Ein auf den ersten Blick harmloser Scherz im Verwendungszweck einer Banküberweisung kann zu einer tatsächlichen Kartensperrung führen – automatische Kontrollsysteme erkennen weder Ironie noch Slang. Fachleute weisen darauf hin, dass jedes Kreditinstitut eine eigene Liste verdächtiger Wörter hat und Algorithmen jede mehrdeutige Formulierung wörtlich auslegen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Begriffen aus dem kriminellen Umfeld: Erwähnungen von „Bestechungsgeld“, „Kickback“ oder einer Überweisung „in die Gemeinschaftskasse“ lösen sofort eine Reaktion der Bank aus, und die Transaktion wird bis zur Klärung eingefroren. Auch regelmäßige Überweisungen desselben Betrags an denselben Empfänger mit Verwendungszwecken wie „für die Maniküre“, „für den Kuchen“ oder „für die Miete“ werfen Fragen auf. Der Algorithmus wertet dies als Hinweis auf eine nicht versteuerte gewerbliche Tätigkeit, was ebenfalls Anlass für eine Sperrung sein kann.
Um nicht in den Verdacht der Finanzaufsicht zu geraten, raten Fachleute, das Kommentarfeld entweder leer zu lassen oder eine möglichst neutrale und für das Prüfsystem eindeutige Formulierung zu verwenden, die den privaten und nicht geschäftlichen Charakter der Zahlung hervorhebt. Geeignet sind beispielsweise die Wörter „Geschenk“, „zum Geburtstag“ oder „Unterstützung für Angehörige“.
Besondere Aufmerksamkeit gilt Begriffen aus dem kriminellen Umfeld: Erwähnungen von „Bestechungsgeld“, „Kickback“ oder einer Überweisung „in die Gemeinschaftskasse“ lösen sofort eine Reaktion der Bank aus, und die Transaktion wird bis zur Klärung eingefroren. Auch regelmäßige Überweisungen desselben Betrags an denselben Empfänger mit Verwendungszwecken wie „für die Maniküre“, „für den Kuchen“ oder „für die Miete“ werfen Fragen auf. Der Algorithmus wertet dies als Hinweis auf eine nicht versteuerte gewerbliche Tätigkeit, was ebenfalls Anlass für eine Sperrung sein kann.
Um nicht in den Verdacht der Finanzaufsicht zu geraten, raten Fachleute, das Kommentarfeld entweder leer zu lassen oder eine möglichst neutrale und für das Prüfsystem eindeutige Formulierung zu verwenden, die den privaten und nicht geschäftlichen Charakter der Zahlung hervorhebt. Geeignet sind beispielsweise die Wörter „Geschenk“, „zum Geburtstag“ oder „Unterstützung für Angehörige“.
