis auch die Build-Umgebung des Herstellers, die Versionen von Drittanbieterbibliotheken und die Veröffentlichungsaudits umfasst – Bereiche, die für normale Nutzer nahezu eine Blackbox sind.
Wichtig ist dabei: Die geschilderte Ursache der Schwachstelle, der zeitliche Ablauf und der Zeitpunkt, zu dem die Gründer davon erfahren haben sollen, sind Behauptungen der Kläger in der Klageschrift. Sie wurden von einem Gericht noch nicht festgestellt. Zudem liegt bislang nur ein einzelner Medienbericht vor; die Angaben sollten daher weiterhin den Klägern zugeschrieben werden.
Ob sich diese Einschätzung bestätigt, lässt sich anhand von drei Punkten verfolgen: Wird die Sammelklage zur Gruppenklage zugelassen? Legt Coinkite die Auditverfahren für Firmware-Builds und Abhängigkeiten offen? Werden weitere Gerätechargen als betroffen eingestuft? Sollte die Gruppenklage nicht zugelassen oder der Umfang der Schwachstelle auf bestimmte Chargen beschränkt werden, müsste der Geltungsbereich dieser Einschätzung entsprechend eingegrenzt werden. Das vorliegende Material enthält keine offizielle Stellungnahme von Coinkite; entsprechende Belege stehen noch aus.
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Quellen:
PANews (ursprünglich veröffentlicht am 22.10., 13:11 Uhr Pekinger Zeit)
https://www.panewslab.com/zh/articles/01a16205-dd9d-77fc-bf44-1c451cad315a