#SwitzerlandApprovesFirstBitcoinETF
Die Schweiz hat Bitcoin nicht einfach zugelassen. Sie hat ein Mantelprodukt genehmigt
Schweizer Anleger konnten bereits Bitcoin-Produkte an der SIX kaufen. Was hat die FINMA also am 20. Oktober tatsächlich genehmigt?
Nicht den Zugang. Den Mantel. Laut ChainCatcher sind bestehende Schweizer Bitcoin-Produkte ETPs ohne Fondsstatus. In den endgültigen Bedingungen eines Emittenten aus dem Jahr 2021 wird sein Bitcoin-ETP als Schuldinstrument aufgeführt, das durch bei einer Verwahrstelle gehaltene Sicherheiten besichert ist. Es handelt sich um eine Forderung gegenüber einem Emittenten, die durch Coins gedeckt ist. Das neue Produkt ist ein öffentlicher Fonds, der als «übriger Fonds für alternative Anlagen» klassifiziert ist. Es ist der Unterschied zwischen dem Halten eines Anspruchsscheins und dem Halten eines Vermögenswerts unter Aufsicht. Mit diesem Vergleich wäre ich allerdings vorsichtig, denn ob der Schutz tatsächlich stärker ist, hängt von Einzelheiten ab, die bislang niemand veröffentlicht hat.
Der Punkt, zu dem ich immer wieder zurückkomme, ist die Befreiung von der Diversifizierungspflicht. Von öffentlichen Fonds wird erwartet, dass sie Risiken streuen, doch die FINMA hat darauf verzichtet und dabei auf Bitcoins längere Erfolgsbilanz und das höhere Handelsvolumen im Vergleich zu anderen Krypto-Assets verwiesen. Das wirkt weniger wie ein Entgegenkommen und mehr wie eine Prüfung. Alter und Liquidität wurden zum Qualifikationsnachweis. Die FINMA sagt, mehrere Anbieter hätten Anträge gestellt oder dies angekündigt, und jeder von ihnen wird das als Regelwerk dafür lesen, welches Asset als Nächstes infrage kommt. Die Anforderungen an Verwahrung und Betrieb gehen laut Crypto Briefing auf eine FINMA-Wegleitung vom Januar 2026 zurück.
Was ich nicht herausfinden kann: Die FINMA hat keinen Emittenten genannt, und ich habe keine Angaben zu Gebühren, Verwahrung oder Fondsstruktur gefunden. Daher kann ich nicht beurteilen, wie sehr sich der Schutz tatsächlich verbessert. Ein Fonds mit nur einem Vermögenswert bietet zudem keinen Puffer, und die FINMA selbst warnt vor erheblichen Verlusten.
Meine Einschätzung: Der Meilenstein besteht nicht darin, dass die Schweiz den Kauf von Bitcoin erlaubt. Er besteht darin, dass eine Aufsichtsbehörde schriftlich festhält, warum ein bestimmtes Asset die Voraussetzungen erfüllt. Ich bin mir noch nicht sicher, ob dieser Satz anderen Assets eine Tür öffnet oder eine Mauer um Bitcoin errichtet.
$APR $GNS $GTC
Die Schweiz hat Bitcoin nicht einfach zugelassen. Sie hat ein Mantelprodukt genehmigt
Schweizer Anleger konnten bereits Bitcoin-Produkte an der SIX kaufen. Was hat die FINMA also am 20. Oktober tatsächlich genehmigt?
Nicht den Zugang. Den Mantel. Laut ChainCatcher sind bestehende Schweizer Bitcoin-Produkte ETPs ohne Fondsstatus. In den endgültigen Bedingungen eines Emittenten aus dem Jahr 2021 wird sein Bitcoin-ETP als Schuldinstrument aufgeführt, das durch bei einer Verwahrstelle gehaltene Sicherheiten besichert ist. Es handelt sich um eine Forderung gegenüber einem Emittenten, die durch Coins gedeckt ist. Das neue Produkt ist ein öffentlicher Fonds, der als «übriger Fonds für alternative Anlagen» klassifiziert ist. Es ist der Unterschied zwischen dem Halten eines Anspruchsscheins und dem Halten eines Vermögenswerts unter Aufsicht. Mit diesem Vergleich wäre ich allerdings vorsichtig, denn ob der Schutz tatsächlich stärker ist, hängt von Einzelheiten ab, die bislang niemand veröffentlicht hat.
Der Punkt, zu dem ich immer wieder zurückkomme, ist die Befreiung von der Diversifizierungspflicht. Von öffentlichen Fonds wird erwartet, dass sie Risiken streuen, doch die FINMA hat darauf verzichtet und dabei auf Bitcoins längere Erfolgsbilanz und das höhere Handelsvolumen im Vergleich zu anderen Krypto-Assets verwiesen. Das wirkt weniger wie ein Entgegenkommen und mehr wie eine Prüfung. Alter und Liquidität wurden zum Qualifikationsnachweis. Die FINMA sagt, mehrere Anbieter hätten Anträge gestellt oder dies angekündigt, und jeder von ihnen wird das als Regelwerk dafür lesen, welches Asset als Nächstes infrage kommt. Die Anforderungen an Verwahrung und Betrieb gehen laut Crypto Briefing auf eine FINMA-Wegleitung vom Januar 2026 zurück.
Was ich nicht herausfinden kann: Die FINMA hat keinen Emittenten genannt, und ich habe keine Angaben zu Gebühren, Verwahrung oder Fondsstruktur gefunden. Daher kann ich nicht beurteilen, wie sehr sich der Schutz tatsächlich verbessert. Ein Fonds mit nur einem Vermögenswert bietet zudem keinen Puffer, und die FINMA selbst warnt vor erheblichen Verlusten.
Meine Einschätzung: Der Meilenstein besteht nicht darin, dass die Schweiz den Kauf von Bitcoin erlaubt. Er besteht darin, dass eine Aufsichtsbehörde schriftlich festhält, warum ein bestimmtes Asset die Voraussetzungen erfüllt. Ich bin mir noch nicht sicher, ob dieser Satz anderen Assets eine Tür öffnet oder eine Mauer um Bitcoin errichtet.
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