Bei der Regulierung von Stablecoins in den USA gibt es wichtige Fortschritte. Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) veröffentlichte am 21. Oktober die endgültige Umsetzungsregelung zum GENIUS Act. Sie legt Aufsichtsstandards für die Reservevermögen, Rückzahlungsmechanismen, das Risikomanagement und die Verwahrung von Vermögenswerten durch Emittenten von Zahlungs-Stablecoins fest. Das OCC bestätigte, dass das Gesetz und die endgültige Umsetzungsregelung in seinen Zuständigkeitsbereichen am 18. Januar 2027 in Kraft treten. In der endgültigen Fassung wurde jedoch die ursprünglich vorgesehene Klausel gestrichen, nach der Vereinbarungen mit Drittparteien über Erträge aus Stablecoins als mutmaßliche Verstöße gelten sollten. Das löste unterschiedliche Reaktionen in der US-Banken- und der Kryptowährungsbranche aus.

OCC veröffentlicht endgültige Durchführungsbestimmungen und legt klare Regeln für die Ausgabe von Stablecoins fest

Der GENIUS Act wurde am 18. Juli 2025 von US-Präsident Trump unterzeichnet und schuf einen bundesweiten Regulierungsrahmen für zahlungsbezogene, an den US-Dollar gekoppelte Stablecoins. Nachdem im Februar dieses Jahres ein Entwurf für die Durchführungsbestimmungen vorgelegt und öffentlich zur Stellungnahme gestellt worden war, hat das OCC nun die endgültigen Durchführungsbestimmungen in seinem Zuständigkeitsbereich fertiggestellt.

Laut einer Mitteilung des OCC gelten die neuen Vorschriften für Nationalbanken, bundesstaatliche Sparkassen und deren Tochtergesellschaften, Nichtbanken, die eine bundesstaatliche Zulassung zur Ausgabe zahlungsbezogener Stablecoins erhalten haben, sowie ausländische Emittenten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch einige qualifizierte, auf Ebene der Bundesstaaten beaufsichtigte Emittenten müssen die einschlägigen Vorschriften einhalten, sofern sie in den Aufsichts- oder Durchsetzungsbereich des OCC fallen.

Zu den konkreten Anforderungen gehört, dass Emittenten über ausreichende Reservevermögen verfügen müssen, um die im Umlauf befindlichen zahlungsbezogenen Stablecoins zu decken. Zudem müssen sie klare Verfahren für Rücknahmen sowie Systeme für Risikomanagement, Finanzberichterstattung, Prüfungen und Kapitalmanagement einrichten. In der Regel müssen Emittenten eine gültige Rücknahmeanfrage innerhalb von zwei Geschäftstagen erfüllen.

OCC-Direktor Jonathan Gould erklärte, die endgültigen Durchführungsbestimmungen würden klare Standards für Reservevermögen, Rücknahmen und Risikomanagement bei zahlungsbezogenen Stablecoins schaffen und zugleich auf der bestehenden Aufsichtserfahrung aufbauen, um die Entwicklung der Branche zu unterstützen.

Anpassung der Beschränkungen für Erträge aus Stablecoins Dritter: OCC streicht Klausel zur Vermutung eines Verstoßes

Die meistbeachtete Änderung in den endgültigen Durchführungsbestimmungen betrifft die angepasste Aufsicht des OCC über Vereinbarungen zu Erträgen aus Stablecoins Dritter.

Nach dem GENIUS Act dürfen Emittenten zahlungsbezogener Stablecoins Nutzern nicht allein dafür Zinsen oder Erträge zahlen, dass diese zahlungsbezogene Stablecoins halten, verwenden oder aufbewahren. Der frühere Entwurf der Durchführungsbestimmungen sah darüber hinaus vor, dass bestimmte Vereinbarungen als gesetzeswidrig gelten könnten, wenn Emittenten ähnliche Erträge über verbundene Unternehmen, Börsen oder andere Drittpartner anbieten.

In den endgültigen Durchführungsbestimmungen strich das OCC jedoch diese Klausel, die einen Verstoß vermuten ließ. Stattdessen soll von Fall zu Fall geprüft werden, ob die betreffenden Vereinbarungen darauf abzielen, gesetzliche Vorschriften zu umgehen.

Durch diese Anpassung wird weder das Verbot des GENIUS Act aufgehoben, wonach Emittenten direkt Zinsen oder Erträge zahlen dürfen, noch werden damit sämtliche Vereinbarungen über Erträge Dritter als rechtmäßig anerkannt. Für Kryptoplattformen wie Coinbase, die Prämien auf Stablecoins anbieten, muss das entsprechende Geschäft weiterhin den geltenden Gesetzen entsprechen und kann von den Aufsichtsbehörden überprüft werden.

