Richter lehnt gemeinsamen Antrag auf Aufhebung ab: Geldstrafe von 5 Millionen US-Dollar und dauerhafte Unterlassungsverfügung bleiben bestehen
Die Kryptowährungsbörse Gemini und die US-amerikanische Commodity Futures Trading Commission (CFTC), die ursprünglich gegen das Unternehmen geklagt hatte, zogen ungewöhnlicherweise an einem Strang und beantragten gemeinsam, den 2025 geschlossenen Vergleich über 5 Millionen US-Dollar aufzuheben. Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt.
Alvin Hellerstein, Richter am US-Bundesbezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York, lehnte am 15. Oktober den gemeinsamen Antrag von Gemini und der CFTC ab. Er urteilte, dass die von beiden Seiten vorgebrachten Gründe nicht den rechtlichen Anforderungen für die Aufhebung eines bestehenden Urteils genügten. Damit bleibt die im Januar 2025 in Kraft getretene Zustimmungsverfügung (Consent Order) weiterhin gültig. Dazu gehören eine zivilrechtliche Geldstrafe von 5 Millionen US-Dollar sowie eine dauerhafte Unterlassungsverfügung, die Gemini untersagt, der CFTC künftig falsche oder irreführende Informationen zu übermitteln.
Die Geldbuße von 5 Millionen US-Dollar wurde von Gemini bereits vollständig bezahlt. Als die Parteien in diesem Jahr den Antrag auf Aufhebung stellten, vereinbarten sie außerdem, dass der Betrag auch dann nicht zurückerstattet würde, wenn das Gericht der Aufhebung zustimmte. Die tatsächlich fortwirkenden Folgen dieses Rechtsstreits betreffen daher vor allem die dauerhafte Unterlassungsverfügung und andere weiterhin geltende Beschränkungen.
Dass Gemini und eine Aufsichtsbehörde gemeinsam ein Gericht auffordern, einen bereits abgeschlossenen Vergleich aufzuheben, ist äußerst ungewöhnlich. Timothy Massad, ehemaliger Vorsitzender der CFTC, bezeichnete es bereits zuvor als „höchst ungewöhnlich“, wenn eine Aufsichtsbehörde von sich aus beantragt, eine abgeschlossene Sanktion zurückzunehmen.
Der Streit geht auf Bitcoin-Futures aus dem Jahr 2017 zurück: Die CFTC wirft Gemini vor, Handelsinformationen nicht vollständig offengelegt zu haben
Der Fall lässt sich bis ins Jahr 2017 zurückverfolgen. Damals bereitete ein von der CFTC beaufsichtigter designierter Vertragsmarkt die Einführung von Bitcoin-Futures ($BTC) vor. Der endgültige Abrechnungspreis des Kontrakts sollte sich am Preis der Bitcoin-Auktion orientieren, die auf der Handelsplattform Gemini stattfand.
Bei der Prüfung, ob das Futures-Produkt anfällig für Marktmanipulationen war, forderte die CFTC Informationen über die Handelsplattform, den Auktionsmechanismus, die Liquidität und die Marktteilnehmer von Gemini an. 2022 reichte die CFTC schließlich Klage ein und warf Gemini vor, der Aufsichtsbehörde zwischen Juli und Dezember 2017 teilweise falsche oder irreführende Informationen übermittelt oder wesentliche Tatsachen verschwiegen zu haben.
Aus der Zustimmungsverfügung von 2025 geht hervor, dass Gemini nicht vollständig offengelegt hatte, dass einige Kunden mit geliehenem Geld handeln konnten, auf der Plattform Wash-Trading stattgefunden hatte und für bestimmte Händler Sonderkonditionen galten. Auch bei einigen der von Gemini an die CFTC übermittelten Angaben zum Handelsvolumen wurde nicht darauf hingewiesen, dass darin Transaktionen enthalten waren, die von diesen Mechanismen beeinflusst worden waren.
Nach fast drei Jahren Rechtsstreit einigten sich die Parteien im Januar 2025 auf einen Vergleich. Gemini erklärte sich bereit, eine zivilrechtliche Geldbuße von 5 Millionen US-Dollar zu zahlen und eine dauerhafte Unterlassungsverfügung zu akzeptieren. Zu diesem Zeitpunkt waren es weniger als drei Wochen bis zum ursprünglich angesetzten Prozessbeginn.
CFTC nimmt dieses Jahr ungewöhnlich deutlich von ihrem eigenen Vorgehen Abstand und räumt ein: Nach den heutigen Maßstäben wäre der ursprüngliche Fall nicht eingereicht worden
Der Fall schien eigentlich abgeschlossen, doch nachdem die CFTC 2026 die gesamte Untersuchung, die Beweise und das Vollstreckungsverfahren erneut geprüft hatte, änderte sie ihre Haltung grundlegend.
