
Frankreichs Nationalversammlung hat knapp eine neue Änderung verabschiedet, die ab 2027 bestimmte Umtauschvorgänge von Kryptowährungen in Stablecoins als steuerpflichtige Ereignisse einstufen könnte. Dies könnte grundlegend verändern, wie Anleger Gewinne aus Kryptowährungen berechnen und angeben. Die Entscheidung fiel bei einer Abstimmung am Freitag. Gleichzeitig blieben mehrere weitere steuerliche und regulatorische Vorschläge im Zusammenhang mit Kryptowährungen für den Finanzhaushalt 2027 weiterhin im Gespräch.
Nach dem verabschiedeten Text müssten Anleger, die Kryptowährungen wie Bitcoin in Stablecoins umtauschen, grundsätzlich Gewinne versteuern – selbst wenn sie den Erlös später nicht in Fiatwährung umtauschen. Die Abgeordneten werden voraussichtlich am Dienstag weiter über Teile des Finanzhaushalts 2027 beraten, wie aus dem veröffentlichten Zeitplan der Nationalversammlung hervorgeht.
Die wichtigsten Erkenntnisse
Änderungsantrag I-3898 wurde von der französischen Nationalversammlung mit knappem Ergebnis angenommen: 38 Stimmen dafür, 37 dagegen und 25 Enthaltungen.
Tauschvorgänge von Kryptowährungen in Stablecoins könnten ab 2027 steuerpflichtig werden – auch dann, wenn die Stablecoins nicht unmittelbar in Fiatgeld umgetauscht werden.
Die Gewinne würden anhand der Anschaffungskosten des ursprünglichen Krypto-Assets und einer Methode des gewichteten durchschnittlichen Einkaufspreises berechnet.
Andere Vorschläge sind weiterhin ungewiss. Dazu gehören Pläne zur Wegzugsbesteuerung in Frankreich und mögliche Meldepflichten für selbstverwahrte Wallets.
Ein Vorschlag zur Verlängerung der Verlustvortragung wurde abgelehnt. Das bedeutet, dass realisierte Verluste aus Kryptowährungen nach diesem konkreten Plan nicht automatisch zehn Jahre lang vorgetragen würden.
Welche Änderungen der angenommene Stablecoin-Änderungsantrag bewirken würde
Der am Freitag angenommene Änderungsantrag I-3898 wurde zunächst vom französischen Abgeordneten Nicolas Sansu als Ausschussänderungsantrag I-CF1826 eingebracht. Den Unterlagen der Assemblée zufolge nahm der Ausschuss ihn erstmals am 7. Oktober an. Im Kern würde der Vorschlag ändern, zu welchem Zeitpunkt für bestimmte Anleger eine Steuerschuld entsteht, wenn sie Kryptowährungen in Stablecoins umtauschen.
Bei einer Verabschiedung würden Anleger Gewinne aus dem Umtausch von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen in Stablecoins versteuern müssen, ohne dass diese Gewinne zuvor in Euro (oder eine andere Fiatwährung) umgetauscht werden müssten. Mit anderen Worten: Steuerpflichtig wäre bereits der Tausch selbst und nicht erst der anschließende Umtausch in Bargeld.
Der Änderungsantrag legt außerdem fest, wie der steuerpflichtige Gewinn berechnet würde. Maßgeblich wären die Anschaffungskosten der veräußerten Kryptowährung. Die relevante steuerliche Bemessungsgrundlage würde anhand des gewichteten durchschnittlichen Einkaufspreises ermittelt.
Für Anleger und Händler ist die praktische Auswirkung einfach, aber erheblich: Der Kauf von Stablecoins könnte Meldepflichten für Steuern auslösen, die bislang möglicherweise eher an den Umtausch in Fiatgeld geknüpft waren. Das kann sich auf Haltestrategien, die Steuerplanung und die Aufzeichnung von Transaktionen auswirken – insbesondere bei Nutzern, die regelmäßig zwischen Krypto-Assets und Stablecoins wechseln, um ihre Liquidität zu verwalten.
Laut offiziellem Zeitplan soll die Assemblée am Dienstag über den ersten Teil des Finanzgesetzes 2027 abstimmen. Der Änderungsantrag hat zwar die mit der Abstimmung behandelte Verfahrensstufe in der Assemblée durchlaufen, bleibt aber Teil des umfassenderen Gesetzgebungsverfahrens und könnte im weiteren Verlauf des Finanzgesetzes noch genauer geprüft werden.
Hintergrund dazu, wie ähnliche Vorschriften in der EU funktionieren könnten, bietet ein früherer erklärender Artikel von Cointelegraph darüber, wie der EU-Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen voraussichtlich für Nutzer und Plattformen gelten wird: „How the EU’s crypto tax rules are expected to work for users and platforms“.
Zeitplan und Gesetzgebungsverfahren für das Finanzgesetz 2027
Mit der Abstimmung am Freitag war die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Die Nationalversammlung wird sich am Dienstag wie geplant weiter mit Teilen des Finanzgesetzes 2027 befassen, und weitere Vorschläge zu Kryptowährungen dürften im Laufe des Haushaltsverfahrens behandelt werden. Den verfügbaren Informationen zufolge ist jedoch unklar, ob jeder der noch ausstehenden Vorschläge an diesem konkreten Tag tatsächlich debattiert und zur Abstimmung gestellt wird.
Der am Freitag angenommene Stablecoin-Änderungsantrag bestätigt für sich genommen noch nicht die endgültige Umsetzung. Er signalisiert vielmehr, dass sich in der Assemblée etwas bewegt, und gibt die Richtung vor, in die sich die Steuervorschriften für 2027 entwickeln könnten, falls das Finanzgesetz den Vorschlag letztlich aufnimmt.
