Die thailändische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat 11 Mitteilungen veröffentlicht, die einen regulatorischen Rahmen für börsengehandelte Krypto-Fonds schaffen. Die Regeln sollen am 16. Oktober 2026 in Kraft treten. In der ersten Phase sind ausschließlich Fonds mit Bezug zu Bitcoin und Ether zulässig. Zugleich gelten Beschränkungen für die Portfoliostruktur, die Verwahrung, die Börsennotierung und die Finanzierung durch Anleger.
Das Inkrafttreten markiert den Beginn des Regelwerks und nicht den bestätigten Marktstart. Laut TokenPost waren bis zum 9. Oktober weder ein Emittent noch ein Tickersymbol oder ein erster Handelstag bekannt.
Thailands Regelwerk für Krypto-ETFs tritt am 16. Oktober in Kraft
Die thailändische SEC gab die 11 Mitteilungen am 8. Oktober bekannt. Die Behörde erklärte, dass sie den Rahmen für Krypto-ETFs schaffen und am 16. Oktober in Kraft treten.
Diese Unterscheidung ist wichtig, denn ein regulatorischer Rahmen kann potenzielle Produkte ermöglichen, ohne selbst einen börsennotierten Fonds hervorzubringen. Die verfügbaren Informationen nennen weder einen ETF-Anbieter noch ein Tickersymbol. Somit bleibt offen, wann nach Inkrafttreten der Regeln tatsächlich ein Produkt startet.
Die Mitteilungen legen die Bedingungen für die Strukturierung und den Vertrieb solcher Produkte in Thailand fest. Den bis zum 9. Oktober verfügbaren Informationen zufolge nennen sie jedoch weder einen ersten Antragsteller noch einen ETF, dessen Handel zum Start am 16. Oktober bestätigt wäre.
In der ersten Phase sind ausschließlich Bitcoin und Ether zulässig
Bitcoin und Ethereum sind laut SEC die einzigen Krypto-Vermögenswerte, die nach dem anfänglichen Regelwerk zulässig sind. Praktisch ist das Angebot damit zunächst auf Fonds mit Schwerpunkt Bitcoin oder Ether beschränkt und umfasst keine breitere Produktkategorie, die alternative Token oder diversifizierte Krypto-Körbe abbildet.
Der eng gefasste Kreis zulässiger Vermögenswerte geht mit detaillierten Produktanforderungen der SEC einher. Damit legt die Aufsichtsbehörde einen klar umrissenen anfänglichen Rahmen für die neue ETF-Kategorie fest und setzt zugleich Grenzen dafür, wie ein Engagement eingegangen und aufrechterhalten werden kann.
In der ersten Phase umfasst das Regelwerk nur die beiden festgelegten Vermögenswerte – ein wesentlicher Unterschied für Anleger. Auch nennt die SEC-Mitteilung keine weiteren zulässigen Kryptowährungen und legt keinen Zeitplan für eine Erweiterung der Liste fest.
Für passive Fonds mit einem einzelnen Vermögenswert gilt eine Engagementquote von 80 %
Zulässige Fonds müssen passiv verwaltet werden und während jedes Geschäftsjahres ein durchschnittliches Nettoengagement von mindestens 80 % des Nettoinventarwerts in einem einzelnen Krypto-Vermögenswert halten. Diese Vorgabe bedeutet, dass das Regelwerk auf Produkte mit jeweils einem einzelnen Vermögenswert ausgerichtet ist und nicht auf Fonds, die aktiv zwischen Bitcoin, Ether und anderen Anlagen umschichten.
Die SEC verlangt außerdem, dass die Fonds Verwahrer digitaler Vermögenswerte nutzen, die von der Behörde reguliert werden. Ihre Anteile müssen ausschließlich an der Börse von Thailand notiert sein, sodass der Handel über den etablierten Wertpapiermarkt des Landes abgewickelt wird.
Zusammengenommen schaffen diese Bestimmungen einen vergleichsweise detailliert geregelten Rahmen für die Produkte. Ein Fonds muss den Standard für die passive Verwaltung erfüllen, das vorgeschriebene durchschnittliche jährliche Engagement beibehalten, einen von der SEC regulierten Verwahrer nutzen und über die Börse von Thailand gehandelt werden.
Risikohinweis und Verbot von Margin-Krediten regeln den Zugang
Thailands Regeln knüpfen Käufe zudem an bestimmte Bedingungen. Anleger müssen sich laut SEC vor dem Handel mit Krypto-ETFs der Risiken bewusst sein und diese anerkennen.
Wertpapierunternehmen dürfen Anlegern für den Kauf von Krypto-ETFs keine Margin-Kredite gewähren. Das Verbot verhindert, dass Anleger die angebotenen Produkte mithilfe einer vom Broker bereitgestellten Margin-Finanzierung kaufen.
Diese Zugangsregeln ergänzen die Beschränkungen für die Fonds selbst: Die ersten Produkte sind auf ein Engagement in Bitcoin oder Ether beschränkt, müssen passiv verwaltet werden und dürfen ausschließlich an der Börse von Thailand gehandelt werden. Ob und wann ein Anbieter ein Produkt auf den Markt bringt, bleibt nach dem Inkrafttreten am 16. Oktober der nächste offene Schritt.
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