Saylor äußerte sich zu MSCI eigentlich auf zwei Ebenen. Die erste diente der Beschwichtigung: MSCI erwägt, MSTR aus seinen Indizes auszuschließen. Saylor sagte, das sei für Strategy nicht besonders wichtig, da das Volumen passiver Anlagen relativ gering sei. Die zweite Ebene betraf die Einordnung: Öl, Erdgas, Land und Maschinen würden als Kapital gelten, Bitcoin hingegen nicht – das sei eine Wertentscheidung. Strategy nutze Bitcoin als Basis für digitale Kreditprodukte und sollte daher als operatives Finanzunternehmen betrachtet werden. Wie PANews berichtete, machte Saylor diese Aussagen in einem Interview mit Bloomberg und forderte MSCI auf, seine Entscheidung zu überdenken.

Meiner Einschätzung nach ist nicht die erste, sondern die zweite Ebene wirklich diskussionswürdig. Bei der ersten geht es um eine Berechnung der Kapitalflüsse; sie dient vor allem der Beschwichtigung. Die zweite betrifft die Frage, wie Indexanbieter „ein Unternehmen“ definieren. Wenn die Einnahmen und die Bilanz eines Bitcoin-Treasury-Unternehmens stark an den Bitcoin-Kurs gekoppelt sind, ist es dann eher ein Vehikel zum Halten digitaler Vermögenswerte oder ein Unternehmen, das wie eine Bank oder ein Versicherer Kredite beziehungsweise Versicherungspolicen anbietet? Saylor zog einen Vergleich. Das vorliegende Material enthält jedoch keine Angaben zum Umfang der digitalen Kreditprodukte von Strategy, ihrem Anteil am Umsatz oder ihrer Risikostruktur. Daher lässt sich nicht überprüfen, ob dieser Vergleich zutrifft.

Daraus lässt sich schließen, dass die Entscheidung von MSCI einen Präzedenzfall schaffen könnte: Ein Ausschluss würde bedeuten, dass bestimmte passive Anlagen den Regeln entsprechend abgezogen werden. Wie groß die Auswirkungen wären, hängt jedoch davon ab, welchen Anteil passive Anlagen an MSTR in den betreffenden Indizes ausmachen. Das vorliegende Material enthält hierzu keine Angaben; dieser entscheidende Punkt muss noch überprüft werden. Offen ist außerdem, ob MSCI an seinem Ausschlussvorschlag festhält. Sollte der Ausschluss letztlich bestehen bleiben, wäre Saylors Einschätzung, dies schaffe einen „schlechten Präzedenzfall für die Branche“, stärker diskutierbar. Würde der Vorschlag zurückgezogen, würde das zeigen, dass die Indexregeln solchen Unternehmen weiterhin Spielraum lassen.

Für Leserinnen und Leser ist das weder eine einfache positive noch eine negative Nachricht, sondern eine Frage des Zusammenspiels von Indexregeln und der Einordnung eines Unternehmens. Meine Einschätzung stützt sich ausschließlich auf Saylors Aussagen und den von MSCI vorgeschlagenen Regeln. Die Auswirkungen auf die Kapitalflüsse und der endgültige Ausgang müssen noch anhand von Daten bestätigt werden.

Quellen:
PANews (ursprüngliche Veröffentlichung: 18.10., 15:42 Uhr Pekinger Zeit)
https://www.panewslab.com/zh/articles/01a14df6-e5c3-757e-a428-4f3ae5f40754