Schweiz genehmigt ersten Bitcoin-Spot-ETF für Privatanleger|Genehmigung bedeutet nicht, dass bereits Kapital geflossen ist|Bei 81.400 US-Dollar warte ich erst auf eine Bestätigung

Meine Haltung: Ich erkenne die langfristige institutionelle Bedeutung an, jage heute aber keinen steigenden Kursen hinterher. Ein neues Trendthema auf Binance Square ist die Genehmigung des ersten Bitcoin-ETF in der Schweiz. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA bestätigte in einer offiziellen Mitteilung vom 20. Oktober die Genehmigung des ersten börsengehandelten Fonds für Privatanleger, der direkt in Bitcoin investiert. Nach Schweizer Recht gilt das Produkt als „übriger alternativer Anlagefonds“ mit besonderen Risiken. Die Aufsicht gewährte zudem eine Ausnahme von den Diversifikationsvorschriften und stellte Anforderungen an die Verwahrung, das Management operationeller Risiken, die Eignungsprüfung beim Vertrieb und die Risikohinweise. Die FINMA betonte zugleich, dass die Volatilität von Bitcoin und das Risiko eines Kapitalverlusts weiterhin hoch sind. „Erster“ bezieht sich hier auf einen in der Schweiz genehmigten ETF dieser Art für Privatanleger. Das bedeutet nicht, dass es in der Schweiz zuvor keinerlei Krypto-Produkte gab: An der SIX gibt es schon seit Längerem Krypto-ETPs, und die FINMA genehmigte 2021 auch einen Fonds für qualifizierte Anleger, der überwiegend in einen Korb von Kryptowährungen investiert. Die Rechtsform und die Zielgruppe dieser Produkte unterscheiden sich.

Am wichtigsten sind für mich die Fakten. Die aufsichtsrechtliche Genehmigung schafft einen regulierten Produktzugang. Sie bedeutet aber nicht, dass der Fonds heute bereits notiert ist, die Kapitalaufnahme abgeschlossen hat oder nachweislich Bitcoin am Spotmarkt gekauft wurden. Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aus einer Schlagzeile über die Genehmigung kein Kaufvolumen ableiten. Dafür müssen noch die Unterlagen des Emittenten, der Börsenzulassungstermin, die Verwahrungsmodalitäten sowie das tatsächliche Fondsvolumen und die Nettomittelzuflüsse geprüft werden. Sollte das Produkt tatsächlich neues Kapital anziehen, könnte es durch Zeichnungen des Fonds und Spot-Allokationen die strukturelle Nachfrage erhöhen. Es könnte aber auch lediglich Kapital aus bestehenden ETPs oder direkten Bitcoin-Beständen abziehen, sodass die Auswirkungen auf die Nettogesamtnachfrage am Markt geringer wären, als das angelegte Volumen vermuten lässt. Die Genehmigung verringert gewisse institutionelle und regulatorische Hürden für Privatanleger, beseitigt aber weder Kurs- und Liquiditätsrisiken noch Verwahrungsrisiken.

Der Kurs hat die gute Nachricht noch nicht bestätigt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes lag BTC/USD auf Kraken bei etwa 81362 US-Dollar und damit unter dem Tagesstart bei 81843 US-Dollar. Das Tagestief lag bei etwa 81100, das Tageshoch bei etwa 82158 US-Dollar. Eine Nachricht und die Marktreaktion darauf sind zwei verschiedene Dinge. Ich werde den heutigen Kursrückgang weder der Schweizer Genehmigung zuschreiben noch allein wegen der Nachricht von einer sofortigen Trendwende ausgehen. Kurzfristig achte ich zunächst darauf, ob der Kurs wieder über 81850 US-Dollar steigt. Danach ist entscheidend, ob es im Bereich von 82160 bis 82200 US-Dollar zu einem überzeugenden Ausbruch kommt. 81100 US-Dollar ist das Tagestief; fällt der Kurs darunter, würde das zeigen, dass die Nachricht den Verkaufsdruck vorerst nicht auffangen kann. Sollte das später veröffentlichte Fondsvolumen geringer ausfallen als vom Markt erwartet oder der Börsenzulassungstermin lange unbestätigt bleiben, würde ich meine Einschätzung der kurzfristigen Auswirkungen ebenfalls nach unten korrigieren.

Würde ich selbst handeln, bliebe ich derzeit außen vor. Als Richtung käme für mich lediglich ein Long-Einstieg mit einer kleinen Spot-Position infrage; die Positionsgröße beträgt null, und ich setze keinen Hebel ein. Erst wenn eine Ein-Stunden-Kerze über 82200 US-Dollar schließt, ein Rücksetzer in den Bereich von 81850 bis 82200 US-Dollar hält und keine neuen Warnmeldungen zu regulatorischen oder Börsenrisiken vorliegen, würde ich einen Einstieg mit höchstens 0,4 % meines Gesamtkapitals erwägen. Das erste Kursziel läge bei 83000 US-Dollar; dort würde ich die Position halbieren. Für den Rest läge das Ziel bei 83800 US-Dollar, wo ich vollständig aussteigen würde. Fällt der Kurs nach dem Einstieg innerhalb einer Stunde wieder unter 81600 US-Dollar, würde ich die Position zunächst halbieren. Unter 81100 US-Dollar würde ich den Rest mit einem Stop-Loss schließen. Sollte der Kurs unter 81100 US-Dollar fallen, bevor ein Einstieg ausgelöst wurde, würde ich den Plan ersatzlos streichen. Würden spätere Dokumente die aufsichtsrechtliche Mitteilung korrigieren, erhielte der Fonds keine tatsächliche Börsenzulassung oder würde der Kurs wiederholt nach kurzen Anstiegen zurückfallen, würde ich meine kurzfristig positive Annahme verwerfen. Solange die bedingte Order nicht ausgelöst wurde, gibt es weder einen ausgeführten Handel noch einen Gewinn.

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Dies ist lediglich meine persönliche Marktbeobachtung und stellt keine Anlageberatung dar.