Das US-amerikanische Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat heute die endgültige Regelung für Payment-Stablecoins gemäß dem GENIUS Act verabschiedet – als erste Bundesbehörde, die die Regeln für Payment-Stablecoins endgültig festschreibt.
Zunächst die harten Fakten:
1️⃣ Erfasst werden vom OCC beaufsichtigte Emittenten zulässiger Payment-Stablecoins, ausländische Emittenten sowie bestimmte Verwahrungsaktivitäten
2️⃣ Deckung, Rücknahmen und Risikokontrollen sind in der endgültigen Regelung festgeschrieben; BSA / AML / OFAC-Sanktionen werden separat behandelt, in Abstimmung mit dem Finanzministerium
3️⃣ Inkrafttreten der Regelung + des GENIUS Act: 2027-01-18
4️⃣ Anträge und Ausnahmegenehmigungen: Das OCC sagt, es werde die Einreichungsfrist mit einer separaten Mitteilung eröffnen. Heute bedeutet nicht, dass Unterlagen sofort eingereicht werden können.
Bei dem in der Branche heiß diskutierten Thema „Zinsen fürs Halten / Rewards von Drittanbietern“ spricht die Sekundärquelle von einer Einzelfallprüfung; bestehende Projekte genießen keinen Freifahrtschein. Die OCC-Pressemitteilung als Primärquelle führt keine Beispiele aus – Schlagzeilen lassen wir beiseite und schauen nur darauf, was in der Primärquelle steht.
Für den $USDC -Sektor rund um $USDT heißt das: Das Regelwerk tritt in Kraft, aber das bedeutet nicht, dass man sofort Token ausgeben kann. Nur filtern, nicht belehren.
Quelle: OCC News Release 2026-92 (2026-10-21) https://occ.gov/news-issuances/news-releases/2026/nr-occ-2026-92.html
Keine Anlageberatung.