$HYPE Alle rätseln heute über S3. Auslöser war ein an die SEC gerichtetes Stellungnahmeschreiben. Das Fazit vorweg: Es geht um Lobbyarbeit für eine Regelung, nicht um eine Airdrop-Ankündigung.

Am 19. Oktober reichte das Hyperliquid Policy Center (HPC, eine unabhängige politische Interessenvertretung in Washington) bei der SEC eine Stellungnahme zu deren Vorschlag „Regulation Crypto Assets“ ein: Das Zentrum unterstützt ihn grundsätzlich und empfiehlt eine rasche Verabschiedung, schlägt aber zugleich fünf Änderungen vor. Heute, am 20. Oktober, endet die öffentliche Kommentierungsfrist für diesen Vorschlag.

Zuerst ein Blick auf die Grundzüge des Vorschlags: eine Ausnahme für Start-ups, die innerhalb von vier Jahren höchstens 5 Millionen US-Dollar einwerben dürfen; eine Ausnahme für Fundraising mit einem Höchstbetrag von 75 Millionen US-Dollar je zwölf Monate, allerdings mit Pflicht zur Vorlage von Finanzberichten und laufenden Offenlegungspflichten; außerdem einen Safe Harbor für „Investmentverträge“ sowie einen Vorrang des Bundesrechts vor den Registrierungsanforderungen der Bundesstaaten.

Die fünf Punkte von HPC, kurz die wichtigsten:

1)Die SEC-Auslegung vom März, wonach ein kostenloser Airdrop keinen Investmentvertrag begründet, soll in den offiziellen Regeltext aufgenommen werden. Maßgeblich soll sein, ob der Empfänger eine „greifbare und klar definierbare Gegenleistung“ erbracht hat. Schritte zur Inanspruchnahme – etwa eine Wallet einzurichten oder eine Sanktionsprüfung zu durchlaufen – sollten nicht als Zahlung gelten.

2)Auch für den Sekundärmarkt braucht es klare Aussagen: Dürfen nach einer Ausnahmeregelung ausgegebene Token sofort gehandelt werden? Gelten On-Chain-Protokolle, die Transaktionen zusammenführen, als Vermittler?

3)Der Safe Harbor sollte Projektteams nicht dazu zwingen, sich erst einmal „schuldig zu bekennen“. Derzeit muss bestätigt werden, dass „die wesentlichen Managementaufgaben abgeschlossen sind“. Viele Anwälte könnten das so verstehen, als werde damit eingeräumt, dass es sich zuvor um einen Investmentvertrag gehandelt hat.

4)Rückkäufe: Automatisch nach öffentlich zugänglichen Regeln ablaufende Rückkäufe sollten anders behandelt werden als ad hoc beschlossene. Dezentrale Validatoren und Nutzer sollten nicht allein wegen gleichgerichteter Interessen als eine „Kontrollgruppe“ gelten.

5)Der Vorrang des Bundesrechts sollte nicht enden, sobald die Bedingungen des Safe Harbor erfüllt sind. Andernfalls müssten Projekte die Registrierungsanforderungen von mehr als 50 Rechtsgebieten erfüllen.

Meine Einschätzung: Die Punkte 1 und 4 sind praktisch auf ein Modell zugeschnitten, bei dem Token nutzungsbasiert ausgegeben und über das Protokoll zurückgekauft werden. Sollten sie tatsächlich in den Regeltext aufgenommen werden, könnten US-Nutzer künftig womöglich bei Airdrops mitmachen.

Aber setzt nicht vorschnell auf S3: Es handelt sich um ein Stellungnahmeschreiben. Ob und wann die SEC die Vorschläge übernimmt und die Regeln endgültig verabschiedet, ist völlig offen. In dem Schreiben geht es darum, wie die Regeln formuliert werden sollten – nicht darum, wann sie in Kraft treten.

Keine Anlageberatung.

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