Ein Mann mit über 500.000 Followern grillt an einem Abend im Oktober in Chongqing, an der Guanyinqiao, Süßkartoffelstärke-Fladen. Auf der Eisenplatte liegen Tofuhaut und Seitan, im Eimer stecken Dutzende Bambusspieße. Ein Mann im schwarzen T-Shirt kommt herüber, einen Latthammer in der Hand, und schlägt ihm damit auf den Kopf. Die Kohlen glühen noch.

Der Mann, der verprügelt wurde, heißt Jian Wanjun. Im Internet nennt man ihn Wang Bian. Der Typ, der mit einem Gesicht berühmt wurde, das Wang Yuan ähnelt. Auf dem Schild seines Standes stehen vier Zeichen: Wang Bians Grill.

Viele dachten zuerst, ein Fan habe es getan. Aber das stimmt nicht. Wang Yuans Fans beeilten sich an diesem Abend mehr als alle anderen, sich davon zu distanzieren. Sie sagten, das habe nicht das Geringste mit uns zu tun. Der Angreifer soll ein früherer Geschäftspartner von ihm gewesen sein, sein ehemaliger Manager. Zwischen den beiden stand eine Rechnung offen, seit zwei Jahren. Als die Polizei eintraf, war der Mann bereits unter Kontrolle. Wie der Fall eingestuft wird, muss noch bekannt gegeben werden. Wann es zur Verhandlung kommt, wie viel er tatsächlich schuldet und wer sich zuerst danebenbenommen hat – dazu gibt es im Moment überhaupt keine verlässlichen Angaben. Kein einziges Wort.

Dieses Gesicht hat er sich über zwei Jahre lang geliehen.

Im September 2025 ging er plötzlich viral, weil er Wang Yuan ähnelte. Seine Followerzahl stieg auf über 500.000. Aber in seiner Werkliste stehen nur sechzehn Videos. Gerade mal sechzehn. Im Internet kursiert eine Preisliste: vierzig Yuan für ein einminütiges Video. Über 500.000 Follower, sechzehn Videos, vierzig Yuan pro Clip – wenn man diese drei Zahlen nebeneinanderlegt, kann man ungefähr erkennen, wo für dieses Geschäft die Grenze liegt.

Er hat auch einmal ein Video gepostet, mit dem Titel: „Ich bitte die kleinen Tangyuan und Bruder Wang Yuan um Verzeihung.“ Wenn diese Worte dort stehen, weiß er selbst besser als jeder andere, dass man sich früher oder später für etwas Geliehenes erkenntlich zeigen muss.

Viele glauben, er habe mit diesem Gesicht Geld verdient. Aber das Gesicht gehörte ihm nie. Er hatte es nur gemietet. Die Mietdauer legte jemand anders fest, und die Miete bestand darin, dass man es ihm jederzeit wieder wegnehmen konnte. Auch die Follower gehörten nicht ihm, sie standen in der Bilanz der Plattform. Und die Aufrufe erst recht nicht: Ändert sich der Algorithmus, ist alles auf null. Was davon kann man mitnehmen?

Nichts.

Wenn man ehrlich ist, gehörten ihm wirklich nur noch der Stand, die Kohlen und die Dutzenden Spieße, die noch nicht fertig gegrillt waren. Mehr nicht.

In der Kryptoszene habe ich diese Masche schon viel zu oft gesehen: Nachahmer-Coins mit Namen, in denen Musk, Doge oder irgendein Projekt vorkommen. Eine Domain, die sich nur um einen Buchstaben unterscheidet, und schon sammeln sie Geld ein. Die Käufer schauen sich die Contract-Adresse überhaupt nicht an, sondern nur, ob der Name ähnlich klingt. Erst wenn die Liquidität abgezogen und die Gruppe aufgelöst wird, dämmert ihnen, dass sie ein geliehenes Gesicht gekauft haben. Vorbei. Siehst du: On-Chain zählen nur die Contract-Adresse und die Signatur des privaten Schlüssels. Jeder kann einen Namen registrieren. Ob man ihn nach der Registrierung anerkennt, hängt von der Signatur ab.

Bei der Wallet in deiner Hand ist es genauso. Nur wenn die Seed-Phrase in deiner Hand ist, gehört sie dir. Alles andere ist gemietet. Ein und dieselbe Sache.

Darum möchte ich diese Geschichte nicht als den Fall eines gescheiterten Influencers erzählen. In den zwei Jahren, in denen er mit seinem geliehenen Gesicht Geld verdiente, hatte er die Kontroversen selbst verursacht. Fans hatten ihn zur Rede gestellt, die Plattform hatte seinen Account gesperrt – jedenfalls musste er die Folgen selbst tragen. Und er hat sie ausgehalten. Doch wenn man eine offene Rechnung wirklich nicht mehr begleichen kann, ist ein Hammer ausgerechnet die teuerste Art der Abrechnung. Er trifft nicht nur den Kopf eines Menschen. Auch der Satz „Wenn etwas passiert, kann man die Polizei rufen“ hat dabei einen Schlag abbekommen.

Wie viele Jahre Haft? Das entscheidet das Gericht. Darüber gibt es wirklich nichts zu verhandeln.

Der Preis von vierzig Yuan pro Clip macht immerhin eines klar: Bei geliehenen Dingen liegt die Preisgestaltung immer bei dem, der sie verleiht. Er muss weiter zurückzahlen. Und weiter grillen. Niemand hat gewonnen.

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