Am 27. Mai gab die CFTC bekannt, dass sie gemeinsam mit Gemini beim Gericht einen Antrag auf Aufhebung des Urteils gestellt hatte. Sie erklärte offen, dass sie nach einer umfassenden internen Überprüfung zu dem Schluss gekommen sei, die damalige Klage „hätte nicht eingereicht werden dürfen“ und ein vergleichbarer Fall nach den derzeitigen Vollstreckungsmaßstäben ebenfalls nicht eingereicht würde. Zu den von der CFTC angeführten Problemen gehörten:
Der ursprüngliche Fall stützte sich in hohem Maße auf einen Informanten, dessen Glaubwürdigkeit infrage gestellt wurde;
Die Ermittlungen behandelten Gemini als Ziel der Vollstreckungsmaßnahmen, obwohl die CFTC später zu dem Schluss kam, dass Gemini bei einigen Vorfällen selbst Opfer von Betrug gewesen war;
Es bestanden erhebliche Zweifel an der Stärke der Beweise in dem Fall;
Einige Beweise wurden den CFTC-Kommissaren, die damals an der Abstimmung teilnahmen, nicht vorgelegt;
Die Vollzugsmitarbeiter machten einerseits das interne Entscheidungsverfahren zum Streitgegenstand des Rechtsstreits und beriefen sich andererseits auf das Beratungsgeheimnis, um Gemini den Zugang zu bestimmten Unterlagen zu verwehren.
Die CFTC erklärte außerdem, einige Mitarbeiter hätten ihre Aufsichtsbefugnisse missbräuchlich eingesetzt, um den Druck auf Gemini zu erhöhen, einem Vergleich zuzustimmen. Die Aufsichtsbehörde kam daher zu dem Schluss, dass es nicht mehr im öffentlichen Interesse liege, die zukunftsgerichteten Beschränkungen der Zustimmungsverfügung aufrechtzuerhalten. Die Parteien beantragten gemäß den Federal Rules of Civil Procedure 60(b)(5) und 60(b)(6), die gesamte Zustimmungsverfügung aufzuheben oder zumindest die weiterhin geltenden Unterlassungsmaßnahmen aufzuheben.
Im Juni dieses Jahres schaffte die CFTC außerdem ihre seit fast 30 Jahren geltende „No-Deny“-Politik ab und erklärte, entsprechende Klauseln in bestehenden Vergleichen künftig nicht mehr durchzusetzen. Die Zustimmungsverfügung von Gemini enthält zwar weiterhin eine Formulierung, die es dem Unternehmen untersagt, bestimmte Untersuchungsergebnisse öffentlich zu bestreiten. Die CFTC hat jedoch erklärt, solche Beschränkungen nicht durchzusetzen.
Ein Kurswechsel in der Politik bedeutet keine Änderung der Rechtslage: Der Richter betont, dass Gemini dem Vergleich damals freiwillig zugestimmt hatte
Hellerstein folgte den Argumenten der Parteien letztlich nicht. Seiner Ansicht nach reichten weder die geänderte Vollstreckungspolitik der CFTC gegenüber digitalen Vermögenswerten noch die späteren Erkenntnisse der Aufsichtsbehörde über mögliche Probleme im ursprünglichen Ermittlungsverfahren aus, um die Voraussetzungen für die Aufhebung eines bestehenden Gerichtsurteils zu erfüllen.
Das Gericht stellte insbesondere fest, dass die unterschiedliche politische Ausrichtung der US-Regierung gegenüber Krypto-Vermögenswerten in den vergangenen Jahren eine Änderung der Vollstreckungspolitik darstelle, aber keine wesentliche Rechtsänderung, die ausreiche, um ein bestehendes Urteil aufzuheben. Auch die internen CFTC-Unterlagen und Ermittlungsinformationen, die Gemini später erhielt, betrafen hauptsächlich die ursprünglichen Streitfragen des Falls und konnten daher nicht unmittelbar den zuvor freiwillig akzeptierten Vergleich des Unternehmens aufheben.
Hellerstein betonte zudem, dass Gemini bereits fast drei Jahre mit der CFTC im Rechtsstreit gelegen hatte, bevor es die Vereinbarung unterzeichnete, und von den Beweis- und Verfahrensstreitigkeiten in dem Fall wusste. Das Unternehmen entschied sich dennoch, weniger als drei Wochen vor Prozessbeginn einen Vergleich zu akzeptieren. Dass es später weitere für sich günstige Informationen erhielt, reichte nicht aus, um das Gericht dazu zu bewegen, ein bereits abgeschlossenes Urteil wieder aufzurollen.
Auch wenn die Klägerin, die CFTC, und die Beklagte, Gemini, beide der Auffassung sind, dass die ursprüngliche Anordnung aufgehoben werden sollte, behält das Gericht das Recht auf eine unabhängige Prüfung. Die Neubewertung des eigenen Vollstreckungsverfahrens durch die CFTC änderte nichts am endgültigen Ergebnis: Die von Gemini gezahlte Geldbuße von 5 Millionen US-Dollar und die dauerhafte Unterlassungsverfügung bleiben bestehen. Damit ist der Fall zu einem wichtigen Beispiel dafür geworden, wie Gerichte nach einem Kurswechsel der US-Aufsichtspolitik mit bestehenden Vergleichen aus der Krypto-Vollstreckung umgehen.
Der Artikel „Antrag auf Aufhebung des 5-Millionen-Dollar-Vergleichs mit Gemini abgelehnt! Gericht bestätigt ursprüngliches Urteil und ‚dauerhafte Unterlassungsverfügung‘“ erschien zuerst bei „加密城市“
