Im Dezember 2020 wurde eine Regel vorgeschlagen, nach der Börsen Transaktionsinformationen zu selbstverwahrten Wallets erfassen sollten. Die Öffentlichkeit hatte nur 15 Tage Zeit für Stellungnahmen – und die Frist fiel auch in die Weihnachtszeit. Die Regel verbot weder die Selbstverwahrung noch verlangte sie eine Registrierung der Wallets: Wurde ein Schwellenwert überschritten, sollten die Börsen den Namen und die Adresse der Gegenpartei ermitteln.
Im April 2024 wurde die Regel als „abgeschlossen, zurückgezogen“ geführt. Die offizielle Rückzugsmitteilung wurde jedoch erst im Oktober 2026 veröffentlicht. Ein weiteres Regelwerk zu Mixern aus dem Jahr 2023 brachte ähnliche Datenschutzbedenken erneut auf.
Im April 2024 wurde die Regel als „abgeschlossen, zurückgezogen“ geführt. Die offizielle Rückzugsmitteilung wurde jedoch erst im Oktober 2026 veröffentlicht. Ein weiteres Regelwerk zu Mixern aus dem Jahr 2023 brachte ähnliche Datenschutzbedenken erneut auf.