Das stimmt, und die Details wurden heute veröffentlicht – 15. Okt.$ZEREBRO $ARC $BSP
*Was passiert ist:*
ASIC (die australische Wertpapieraufsichtsbehörde) hat heute das *Konsultationspapier 392* zu ihrem neuen Lizenzierungsregime für digitale Vermögenswerte veröffentlicht, das auf dem *Corporations Amendment (Digital Assets Framework) Act* basiert, den das Parlament im April verabschiedet hat. Es tritt am *8.–9. April 2027* in Kraft.
*Das Verbot, „gegen die eigenen Nutzer zu handeln“:*
Es ist Teil der vorgeschlagenen *Handelsstandards*:
- *Beschränkungen für Plattformen, die auf eigene Rechnung handeln* – Plattformen dürfen nicht die Gegenseite von Kundenaufträgen übernehmen oder gegen Kunden handeln.
- Außerdem ist es verboten, Vorteile anzunehmen, um bestimmte Token zu bevorzugen; hinzu kommen *Anforderungen zur bestmöglichen Ausführung*.
- Ziel: Interessenkonflikte, Front-Running und Preisverzerrungen.
Die Regelung ist noch nicht endgültig – ASIC bittet bis zum *27. Nov. 2026* um Rückmeldungen; die endgültigen Leitlinien sollen im *März 2027* veröffentlicht werden.
*Weitere wichtige Punkte des Pakets:*
- *3 Kapitalmodelle*: Eines davon verlangt *Netto-Sachanlagen von 14 Mio. A$ (∼9,7 Mio. USD) oder 10 % des durchschnittlichen Umsatzes*, je nachdem, welcher Betrag höher ist, sofern keine qualifizierte Drittverwahrung besteht.
- *Verwahrung*: Vierteljährliche Berichte über Wallet-Strukturen und -Adressen, auf denen Kundenvermögen gehalten wird, sowie eine Aufbewahrung der Unterlagen für 7 Jahre. Eine Verwahrung im Ausland ist zulässig, aber ASIC fragt, ob australische Anbieter im Falle des Ausfalls ihrer ausländischen Muttergesellschaft *Notfallzugriff auf private Schlüssel* haben sollten.
- Unter der Übergangsregelung wurden bereits *mehr als 140 Lizenzanträge* eingereicht.
Bestehende Anbieter müssen bis zum *7. Okt. 2027* einen Antrag stellen und dürfen ihren Betrieb während der Prüfung durch ASIC fortsetzen.
Der CEO von OKX Australia bezeichnete die Standards als „angemessen streng“ – sie würden bereits regelkonforme Anbieter belohnen und diejenigen unter Druck setzen, die bislang nicht in Verwahrung und Kapital investiert haben.
Kurz gesagt: Ab April 2027 müssen Börsen ihre Auftragsabwicklung so umstrukturieren, dass sie nicht als Eigenhändler gegen Privatanleger handeln, andernfalls drohen Strafen im Zusammenhang mit der AFSL-Lizenzierung.
*Was passiert ist:*
ASIC (die australische Wertpapieraufsichtsbehörde) hat heute das *Konsultationspapier 392* zu ihrem neuen Lizenzierungsregime für digitale Vermögenswerte veröffentlicht, das auf dem *Corporations Amendment (Digital Assets Framework) Act* basiert, den das Parlament im April verabschiedet hat. Es tritt am *8.–9. April 2027* in Kraft.
*Das Verbot, „gegen die eigenen Nutzer zu handeln“:*
Es ist Teil der vorgeschlagenen *Handelsstandards*:
- *Beschränkungen für Plattformen, die auf eigene Rechnung handeln* – Plattformen dürfen nicht die Gegenseite von Kundenaufträgen übernehmen oder gegen Kunden handeln.
- Außerdem ist es verboten, Vorteile anzunehmen, um bestimmte Token zu bevorzugen; hinzu kommen *Anforderungen zur bestmöglichen Ausführung*.
- Ziel: Interessenkonflikte, Front-Running und Preisverzerrungen.
Die Regelung ist noch nicht endgültig – ASIC bittet bis zum *27. Nov. 2026* um Rückmeldungen; die endgültigen Leitlinien sollen im *März 2027* veröffentlicht werden.
*Weitere wichtige Punkte des Pakets:*
- *3 Kapitalmodelle*: Eines davon verlangt *Netto-Sachanlagen von 14 Mio. A$ (∼9,7 Mio. USD) oder 10 % des durchschnittlichen Umsatzes*, je nachdem, welcher Betrag höher ist, sofern keine qualifizierte Drittverwahrung besteht.
- *Verwahrung*: Vierteljährliche Berichte über Wallet-Strukturen und -Adressen, auf denen Kundenvermögen gehalten wird, sowie eine Aufbewahrung der Unterlagen für 7 Jahre. Eine Verwahrung im Ausland ist zulässig, aber ASIC fragt, ob australische Anbieter im Falle des Ausfalls ihrer ausländischen Muttergesellschaft *Notfallzugriff auf private Schlüssel* haben sollten.
- Unter der Übergangsregelung wurden bereits *mehr als 140 Lizenzanträge* eingereicht.
Bestehende Anbieter müssen bis zum *7. Okt. 2027* einen Antrag stellen und dürfen ihren Betrieb während der Prüfung durch ASIC fortsetzen.
Der CEO von OKX Australia bezeichnete die Standards als „angemessen streng“ – sie würden bereits regelkonforme Anbieter belohnen und diejenigen unter Druck setzen, die bislang nicht in Verwahrung und Kapital investiert haben.
Kurz gesagt: Ab April 2027 müssen Börsen ihre Auftragsabwicklung so umstrukturieren, dass sie nicht als Eigenhändler gegen Privatanleger handeln, andernfalls drohen Strafen im Zusammenhang mit der AFSL-Lizenzierung.