Frühere Berichte von Cointelegraph erläuterten den Ursprung des Stablecoin-Änderungsantrags und die Bedingungen, unter denen er erstmals eingebracht wurde. In diesem in den parlamentarischen Unterlagen zitierten Bericht wurde die Maßnahme als Reaktion darauf beschrieben, wie Tauschvorgänge von Kryptowährungen in Stablecoins ab 2027 steuerlich behandelt werden könnten.
Weitere Vorschläge zur Krypto-Besteuerung: Verlustvortragung, Wegzugsbesteuerung und Meldepflichten für selbstverwahrte Wallets
Während die Abgeordneten den Stablecoin-Änderungsantrag voranbrachten, lehnten sie am Freitag auch einen separaten Vorschlag ab, nach dem realisierte Verluste aus Kryptowährungen zehn Jahre lang hätten vorgetragen werden können. Laut Abstimmungsprotokoll der Assemblée erhielt der abgelehnte Vorschlag 18 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Sollte dieser konkrete Plan nicht in überarbeiteter Form wieder eingebracht werden, bliebe die Möglichkeit, die steuerlichen Auswirkungen von Verlusten aus Kryptowährungen aufzuschieben, enger begrenzt, als es der abgelehnte Vorschlag vorgesehen hätte.
Die Abgeordneten prüfen außerdem eine Änderung der französischen Wegzugsbesteuerung. Änderungsantrag I-CF1822 ist Teil des umfassenderen Gesetzgebungspakets. Ein weiterer Änderungsantrag – I-CF1822 – würde den Anwendungsbereich der französischen Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Gewinne ausweiten. Die Erweiterung würde gelten, wenn bestimmte Steuerpflichtige mit einem gesamten Krypto-Portfolio im Wert von mehr als 800.000 € (895.000 $) ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Neben Fragen zur Wegzugsbesteuerung prüfen die Abgeordneten einen Vorschlag zur Einhaltung steuerlicher Vorschriften, der selbstverwahrte Wallets betrifft. Änderungsantrag I-2701 würde Einzelpersonen verpflichten, die Bestände ihrer selbstverwahrten Wallets anzugeben, wenn deren Gesamtwert im betreffenden Steuerjahr 100.000 € (112.000 $) übersteigt.
Mit Stand Montag wurden sowohl die Ausweitung der Wegzugsbesteuerung als auch die Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets noch im Rahmen des Finanzgesetzes 2027 geprüft. Die endgültige Ausgestaltung des französischen Ansatzes zur Besteuerung und Meldung von Kryptowährungen ist daher weiterhin offen.
Warum die Änderung bei Stablecoins für Nutzer und Händler wichtig ist
Frankreichs Vorstoß berührt einen zentralen Streitpunkt bei der Besteuerung von Kryptowährungen: Soll der Wechsel zwischen Krypto-Assets und Stablecoins als vorübergehende Umschichtung im Portfolio eines Anlegers gelten oder als realisierter, steuerpflichtiger Vorgang? Indem der Änderungsantrag Tauschvorgänge von Kryptowährungen in Stablecoins besteuern würde, ohne einen anschließenden Umtausch in Fiatgeld vorauszusetzen, könnte er eine mögliche zeitliche Lücke bei der Besteuerung schließen. Diese betrifft Nutzer, die den Wechsel in Stablecoins andernfalls als nicht steuerpflichtige interne Umbuchung behandeln würden.
Besonders wichtig ist das für aktive Nutzer – etwa Market Maker, Liquiditätsanbieter und Händler –, deren tägliche Abläufe häufig den Umtausch in Stablecoins zur Absicherung, Abwicklung oder Risikosteuerung umfassen. Werden Käufe von Stablecoins zu steuerpflichtigen Vorgängen, dürften die Anforderungen an die Aufzeichnung von Transaktionen steigen. Außerdem könnten Steuerschulden früher entstehen, als manche Marktteilnehmer nach bisherigen Auslegungen erwartet hätten.
Gleichzeitig verdeutlicht die Ablehnung des Vorschlags zur Verlustvortragung, dass die politischen Entscheidungsträger die Steuervorteile für Kryptowährungen nicht einfach pauschal ausweiten. Vielmehr deutet die durch die Stablecoin-Abstimmung und die Ablehnung einer verlängerten Verlustvortragung erkennbare gesetzgeberische Richtung auf einen Balanceakt hin: steuerpflichtige Vorgänge zu erfassen und zugleich Grenzen dafür beizubehalten, wie Verluste geltend gemacht werden können.
Da die Assemblée am kommenden Dienstag über Teile des Finanzgesetzes 2027 abstimmen soll, stellt sich als nächste wichtige Frage, ob Änderungsantrag I-3898 die verbleibenden Verfahrensschritte unverändert übersteht und wie die anderen Vorschläge – eine Ausweitung der Wegzugsbesteuerung und Meldepflichten für selbstverwahrte Wallets – letztlich behandelt werden. Anleger in Frankreich werden den endgültigen Gesetzestext sowie mögliche Klarstellungen zu Umsetzungsdetails, Schwellenwerten und Berechnungsmethoden im weiteren Verlauf des Haushaltsverfahrens genau verfolgen wollen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich unter dem Titel „France Moves Forward on Stablecoin Tax as Exit and Wallet Rules Drafted“ bei Crypto Breaking News veröffentlicht – Ihrer vertrauenswürdigen Quelle für Krypto-Nachrichten, Bitcoin-News und Blockchain-Updates.