US-Bankensektor kritisiert regulatorische Lücke, Kryptobranche begrüßt Anpassung der Vorschriften

Die Entscheidung des OCC löste umgehend Gegenreaktionen im US-Bankensektor aus. Rob Nichols, Präsident und CEO der American Bankers Association (ABA), erklärte, die Streichung der Klausel zur Vermutung eines Verstoßes könne es Stablecoin-Emittenten ermöglichen, über Drittplattformen Erträge mit ähnlicher wirtschaftlicher Wirkung anzubieten und so die gesetzlichen Beschränkungen für direkte Zahlungen der Emittenten zu umgehen.

Die ABA ist der Ansicht, dass anhaltende Prämien auf Stablecoins über Drittplattformen die Bevölkerung dazu bewegen könnten, Geld von Bankeinlagen in Stablecoins umzuschichten. Dies könne die Einlagenbasis und Kreditvergabefähigkeit regionaler Banken beeinträchtigen. Auch das Bank Policy Institute äußerte ähnliche Bedenken.

Die Blockchain Association in den USA begrüßte dagegen die Anpassung. Ihre Leiterin für Politikfragen, Lindsay Fraser, erklärte, die Streichung der Klausel zur Vermutung eines Verstoßes bringe die endgültigen Durchführungsbestimmungen näher an den Wortlaut des GENIUS Act.

Vereinbarungen über Erträge aus Stablecoins sind auch ein Streitpunkt in den US-amerikanischen Beratungen zur Marktstrukturgesetzgebung, einschließlich des CLARITY Act. Banken- und Kryptobranche sind sich weiterhin uneinig darüber, wie die Gesetze auf Prämien für Erträge aus Stablecoins über Drittanbieter anzuwenden sind.

Zulassungspflicht für Emittenten ab 2027, bestimmte Verkaufsbeschränkungen erst ab 2028

Gemäß Abschnitt 20 des GENIUS Act tritt das Gesetz grundsätzlich entweder 18 Monate nach seiner Unterzeichnung oder 120 Tage nach Veröffentlichung der endgültigen Durchführungsbestimmungen durch die wichtigsten bundesstaatlichen Aufsichtsbehörden für zahlungsbezogene Stablecoins in Kraft – maßgeblich ist der frühere Zeitpunkt. Das OCC hat bestätigt, dass der derzeit geltende Stichtag der 18. Januar 2027 ist. Auch die von ihm veröffentlichten endgültigen Durchführungsbestimmungen treten an diesem Tag in Kraft.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die in den USA zahlungsbezogene Stablecoins ausgeben, grundsätzlich den Status eines gesetzlich qualifizierten Emittenten besitzen. Dazu müssen sie entweder eine bundesstaatliche Zulassung erhalten oder die Zulassungsvoraussetzungen und geltenden Bedingungen im Rahmen der Aufsicht eines Bundesstaates erfüllen. Die fortgesetzte Ausgabe zahlungsbezogener Stablecoins ohne Genehmigung kann strafrechtliche Folgen haben.

Für verschiedene Geschäftstätigkeiten sieht das Gesetz jedoch unterschiedliche Übergangsfristen vor. So gelten die Beschränkungen nach Abschnitt 3 für Anbieter digitaler Vermögenswerte, die in den USA ansässigen Personen zahlungsbezogene Stablecoins nicht qualifizierter Emittenten verkaufen oder anbieten, grundsätzlich erst ab dem 18. Juli 2028. Bestimmte Ausnahmen sind vorgesehen.

Für bestehende Emittenten hat das OCC zudem Übergangsausnahmen festgelegt. Berechtigte Unternehmen können beim OCC eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Aufsichtsanforderungen beantragen, wenn sie vor dem 18. Januar 2027 einen im Wesentlichen vollständigen Zulassungsantrag einreichen und dieser noch geprüft wird. Die Ausnahme kann höchstens zwölf Monate gelten. Sie tritt nicht automatisch in Kraft, sondern bedarf der Prüfung und Genehmigung durch das OCC.

Das OCC wartet derzeit noch darauf, dass das US Office of Management and Budget (OMB) die Antragsformulare geprüft hat. Erst danach wird es offiziell Anträge auf Emissionszulassungen und Übergangsausnahmen entgegennehmen. Weitere Vorschriften zu Themen wie dem Bank Secrecy Act (BSA), der Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Wirtschaftssanktionen werden das OCC und das US-Finanzministerium gesondert ausarbeiten.

Der 18. Januar 2027 ist somit in erster Linie das Datum, an dem der GENIUS Act und die endgültigen Durchführungsbestimmungen des OCC in Kraft treten. Zugleich beginnen dann die Anforderungen an die Zulassung von Emittenten zahlungsbezogener Stablecoins zu gelten. Für bestimmte weitere Geschäftsbeschränkungen und ergänzende Aufsichtsregelungen gelten abweichende Zeitpläne.

Der Artikel „USA beschließen Details zum GENIUS Act: Erträge aus Stablecoins werden von Fall zu Fall geprüft, vollständige Umsetzung ab 2027“ erschien zuerst bei „加密城市“.