Als sie in offiziellen Dokumenten sehen, dass der „Aufbau eines nationalen Blockchain-Netzwerks“ und ein „landesweit integriertes Netz für Rechenleistung“ auf dieselbe Ebene gestellt werden, denken viele vermutlich zuerst wieder an den altbekannten „Rückenwind für die Ausgabe von Coins“ oder daran, „Rechnungen auf die Blockchain zu bringen“.

Doch wenn man die Interessenlage genauer durchrechnet, ist die Sache längst nicht so einfach.

Die grundlegende Logik ist diesmal klar: Im Mittelpunkt steht nicht, wie geheimnisvoll die Blockchain-Technologie ist, sondern die Frage, wie sich für „Daten“ eine Basis schaffen lässt, auf der sie rechtskonform gehandelt und Eigentumsrechte geklärt und abgerechnet werden können.

Der größte Knackpunkt beim Handel mit Datenelementen war bisher, dass sich Daten nach der Weitergabe kostenlos kopieren lassen. Käufer fürchten, gefälschte Daten zu erwerben, Verkäufer, dass man sich ihre Daten erschleicht, und Vermittlungsplattformen müssen enorme Kosten für Vertrauen aufbringen.

Nach dem Ausbau eines nationalen Blockchain-Netzwerks ist dieses im Grunde ein dezentrales, rechtskonformes Register. Die Knoten im Netzwerk erfassen die Eigentumsverhältnisse und Zugriffsbelege, während das Rechennetz außerhalb der Blockchain für datenschutzfreundliche Berechnungen und die Datenverarbeitung zuständig ist.

Für Dienstleister, die tatsächlich Infrastruktur aufbauen, liegen die entscheidenden Geschäftsmöglichkeiten im grenzüberschreitenden Datenverkehr und in der Abrechnung der Vermögensbildung.

Sollen Daten als Produktionsfaktor in die Bilanz eingehen, braucht jeder Schritt – von der Erzeugung über die Bereinigung bis hin zur Verteilung der Erträge – fälschungssichere Nachweise. Das Blockchain-Netzwerk fungiert dabei als grundlegende Abrechnungsebene und regelt die Verteilung von Datenerträgen zwischen verschiedenen Institutionen.

Bei der Risikoteilung im Bereich der Spitzentechnologie geht es darum, langfristigem Kapital einen Exit-Pfad zu eröffnen. Wenn sich Rechenressourcen und Datenvermögenswerte standardisiert mit eindeutigen Eigentumsrechten versehen lassen und sogar eine rechtskonforme Tokenisierung von RWA-Vermögenswerten erprobt wird, kann sich die Effizienz des Kapitalumschlags erheblich steigern.

Wirklich bedenklich ist die Tendenz, „Infrastruktur über Anwendungen zu stellen“. Selbst die schönste Infrastruktur wird leicht zu einer ungenutzten „Informationsinsel“, wenn es keinen häufigen, realen Handel gibt.

Um zu beurteilen, ob die politischen Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen, muss man künftig nur auf zwei Dinge achten: Werden Standards zur Verifizierung grenzüberschreitender Datenübertragungen auf der Blockchain eingeführt, und welche Unternehmen erzeugen als Erste tatsächlich abrechenbare Transaktionsströme?

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